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Kanal-bzw. Wasseranschlußgebühr

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  •  Trooper76
13.11.2007
6 Antworten 6
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Hallo,

wir bauen derzeit ein Fertigteilhaus. Die Aufschließungsabgaben wurden schon vorgeschrieben. Wasser und Kanalanschlußgebühr wurden von der Gemeinde noch nicht verrechnet obwohl das schon vor ca. 2 Monaten gemacht wurde.
Da ich nicht unbedingt bei der Gemeinde diesbezüglich anrufen möchte (schlafende Hunde weckt man nicht *g*)wäre ich dankbar wenn mir jemand in dieser Angelegenheit eine Antwort geben kann.
Was mich auch interessieren würde: Wann spätestens muss mann die Baufertigstellungsanzeige machen ?

danke
lg

  •  talamestra
13.11.2007  (#1)
ja was - willst du nun eigentlich wissen? ohne die gebühren bezahlt zu haben wirst halt nicht ans netz angeschlossen, ganz einfach...also weder an den kanal, noch an das wasser.
die baufertigstellung wurde bei uns nach verlegung des estriches gemacht. sprich es waren nur noch boden zu legen und malerarbeiten zu machen.
wenn du die gemacht hast, musst bei uns noch 4 wochen abwarten, bevor du einziehen kannst....wie das bei dir ist - gemeindeabhängig ? - keine ahnung.

lg tal

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  •  Trooper76
13.11.2007  (#2)
also - der Kanal und Wasseranschuss ist bereits erfolgt. Wir sind bereits am "Netz" sowohl beim Wasser als auch beim Kanal.
Meine Frage war "wann" normalerweise die Anschlussgebühren fällig sind.

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  •  BRDC
13.11.2007  (#3)
Also wir haben - die einen Monat VOR Baubeginn schon bezahlt (Kanal- und Wasseranschlussgeb.) weil uns hat es da die Schuhe ausgezogen wir haben ingesamt über 8.000 € bezahlt emoji((((
LG

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  •  talamestra
13.11.2007  (#4)
wir - haben auch vor baubeginn bezahlt..so um die € 6.000,--

hast denn keinen zahlschein bekommen? bzw. steht nichts auf der vorschreibung drauf, bis wann das zu zahlen ist? ich würd anrufen bei der gemeinde....bevor noch mahngebühren etc hinzukommen.
aufschluss und anschluss ist ja nicht das gleiche...waren denn schon alle anschlüsse bis an eure grundstücksgrenze gelegt?

lg tal

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  •  Trooper76
13.11.2007  (#5)
Die Vorschreibung für die Aufschließungsgebühren habe ich bereits erhalten. Für Wasser und Kanal ist noch nichts von der Gemeinde gekommen. Alle Anschlüsse waren bereits an der Grudnstücksgrenze ja. Es war sogar jemand von der Gemeinde beim Anschluß dabei um zu prüfen ob auch alles korrekt angeschlossen wird.
Mahngebühren können die nur einheben wenn ich ausgestellte Rechnungen nicht bezahle.
Vielleicht habe ich ja Glück und man hat darauf vergessen :)

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  •  neumpete02
13.11.2007  (#6)
wird nix vergessen, keine Sorge - Abwarten. Die Rechnung wird mit Sicherheit ins Haus flattern. Habe noch nie gehört, dass die Gemeinde das übersehen hat. Ausserdem muss eine Wasseruhr montiert sein und jährlich (bei uns) gemeldet werden, wieviel man gebraucht hat. Bei den Kanalgebühren habe ich auch noch nichts bezahlt. Würde mich aber erkundigen, ob man nicht einen Nachlass (bei uns 10%) erhält, wenn mann gleich nach Erhalt der Rechnung bezahlt.
mfg neumpete02


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