Hallo Leute,
wir betonieren gerade unser Garagenfundament (Garage ist 1m von der Grundstücksgrenze nach hinten versetzt lt. Bauordnung).
Zwischen Straße und Grundstück ist kein Gehweg sondern lediglich ein ca. 1,5 m breiter Grünstreifen. Dieser Grünstreifen muss natürlich vor der Garage und vor dem Gartentürl weg. Wir können ja nicht immer durch das Gras auf unser Grundstück gelangen.
Meine Frage ist ob die Gemeinde für die Asphaltierungsarbeitei auf öffentlichem Grund aufkommen muss bzw. zuständig ist oder wir. Soweit ich informiert bin darf auf öffentlichem Grund nur die Gemeinde arbeiten verrichten.
Ach ja wir bauen in NÖ.
Vielen Dank für INfos.
lg
Gesamten Text anzeigen