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@ - die gemeinde gibt da gerne auskünfte.
im normalfall sind es 3m. lg |
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@ - ah ja, 20 m² müssen wohl eingereicht werden.
mit einer bauanzeige geht´s nur bis 6 m². daher auch 3m abstand ! aber wie gesagt - gemeinde fragen. lg |
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Danke für die schnelle Antwort!
Geht es rein rechtlich auch näher mit Einverständniss des nachbarn oder unter gewissen Voraussetzungen? |
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NÖ BAUORDNUNG 1996 - http://ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=l&v=lrni&db=LRNI&q={$QUERY}&sl=1500&t=doc4.tmpl&s=(8200/00):GZAHL
NÖ BAUORDNUNG 1996 § 51 Bauwerke im Bauwich (1) Im seitlichen und hinteren Bauwich dürfen Nebengebäude und -teile errichtet werden, wenn 1. der Bebauungsplan dies nicht verbietet, 2. die Grundrißfläche dieser Nebengebäude und -teile insgesamt nicht mehr als 100 m2 und 3. die Gebäudehöhe dieser Nebengebäude und -teile nicht mehr als 3 m beträgt; bei Hanglage des Grundstücks darf diese Höhe hangabwärts entsprechend dem gegebenen Niveauunterschied überschritten werden, wenn der freie Lichteinfall unter 45o auf die Hauptfenster zulässiger Gebäude auf den Nachbargrundstücken nicht beeinträchtigt wird. (2) Im vorderen Bauwich darf eine Kleingarage (Grundrißfläche bis 100 m2) errichtet werden, wenn die Hanglage des Grundstücks dies erfordert oder der Bebauungsplan dies ausdrücklich erlaubt. glückauf oder so |