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Durchgangaslichte Keller

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  •  angel 7
23.4. - 24.4.2008
2 Antworten 2
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Hallo!
Haben bei unseren Rohbau bereits die Endabnahme Rohbau mit dem Baumeister gehabt. Der hat gesagt die Durchgangslichte bei der Kellerstiege ist 2,00 Meter, ich glaube aber das es 2,10 Meter sein soll. Kann mir jemand sagen wo ich das nachlesen kann oder weiss das jemand.

  •  leonard
24.4.2008  (#1)
also laut bauvorschriften - muß "die lichte höhe von stiegenhäusern mindestens 2,10m betragen". so stehts im kärntner baurecht, wüßte nicht, wieso dieser wert in den anderen bundesländern abweichen sollte, obwohl es immer heißt, "kärnten ist anders" emoji

lg

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  •  RobRob
24.4.2008  (#2)
NÖ: - Durchgangshöhe von Hauptstiegen 2,10, von Nebenstiegen 2,0 m. Kellerstiege ist Nebenstiege.

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