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wurfsteine - wie hoch erlaubt?

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  •  herbert
29.11. - 30.11.2008 1
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hallo allseits, wir haben auf der straßenseite eine stützmauer betoniert, wobei hier eine höhe von 1.5 m nicht überschritten werden durfte. da wir am grundstück eine differenz von etwa 4 meter haben, besteht unser provisorisch angelegter garten aus 3 ebenen. jetzt möchte ich eine einfriedung der beiden grundgrenzen mit wurfsteinen machen und hätt folgende fragen an euch:
1) muss ich hier irgendeine vorschrift hinsichtlich der höhe beachten (dh darf die mauer auch 2-3 meter hoch sein)
wir sind zur zeit das letzte gewidmete grundstück und es sind weitere verkäufe im laufe der jahre geplant, dh der mögliche neue käufer wird dann unsere mauer vor sich haben emoji kann dies zu problemen führen, soll ich von meinem grundstücksende einen halben meter weiter herinnen bleiben (für den fall dass er auch aufschütten möchte) bzw. gibts weitere tipps von euch? danke vorweg
herbert

  •  biertschi007
30.11.2008  (#1)
hallo! - wir haben auch einen steinewurf machen lassen. haben uns vorher bei der gemeinde erkundigt was wir alles einhalten müssen. ich glaube das ist von gemeinde zu gemeinde verschieden.
m.f.g. biertschi007

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