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Verputzen des Kamins

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  •  alfbai
6.4. - 14.4.2009
8 Antworten 8
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Ich baue in der Steiermark und habe als Vorgabe ein vollständiges Verputzen des Kamins. Ich frage mich, ob ich in einem Geschoß den Kamin auch mit feuerfesten Rigips-Platten verkleiden kann. Ich denke, bei einem Fertigteilhaus wird es ja auch so gemacht, aber vielleicht kann mir hier jemand Hinweise geben.

Danke!

  •  MaxM
9.4.2009  (#1)
Würde mich auch interressieren! - Ich stehe auch vor der Enscheidung: Kamin verkleiden oder mit Netz verspachteln!
Gibt es Feuerfeste Rigipsplatten oder OSP-Platten?
Oder wie habt ihr das Problem gelöst?

Gruss Max

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  •  Ganesha
9.4.2009  (#2)
@Kamin - Bei gemauerten Kaminen, die nicht verputzt sind, kann es evtl. zu Undichtheiten kommen.
Am besten den zuständigen Rauchfangkehrer anrufen, der muß es ja schlußendlich auch abnehmen.
Lg

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  •  alfbai
9.4.2009  (#3)
Feuerfeste Rigipsplatten - @MaxM: ich würde es mit feuerfesten Rigipsplatten machen, weil ich die ja sowieso für den Ausbau des Obergeschoßes benötige.

Komisch finde ich, dass es hierzu keine Norm gibt (wo ja eh alles (über)normt wird). Wird bei Holzriegelhäuser der Kamin auch immer verputzt?

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  •  ENB
12.4.2009  (#4)
@alfbai - Das Verputzen des Kamines hatt den Sinn,daß es zu keinem Rauchgasaustritt kommen kann und nicht,daß der Kamin eine Verputzte Oberfläche hatt.Mit irgendwelchen Platten kann man den Kamin nicht Rauchdicht machen,außer man verputzt den Kamin vorher grob.Diese Maßnahme steht sicherlich in einer Rauchfankehrernorm.

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  •  max122
12.4.2009  (#5)
nicht nur wegen rauchgase - auch wegen der luftdichtheit des gebäudes wird ein verputzen des kamins empfohlen. auch wenn du aussenwände mit gipsplatten verkleidest darf man(n) sich über undichtheit dann keine gedanken machen. entweder verputzen oder dampfbremse dahinter.

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  •  max122
12.4.2009  (#6)
nachtrag - was ich weiß ist in der stmk (bin in der stmk), das verputzen des kamins auch im spitzboden pflicht!

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  •  ENB
13.4.2009  (#7)
Nachtrag an alle - Der Verputz eines Kamines ist überall voraussetzung,egal ob spitzbodeden oder Mauerdurchführun.

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  •  alfbai
14.4.2009  (#8)
Danke - Danke für die zahlreichen Hinweise!

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