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Risse im estrich

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  •  Mike

11 Antworten 11
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Bei mir im Estrich bilden sich risse haftet der bauträger für die Behebung oder nicht "danke"

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29.1.2004  (#1)
jo - jo

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  •  bm
29.1.2004  (#2)
kommt auf die rissbreite an - haarrisse (0,2mm) sind kein mangel, alles darüber ist ein mangel, welcher aber behoben werden kann.
bauträger haftet.
mf@ alex

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  •  Mike
29.1.2004  (#3)
risse - es weiss das sie noch dübeln (glaub ich heisst das)kann.
nur reagiert der bauträger auf meine schriftlichen anforderungen nicht, im gegenteil ich bekomme schon mangebühren und verzugszinsen weil ich den entbetrag nicht komplett bezahlt habe , ich hab es auch nicht solange die schäden(risse) und kleine arbeiten nicht behoben sind.

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  •  stg
29.1.2004  (#4)
Zahlungsplan - Hallo Mike!

Gibt es einen schriftlich vereinbarten Zahlungsplan? dann sind sie in der Lage die Zahlungen zurückzuhalten. Auf jeden Fall eine schriftliche Mängelrüge einbringen, und eine Nachbesserungsfrist setzen.

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  •  Robert
29.1.2004  (#5)
Vorgehen bei Mängel 1 - In Kurzform: Die Sache muß lt. Gesetz d. "Vertrag" entsprechen. Gewährleistung nur bei Mängel die bei Übergabe vorhanden waren. Innerh. v. 6 Monaten n. Übergabe gilt d. Vermutung, dass d. Mangel bereits bei der Übergabe bestanden hat. 1.Schritte: Eintragung Bautagebuch, eingeschriebene Mängelrüge.Das Recht den gesamten ausständigen Restbetrag bis z.Beseitigung Baumangel einhalten. Aber Vorsicht: nicht bei geringfügigen Mängel!Bei Brief unbedingt bekannt geben, was Du v. Unternehmer verlangst.

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  •  Robert
29.1.2004  (#6)
Vorgehen bei Mängel 2 - In deinem Fall Verbesserung. Festsetzung Frist (mind. 2 Wochen). Wenn Frist ungenützt verstreicht, schriftliche Nachfrist setzen. Weise darauf hin, daß bei neuerlichem Fristversäumnis Mängelbehebung durch anderes Unternehmen auf seine Kosten durchgeführt wird. Juristische Ausdruck=Ersatzvornahme. Nicht im Gewährleistungsrecht sondern im Schadensrecht geregelt.Es gilt aber abzuwägen ob Du nicht auch mit einem angemessenen Preisnachlass zufrieden bist. (Wenn nur optischer Mangel) Alles Gute!

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  •  Mike
30.1.2004  (#7)
@Robert - danke, ganz verstehen tu ich es nicht wärend der baufase klappte alles proplem los ich mängel beanstandet und die wurden binnen einer woche behoben es waren immer kleinigkeiten und jetzt aufeinmal werden die e-mails/fax nicht mehr ebantwortet, obwohl es auch nur mehr kleinigkeiten sind die behoben werden müssen. wie kleine risse im estrich thermostat installieren,kanalentlüftung anschliessen, eben nur kleinigkeiten eben nur es kommt keine rückmeldung.

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  •  Mike
30.1.2004  (#8)
@Robert - ich habe ihnen eine frist bis 13.02 gegeben. dann übergeb ich es beim Konsumentenschutz der AK aber nicht mal da kam eine rückmeldung????????? ich finde das nur sehr seltsam

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  •  robert
30.1.2004  (#9)
@mike - Tja, die spekulieren wahrscheinlich auf Geringfügigkeit bzw. der "Schaden" ist keiner, sondern der Mangel liegt in der Toleranz. Jetzt ist die Frage ob das stimmt. Feststellen kann dies ein Bausachverständiger. Und der kostet Geld. Darauf spekuliert wahrscheinlich auch die Fa. dass der Aufwand sich nicht dafür steht. Würde Fotos machen, nebenbei Lineal hinlegen damit man eine Massübersicht bekommt, wie gross die Risse sind, dann ist Frage, wie ist der Unterbau usw. AK ist guter weg. Alles Gute

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  •  Robert
30.1.2004  (#10)
@mike - Schick mir ein mail, möchte das Forum mit meinen Kommentaren nicht überfüllen. Werde versuchen Dir zu helfen. sonnenhaus@gmx.at

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  •  schorchi
13.2.2004  (#11)
Risse im Estrich - Hallo,
zum Thema Risse im Estrich habe ich einen Frage:
Kann es sein das Risse im Estrich auftreten weil beim Fliesenlegen gelegentlich über der Dehnungsfuge etwas Fliesenkleber ist?
Danke für jede Antwort an hgseither@gmx.de

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