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Kanal, Wasseranschluss

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  •  stevi-o
12.5. - 20.5.2009 1
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Haben einen Bauplatz in NÖ

Ab wann ist die Gemeinde verpflichtet Kanal und Wasser auf der Grundstücksgrenze zur verfügung zu stellen?

Haben schon das Fundament und Gemeinde sagt wir sollen das Wasser vom Hydranten z.B. nehmen....

Vielen Dank!

  •  mabr
20.5.2009  (#1)
wasser gibt es vom Wasserleitungsverband - der ist in der Regel NICHT die Gemeinde
Für einen Wasseranschluss benötigt Ihr Wasserwerk folgende Unterlagen:
Bauplan
Projektplan oder Teilungsplan
Unterlagen über die Grundstücksgröße
Bei der Einreichung des Anmeldebogens wird ein Termin für die Aufgrabungsbewilligung zur Einleitung des Wasseranschlusses vereinbart. Die Aufgrabung auf öffentlichem Gut bis zur Grundgrenze wird von der Vertragsbaufirma durchgeführt. Die Aufgrabung auf Privatgrund muss vom Anschlusswerber organisiert werden. Die Verlegung der Wasserleitung bis zum Wasserzähler wird wiederum durch das Personal des Wasserwerks durchgeführt.
Genauere Information erhalten Sie beim Wasserwerk.

Kanalanschluss
Wenn der Bauplatz von einem bestehenden Straßenkanal ohne Verbindung über eine andere Liegenschaft nicht weiter als 30 Meter entfernt ist, müssen alle Abwässer unterhalb der Verkehrsfläche in den Kanal geleitet werden.

TIPP: Es ist empfehlenswert, Informationen über den Kanalanschluss und die Höhe der Anschlussgebühren vor dem Kauf des Grundstücks einzuholen (http://www.help.gv.at/Content.Node/226/Seite.2260520.html)



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