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Kanal - Herstellungskosten

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  •  pago
14.7. - 28.8.2009
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Hallo!
Ich habe vor kurzem in NÖ ein Grundstück mit Haus erworben. Der Zustand des Hauses befindet sich noch im Rohbau. Nun fällt die Herstellung des Kanals an.
Nach Unterzeichnung des Kaufvertrages für unser Grundstück erfuhr ich, dass entlang einer Grundstücksgrenze auf unserem Grund (ca. 30 m vom Haus entfernt) ein Gemeindekanal von der Gemeindestraße zu einem Nachbargrundstück verläuft.

Für mein Grundstück ist derzeit noch kein Kanalanschluss vorhanden.

Nun wurde mir seitens der Gemeinde ein Anschluss an diesem Kanalteil empfohlen. Auf Grund der Länge des Hauskanals (ca. 30 m) ist es technisch nicht möglich hier das notwendige Gefälle unter Einhaltung der derzeit geltenden technischen Richtlinien (ÖNORM) zu erreichen.
Laut Gemeindeauskunft gäbe es auch die Möglichkeit eines kürzeren Weges (ca. 8 m vom Haus zum Kanal) um an den Ortskanal anzuschließen.
Dadurch müsste die Straße aufgerissen werden. Die Kosten für die Herstellung des Kanalanschlusses und die Instandsetzungskosten sollten dann jedoch von uns getragen werden.

Laut meinen Informationen, werden die Kosten für die notwendige Aufgrabung bzw. Straßeninstandsetzung zwischen Grundstücksgrenze und der Straße, die zur Einbindung in die öffentliche Kanalanlage notwendig sind, von dem Erhalter des öffentlichen Kanal(netz)es, also der Gemeinde getragen.

Kann die Gemeinde darauf bestehen, dass wir die längere Variante (ca. 30m) zur Einbindung in die öffentliche Kanalanlage nehmen müssen, obwohl dies unter Einhaltung der techn. Richtlinien nicht möglich ist?
Müssen wir im Falle, dass wir die kürzere Version (ca. 8m – geeignetes Gefälle vorhanden) in Anspruch nehmen, die notwendigen Aufgrabung bzw. Straßeninstandsetzungskosten wirklich selbst tragen?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe und Meinungen.

Liebe Grüße
Nino

  •  gloitom
15.7.2009  (#1)
ÖNORM - Normalerweise legt die Gemeinde den Kanal an die Grundstücksgrenze, dafür ist ja auch die Aufschließungsabgabe da, welche Grenze ist der Gemeinde überlassen.
Anscheinend gibt es den Begriff Aufschließungsstraße, von dieser zweigen die Hausanschlussleitungen ab.
Ich denke mal, dass die Einhaltung der ÖNORM Sache des errichters ist und wenn das Gefälle nicht reicht ist wohl eine Hebeanlage notwendig

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  •  cc9966
16.7.2009  (#2)
würde.. - ...eher die kürzere kanalvariante nehmen anstatt einer hebeanlage. du baust dir somit eine wartungsbedürftige technik ins haus ein, welche umgehbar wäre. schafft ihr 1,5% gefälle nicht?

sind 30m graben, rohre legen und verdichten nicht ohnehin gleich teuer wie das ganze für 8 meter und ein bisserl asphaltieren? kenn eure gegebenheiten nicht, aber soviel teurer sollte das mit dem asphaltieren auch nicht werden dürfen.

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  •  pago
17.7.2009  (#3)
Auflösung - Vorerst vielen Dank für eure Beiträge.
Nach Anfrage an das Land NÖ erhielt ich folgende Nachricht:

Gemäß § 62 Abs.2 NÖ Bauordnung 1996 sind die auf einer Liegenschaft anfallenden Schmutzwässer, wenn eine Anschlußmöglichkeit besteht, grundsätzlich in den öffentlichen Kanal abzuleiten.
Aus § 62 Abs.2 NÖ Bauordnung 1996 geht hervor, dass der Anschluss möglich sein muss. Die Gemeinde kann daher nicht darauf bestehen, dass Sie die technisch unmögliche, längere Variante des Kanalanschlusses wählen.
Die Kosten für die notwendige Aufgrabung bzw. Straßeninstandsetzung zwischen Ihrem Grundstück und der Straße, die zur Einbindung in die öffentliche Kanalanlage notwendig ist, sind vom Erhalter des öffentlichen Kanal(netz)es zu tragen.



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  •  gloitom
18.7.2009  (#4)
Gemeinde - mich würde interessieren was die Gemeinde nun dazu sagt!
mfg
gloitom

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  •  pago
22.7.2009  (#5)
Gemeinde - Die Gemeinde war einsichtig und übernimmt nun die Kosten der Aufgrabung bzw. Straßeninstandsetzung !

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  •  gloitom
22.7.2009  (#6)
na also - freut mich für euch...


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  •  Walter S.
27.8.2009  (#7)
Kanal unter einen Fundament - Hallo.
Wir bekommen einen Kanal der durch unser Grundstück läuft.
Da es keine andere möglichkeit gibt steht auf der geplanten Kinette ein Garten HAus mit Fundament. Können die unter dem Fundament ca. 2,50m breit durchschiessen od. muss die Hütte weg?
Habe gehört das nur max 1,50m geht.:(
Danke

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  •  gloitom
28.8.2009  (#8)
max 1,5m? - wüsste nicht, dass hier schon eine Grenze ist!
Schließlich wird ja auch regelmäßig unter Bundes-/Landesstraßen "durchgeschossen" und die sind breiter als 2,5m

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  •  Kinky
28.8.2009  (#9)
Kanal - Hab auch noch nix von einer Begrenzung gehört.

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