Bei mir sind vorige Woche die Dachdecker gekommen und haben ihre Arbeiten nicht abschließen können, weil in der Attika die Bohrung für den Dachablauf (Speier) fehlte. Lt. Dachdeckerfirma ist hierfür die Baufirma zuständig. Die Baufirma meinte, dass der Dachdecker dass normalerweise mitmacht.
Schon nach dem Betonieren der Attika habe ich beanstandet, dass das Wasser nicht ablaufen kann, wonach als Übergangslösung eine Bohrung direkt ober der Decke gemacht wurde. Nun kommt da aber 22 cm Dämmung hin und der neue Ablauf ist viel höher.
Wie sind eure Erfahrungen zu diesem Thema, wer hat Recht?
der dachdecker. - zahl der baufirma nix und rüge die mängel schriftlich nach genauer dokumentation. der rest ist mit "mängelrüge" und "richtig reklamieren" hier schon zig mal behandelt worden...
ganz ehrlich...frag ich mich manchmal schon.
Gegen rügen und reklamieren hab ich eh nix, aber in diesem Fall soll der Dachdecker einfach seine Hilti nehmen und das Loch reinbohren mit einem Hohlbohrer. Ist was auf 10min und keinen hats geärgert.
Da bin ich wieder froh im Mühlviertel zu bauen, da regelt man das halt so...
Meine Attika ist aber betoniert - Deshalb muss eine Kernbohrung gemacht werden. Und auch das Bohren für den Notüberlauf ist dann nicht so einfach möglich. Ich frage mich, ob die Baufirma das nicht beim Betonieren schon freilassen hätte können.
Aber wenn Ihr meint, dass die Bohrungen für den Dachablauf und den Notüberlauf zum Baumeister gehören, als quasi ein Bestandteil der Attika sind, dann wäre das ein echter Mangel.
Pläne - Die Baufirma hat genau das zu bauen, was in den Plänen steht. Und wenn im Polierplan kein Durchbruch für die Dachentwässerung eingezeichnet ist, dann wird auch keiner gemacht. Wenn die Baufirma den Durchbruch nachträglich herstellen soll, dann ist das selbstverständlich zu bezahlen (oder man hat eine Baufirma die das kulanterweise nebenher mal so mit macht).
Findest du nicht, dass du immer ein wenig vorschnell "Mängelrüge!" und "nix zahlen!" schreist (am besten gleich eingeschrieben und über Anwalt) ohne eigentlich den genauen Sachverhalt zu kennen? Also meiner Meinung nach hat die Baufirma das gebaut was im Plan stand (nämlich eine solide Attika ohne Durchbrüche). Ich kann da keinen Mangel erkennen und halt es für sehr unklug hier gleich schweres Geschütz mit Mängelrüge und Zahlungsrückbehalt zu empfehlen, weil hier ohne jedweden Grund böses Blut geschaffen wird und man sich den Weg für eine kulante Lösung selbst verbaut. Mag sein, dass das in Wien oder vielleicht auch nur konkret auf deiner Baustelle so Usus ist. Bei mir (in NÖ) werden solche Kleinigkeiten jedenfalls anders gelöst und es war noch bei keinem meiner Handwerker ein Problem derartige Kleinigkeiten (die am Bau ja ständig anfallen) unkompliziert und per Handschlag zu lösen, ohne gleich für alles einen mehrseitigen Kontrakt zu formulieren. Bei groben Mängeln gebe ich dir natürlich Recht, da ist es sicher besser das ganze formal korrekt zu rügen.
@clemens: nein, finde ich nicht... sonst würde ich es nicht schreiben. bei deiner variante besteht nämlich die immanente gefahr, dass bei scheitern des "gütlichen weges" der andere nicht mehr oder eben sehr erschwert zur verfügung steht, weil die doku nicht zeitnah erfolgt (sv, etc.).
firmen wissen in der regel genau, was sache ist und wenn sie so "böse" - nämlich formal richtig - angegangen werden: da ist dann meiner erfahrung nach die kooperation sofort eine ganz andere, weil die firmen (mit recht) fürchten, dass sich da wer auskennt und sie sonst nur noch mehr geld verlieren. weniger schlaue firmen reagieren halt auch bockig, streiten ab, wollen irgendwelche schuldige finden - und kriegen dementsprechend weniger geld. fazit: kein schaden für den kunden - und darauf kommt's mir an.
nachlassen kann man immer noch - wenn man will und glaubt, mitleid walten lassen zu müssen. die andere seite - nämlich die nerven des bauherrn nd dessen zusatz-mühen, werden nämlich nie gesehen...
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