Hallo,
Die Kanalbenützungsgebühr in NÖ berechnet sich ja aus der bebauten/unbebauten Fläche plus eines schmutzfrachtbezogenen Gebührenanteils. Die Berechnung auf Basis der Flächen ist mir soweit klar, aber was hat es mit dem schmutzfrachtbezogenen Anteils auf sich?
Zitat aus § 5, Abs. 4 NÖ Kanalgesetz:
"(4) Der schmutzfrachtbezogene Gebührenanteil errechnet sich aus dem Produkt der Berechnungs-EGW und dem 0,5fachen spezifischen Jahresaufwand. Die Berechnungs-EGW sind von Amts wegen festzusetzen; sie können nur einmal im Jahr, und zwar mit Beginn eines Kalenderjahres von Amts wegen oder aufgrund einer Veränderungsanzeige geändert werden. Ist zur Ermittlung der Berechnungs-EGW die Einholung eines Gutachtens erforderlich, so sind die im Zusammenhang mit der Erstellung des Gutachtens erwachsenden Kosten von Amts wegen zu tragen, es sei denn, daß sie durch Verschulden des Abgabepflichtigen herbeigeführt worden sind."
Was genau hat es denn mit diesem "Berechnungs-EGW" auf sich? Wird der für jede Liegenschaft individuell festgelegt und falls ja, auf Basis welcher Daten?
Danke,
Clemens
Gesamten Text anzeigen