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Verkauf einer Wohnung

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  •  johro
5.10.2009
2 Antworten 2
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Hallo,
wir haben momentan eine geförderte Mietwohnung (noch nach dem alten WWFSG) mit Kaufoption,
wenn wir die Wohnung nach diesen 10 Jahren kaufen und dann möglicherweise nach 1-2 Jahren wieder verkaufen wollen, was gibt es dabei zu beachten?
Muss bzw kann man die Förderung beim Kauf zurückzahlen?
Gibt es irgendein Verkaufsverbot (wegen der Förderung)?

lg
Johannes

  •  AndiBru
5.10.2009  (#1)
HiAlso mal vorweck du kannst mir gerne eine email an andibru((ÄTT)gmx.at schicken, dann kann ich dir leichter die fragen beantworten.

Es gibt da ein paar sachen zu beachten - zb einmal die Spekulationssteuer.

Also wenn du 2 jahre dort gemeldet bist - kannst du die wohnung nach 2 jahren und einen tag verkaufen ohne spekulationssteuer zu zahlen.
bist do dort nicht gemeldet - müsstest du 10 jahre warten bis die du wohnung wieder verkaufst, damit du keine spekulationssteuer zahlst.

wegen der förderung müsste man nachlesen - prinzipiell kannst du die förderung zurückzahlen, oder der neue eigentümer kann sie auch übernehmen (wenn dieser förderungsfähig ist) aber dies kann von bundes zu bundesland variieren (wo bist du denn daheim).

lg!

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Hallo johro,
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  •  johro
5.10.2009  (#2)
Hallo - Hallo Andi,
danke für die Antwort,

wir sind schon 9Jahre dort (in Wien) gemeldet, allerdings glaube ich dass die 2 Jahre erst ab Kauf zu laufen beginnen, oder?

Das mit der Förderung würde mich sehr interessieren?
weil es angeblich bei bestehender Förderung ein Veräußerungsverbot gibt, oder die neuen Käufer übernehmen die Förderung (was sicher komplizierter ist).
Somit würde ich die Förderung gerne ausbezahlen,

bezüglich spekulationssteuer, wollte ichnoch fragen ob eine Ablöse der Einrichtung auch zum Wohnungs-verkaufs-preis hinzugerechnet wird, oder nicht?

lg
Johannes

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