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Abstellraum bewohnen

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  •  Gast Herbert
5.10. - 6.10.2009
12 Antworten 12
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Grüße Euch alle.
Meine Frage darf ich im Abstellraum schlafen? Gibt es da eine gesetzliche Regelung? Kann die Behörde das verbieten?
Danke für Ure Antworten.

  •  johro
5.10.2009  (#1)
:)Hast du dich mit Deiner Frau gestritten?!?! ;)

lg
Johannes

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  •  Clemens
5.10.2009  (#2)
Harry Also bei Harry Potter hat's jedenfalls geklappt emoji

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  •  Hitcher
5.10.2009  (#3)
Hmmm - Also in meinem darfst du es nicht, dafür gibts gesetzliche Regelungen und ich würde dich notfalls mit Hilfe der (Polizei-)Behörde rausschmeissen.

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  •  cc9966
5.10.2009  (#4)
bitte was...soll die behörde dir verbieten? welche stellung du im bett hast auch? wo du schläfst ist deine eigenverantwortung. selbst wenn es normen und auflagen gibt was als wohnraum genutzt werden darf und was nicht gilt immer noch die grundregel: wo kein kläger, da kein richter. solche fragen sind eher nur im mietsverhältnis interessant.

beantwort die frage für dich mit hausverstand ohne ans rechtliche zu denken: ists dort gesund, ist es dort kalt, wird was chemisches dort gelagert, wie ists mit lärm, benzindämpfe/auto in nähe,...

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  •  TiM
5.10.2009  (#5)
cc9966, der beitrag von hitcher - war ironisch natürlich gemeint, und ich denke dass wohl auch du Gast Herbert nicht in DEINEM Abstellraum schlafen lassen wirst, oder ?

emoji

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  •  ekndeg
5.10.2009  (#6)
migration familienzusammenführung - bei obigen problemstellungen ist es sehr wohl von belang ob abstell- oder aufenthaltsraum....
lg

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  •  vollholzolli
5.10.2009  (#7)
Prinzipiell soll lt. Bauvorschriften (KTN) ein Wohnraum - mind. 10m² aufweisen und natürlich belichtet sein!
Sowie mind. 2,50m Raumhöhe (ausg. Dachraum)

lg

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  •  mikee
5.10.2009  (#8)
Also... die 2,50 m Raumhöhe hat zB nichtmal meine gerade mal 10 Jahre alte Wohnung emoji Und trotzdem werde ich mir das Schlafen darin nicht verbieten lassen *gg* :-D

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  •  creator
5.10.2009  (#9)
"dürfen" hat nicht zwingend mit sinnhaftigkeit zu tungrundfrage ist: warum willst das?
bei einem betretungsverbot wegen wegweisung: nein.

bei untervermietungen: auch nein.

das kann jetzt lang so gehen, also präzisieren...

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  •  oldtimersammler
5.10.2009  (#10)
..Es ist richtig daß ein Wohnraum Tageslicht haben muß,also ein Fenster,jedoch kann dir kein Mensch vorschreiben ob du in einem Raum schläfst der kein Wohnraum ist.
Und wenn du in der Garage schläfst kann gesetzlich auch keiner etwas tun.
Trotzdem frage ich mich warum du diese Frage hier stellst?

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  •  kraweuschuasta
6.10.2009  (#11)
Abstellraum schlafen - Ich denke, hier kommt wiedermal eines der goldenen Sprichwörter zum tragen: Wo kein kläger, da kein Richter.....

lg, kraweuschuasta

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  •  nymano
6.10.2009  (#12)
@herbert - egal wo du schläfst - im abstellkammerl, in der badewanne, im keller, am balkon oder auch im garten - dem gesetz ist das wurscht.

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