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Ihr tut mir leid - Das mit dem Rolladen ist meines Erachtens nach eine Haftpflicht-Frage. Wenn ich was beschädige, dann muss ich es wieder reparieren. In meinen Augen ist das nicht so, dass es wie bei einem Auto einen Zeitwert gibt und man dann eben nicht mehr alles bekommt. Aber das ist wie gesagt keine Baufrage, sondern eine Rechtsfrage udn sollte eher an einen Rechtsanwalt gestellt werden.
Und hier beginnt das Problem. Wenn man es vermeiden sollte mit Handwerkern zu streiten (bei Gericht) dann sollte man das Streiten mit Hilfe von Rechtsanwälten zur Potenz vermeiden. Gewinnen tun nur diese und verlieren tut der Handwerker und ihr. Aber wenn der Handwerker nicht einsichtig ist, dann bleibt wohl nichts anderes übrig. Aber die Drohung diesen einzuschalten würde vielleicht auch den Handwerker etwas gesprächsbereiter stimmen. |
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handwerker???? - sorry, das waren keine handwerker. das war nur eine firma mit leuten, von denen die verkäufer behaupten da kommen handwerker! tut mir echt leid für dich, respekt dass du da noch geduld hast. kunststoff-rolläden gibt es nach wie vor. handle zuerst mal aus dass sie die neue kunststoff-rolläden machen, wenn das geklärt ist erkundige dich um den aufpreis auf alu macht natürlich auch sinn. |
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Mängelfreiheit einfordern - @GastKlariböse
Hallo, also ich befürchte, dass du das Problem mit den Mängeln alleine nicht wirklich zufriedenstellend lösen wirst können. Vor allem dann, wenn du "kaum Erfahrungen" mit Firmen oder Handwerkern hast. Trotzdem hast du den größten Trumpf in der Hand: Du hast das Geld, das die ausführende Firma haben möchte. Ich gebe zwar ungern solche Empfehlungen ab, aber du solltest vorerst überhaupt nichts bezahlen. Solltest du nämlich nur einen kleinen Teil zurückbehalten, wird das der Firma vielleicht sogar egal sein und du wirst mit den Problemen möglicherweise alleine gelassen, weil sich die Firma schon mit dem bezahlten Geld zufrieden gibt. Jedenfalls empfehle ich folgende Vorgehensweise: # Schreib unbedingt sofort einen eingeschriebenen Brief an die ausführende Firma, führe darin die Mängel an und fordere die Firma auf, alle Mängel innerhalb einer "angemessenen" Frist zu beheben. Als "angemessen" würde ich von etwa 2 bis 3 Wochen ausgehen. Gleichzeitig informierst du die Firma darüber, dass du den Rechnungsbetrag erst dann bezahlen wirst, wenn alle Mängel beseitigt sind. Gleichzeitig bringst du der Firma mit diesem Schreiben auch zur Kenntnis, dass du nach Verstreichen der Frist zur Mängelbehebung eine andere Firma beauftragen wirst. Und zwar zu Lasten "deiner" Firma. Das ist eine sogenannte Ersatzvornahme. # Rechne damit, dass die Firma nach Erhalt deines Briefes vermutlich sehr ungehalten reagieren wird. Muss zwar nicht sein, wird aber so sein. # Lass dich nicht einschüchtern! Wenn Mängel vorliegen (und das dürfte ja der Fall sein) hast du nichts zu befürchten. Du brauchst vorerst nichts zu bezahlen und wenn du (hoffentlich) noch nicht bezahlt hast, bist du jedenfalls finanziell auf der sicheren Seite. # Sollte die Firma nicht umgehend bereit sein, die Mängel zu beheben, wird aus dieser Sache vermutlich ein Streitfall. # Mach dich daher umgehend auf die Suche nach einem Bausachverständigen und lass die Organisation der Mängelbehebung von diesem abwickeln. Sofern Mängel vorliegen, kannst du die Kosten für den Sachverständigen der Firma anlasten. Schließlich bist nicht du für die Mängel verantwortlich sondern die Firma. Einen Sachverständigen findest du am schnellsten über die Gemeinde (beim Bauamt nachfragen) oder du wendest dich an einen Architekten oder an ein Baumanagementbüro. Diese Fachleute werden dich eingehend über alle erforderlichen Schritte informieren und beraten. Wenn also die Firma nicht bereit ist, die Angelegenheit kundenfreundlich und unkompliziert zu bereinigen, wirst du in jedem Fall Hilfe brauchen! Glaub es: Wenn du "ohne Erfahrung" versuchst, mit einer Firma einen Streit auszufechten, wirst du nicht glücklich werden. Und es ist auch nicht sinnvoll, lediglich einen Teil der Mängel beheben zu lassen. Du hast Anspruch auf einen einwandfreie Leistung, welche du schließlich auch bezahlen musst. Sollte eine Mangel nicht mehr behebbar sein, hast du Anspruch auf Preisminderung. Ärgere dich daher nicht, sondern handle sofort und organisiere dir professionelle Hilfe. Meiner Einschätzung nach wirst du diese brauchen. 1. Einen Baufachmann. 2. Einen Rechtsanwalt. Und nocheinmal: Dein wertvollster Trumpf ist dein Geld, das du solange zurückhalten kannst, bis alles mängelfrei ist. Meine Tipps gebe ich dir aus Erfahrung, weil ich seit 30 Jahren mit Baustellen zu tun habe und gut einschätzen kann, wie sich Dinge auf dem Bau entwickeln. Trotzdem bitte meine Empfehlungen nicht als Rechtsberatung zu betrachten. Einen Rechtsanwalt solltest du wie schon gesagt ebenfalls mit der Sachlage vertraut machen. Das zahlt sich ebenfalls aus für dich. Also nocheinmal: Nicht einschüchte |
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in ergänzung zu ebookhaus ein paar links: - http://www.energiesparhaus.at/forum/13384
http://www.verbraucherrecht.at/development/typo/test/uploads/media/Werkvertrag_-_Maengelruege_und_Verbesserung.pdf ich würde statt zum rechtsanwalt vorab mal zum vki gehen und evtl. den reklamationsservice in anspruch nehmen - ist entschieden billiger. evtl. deckt auch eine rechtsschutzversicherung... |
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Hallo creator, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. |