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carport anders bauen als bewilligt...

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  •  talzinho
  •   Bronze-Award
5.3. - 10.3.2010
6 Antworten 6
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wir möchten unser doppelcarport an einer anderen stelle bauen, als in der baubewilligung angeführt.

vor 1 jahr war das grundstück unbebaut und jetzt, wo der rohbau steht und das gelände etwas ummodelliert wurde, meine ich, dass das carport woandershin besser passen würde. naturansicht ist eben doch besser als planung am papier.

es handelt sich um ein doppelcarport mit geräteraum, ca. 10x6 m. es würde um ca. 10m versetzt werden, anders aussehen und zum anderen nachbargrund hinragen.

ist dafür eine neue einreichung, planung, bauverhandlung notwendig? auch wenn die seitenabstände - jetzt zum anderen nachbarn - eingehalten werden? als wbf-bezieher verpflichtet man sich auch so zu bauen, wie es im plan steht. reicht da einfach eine meldung an das land?

aja: da wo wir jetzt einen sickerschacht geplant haben, möchten wir irgendwann mal pflastern oder asphaltieren...ist das möglich oder muss der sickerschacht dann woandershin?

  •  mlduke1975
  •   Bronze-Award
6.3.2010  (#1)
stehe vor dem gleichem Problem - ich werde es so handhaben: mit dem Nachbarn am Abend bei einem Bier mal vorfühlen ob er sich durch die neue Bebauung belästig fühlt bzw. was er sich so vorstellt, dann Termin mit verantwortlichem Bauleiter der Gemeinde vereinbaren und die neue Bebauung schriftlich mit Unterschrift fixieren. Dann neuen Lageplan zeichen lassen und der Gemeinde für die Dokumentation überlassen. Bin recht optimitisch dass dies so klappen wird.

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  •  Karl10
7.3.2010  (#2)
@talzinho - So wie du es beschreibst wird die andere Situierung wohl eine neue Baubewilligung brauchen.
Für die Wohnbauförderung wird das kein Problem sein. Die neue Baubewilligung für das Carport mit der geänderten Situierung zur kenntnis bringen und das wird´s gewesen sein.

@mlduke1975: "...die neue Bebauung schriftlich mit Unterschrift fixieren.." - Wer unterschreibt da was?

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  •  mlduke1975
  •   Bronze-Award
8.3.2010  (#3)
-unterschreiben soll(te) der Nachbar, damit dass er mit der neuen Bebauung einverstanden ist, unter dem Beisein des verantwortlichen Bauleiters der Gemeinde (der natürlich auch sein OK gibt). Der Schrieb kommt dann mit dem geänderten Lageplan zu den Akten und gut ist.


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  •  Karl10
8.3.2010  (#4)
Is wirklich gut?? - Das ersetzt aber keinen Baubewilligungsbescheid. Und nur ein solcher gilt als erteilte Baubewilligung.
Weiß schon, dass das sehr oft so gemacht wird - nur: eine Rechtssicherheit ist das nicht. Hab halt oft dann mit solchen Fällen zu tun, wo das aufgerollt wird und man dann (oft erst nach vielen Jahren) draufkommt, dass es zu wenig war.

Meine Empfehlung kann daher nur lauten: Her mit einer richtigen Baubewilligung (wird ja kein Problem sein, wenn eh keiner was dagegen hat) und talzinho kann für immer ruhig schlafen.

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  •  gdfde
  •   Silber-Award
10.3.2010  (#5)
Die Baubehörde muss dir die Baubewilligung ausstellen bzw. umändern lassen.

Es ist vollkommen egal, was der Nachbar dazu sagt, der hat da kein Mitspracherecht, sondern nimmt die Sache mit seiner Unterschrift zur Kenntnis oder durch verweigern seiner Unterschrift nicht zur Kenntnis.

Er hat nur das Recht, Einspruch zu erheben, fall etwas nicht rechtsmässig und nicht den Baubestimmungen entspricht.

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  •  talzinho
  •   Bronze-Award
10.3.2010  (#6)
..ok, danke euch allen für die infos.

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