« Hausbau-, Sanierung  |

Dienstbarkeit - Wegrecht

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Gast laboomdeluxe
11.3.2010
3 Antworten 3
3
Ich habe ein Grundstück mit 1050 m2 in Niederösterreich geerbt. Neben dem Grundstück befindet sich ein Feldweg, welcher sich fast zur Gänze auf meinem Grundstück befindet.
Es ist jedoch keine Dienstbarkeit, kein Wegrecht und keine Servidutsrecht im Grundbuchsauszug eingetragen.
Jetzt meine Frage: Kann ich diesen Feldweg planieren oder muss ich in weiter bestehen lassen. Für mich würde sich die Grundstücksbreite von 15 Meter auf 17 Meter erweitern.

  •  cc9966
  •   Gold-Award
11.3.2010  (#1)
gretzchenfrage...wie lange gibt es diesen feldweg und wird er benutzt? wenn er länger als 30 jahre besteht, dann ist eine dienstbarkeit wirksam vorhanden, auch wenn nichts davon im grundbuch steht. das nennt man ersessenes recht. das könnte dann jemand (zb ein nachbar der den weg nutztn) begehren dass es im grundbuch nachgetragen wird wenn er die 30jährige nutzung nachweist auch ohne deinem einverständnis.

wenn jetzt angenommen der weg über 30 jahre besteht, du aber die nutzung jetzt 3 jahre lang durchgehend verwehrst dann ist das ersessene recht wieder verloren (ABGB).

praktisch gesehen bedeutet das für dich:
- weisst du ob der weg schon über 30 jahre vorhanden ist?
- ist es sinnvoll darüber bei nachbarn etc zu recherchieren oder weckt man damit eher schlafende hunde?
- wann willst du bauen, jetzt schon oder erst in drei jahren?
- du könntest eine (billige mit holzpaletteon oder maschendrahtzaung) einfriedung machen welche jetzt mal drei jahre steht sodass der weg nicht mehr benutzbar ist, nach dem motto wo kein kläger, da kein richter. (evtl. am aufstelltag gemeinsam mit tageszeitung die einfriedung fotografieren)
- wenn sich drei jahren lang niemand etwas gegen die von dir verwehrte nutzung des feldweges vornimmt kannst du sicher sein dass die dienstbarkeit als erloschen gilt.

1
  •  Karl10
11.3.2010  (#2)
Die Frage ist.... wer ist bisher wielange, womit und für welchen Zeck auf diesem Weg gefahren. Hat diese fremde Benützung des Weges auf deinem Grundstück ohne Unterbrechung und unverändert zumindest 30 Jahre bestanden, so haben die Benützer dieses Recht ersessen. Ist in der Konsequenz gleichzusetzen mit einem eingetragenen Servitut.
Da du geerbt hast und unter Umständen nicht ortskundig bist musst du das halt irgendwie mit Gesprächen von NAchbarn versuchen herauszufinden. Es ginge auch auch auf die Art, dass du ganz einfach absperrst und darauf wartest, ob und wer sich darüber aufregt. Wirst dich mit einer solchen Vorgansgweise vorweg nicht sehr beliebt machen und bei tatsächlichen Ersitzungen dann auch wieder nachgeben müssen.

1
  •  Bugs
  •   Silber-Award
11.3.2010  (#3)
Interessant wäre auch ob der Weg die ganze Zeit über an der gleichen Stelle war.

Im Laufe der Zeit kommt es oft vor das sich Wege "verschieben".

Sprich das der Acker etwas zu weit bewirtschaftet wurde und dann einfach ein Stück seitlicher gefahren wurde!
Wenn da keiner was sagt kann das im Laufe der Jahre schnell mal den einen oder anderen Meter ausmachen!

Wie hast du denn herrausgefunden das der Weg komplett auf deinem Grund befindet?
Aktuelle Vermessung oder aufgrund eines Grenzsteines??
(Die haben auch ab und an die Angewohnheit zu wandern!) emoji

1


Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Solarbefestigung