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Baufluchtlinie

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  •  Gast Rosa
12.4. - 14.4.2010
6 Antworten 6
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Mein Nachbar, eine Gaststätte, plant ihren Gastgarten zu vergrößern und dafür bis an meine Grundstückgrenze abzugraben. An meiner rechten Grenze würde der Grund dann rund 1.3 - 1,5 Abfallen.
Darf er das? Gilt nicht auch hier eine Bauflucht die eingehalten werden muss???
Ich habe in 2 Tagen einen Termin mit dem Besitzer, habe aber erst jetzt zufällig von diesem Plan erfahren :(

  •  Julia84
12.4.2010  (#1)
hallo - will dein nachbar direkt an der grundstücksgrenze bauen oder gräbt er dort nur um etwas zu verlegen? wir haben erst neu gebaut u mussten 3 m von der grundstücksgrenze wegbleiben!!! am besten bei der gemeinde anrufen und nachfragen.
lg

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  •  hbinspe
12.4.2010  (#2)
Stützmauer - Ich denke dein Nachbar muss dann eine Stützmauer errichten, damit von deinem Grund nichts zu ihm abstürzen kann. Aber das Baumamt ist sicher der richtige Anlaufpunkt. Dort müßten ja auch seine Pläne aufliegen.

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
12.4.2010  (#3)
einerseits.. - ..bauchrecht, andererseits eine frage ob die betriebsstättengenehmigung für die anzahl der tische und sitzplätze vorhanden ist. wenn diese erweitert wird geht das nur mit verhandlung wofür du als anrainer auch einspruchsrecht hast.

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  •  topstyling
12.4.2010  (#4)
andererseits... ist als erstes mal die Frage zu klären ob Du generell damit ein Problem hättest wenn er hier bis zur Grundstückgrenze geht bzw. ob das Abfallen des Grundstückes für Dich irgend einen Nachteil hätte.

Prinzipiell ist es immer so, dass bei genehmungspflichtigen Umbauten die Nachbarn imemr Einspruchsrecht haben. Sofern aber für Dich dadurch keine Nachteile entstehen ist die Frage obs Dich stören sollte oder nicht.

Natürlich wird er dafür zu sorgen haben, dass keine Beeinträchtigung deines Grundstückes eintritt. Also evtl. eine Stützmauer erreichten oder Gartenzaun entsprechend sichern oder ähnliches.

Einfach mal mit Ihm reden was er sich genau vorstellt und dann bei der Gemeinde/Magistrat/Bezirkshauptmanschaft fragen was er darf und was nicht.

lg
Christian

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  •  Karl10
12.4.2010  (#5)
@gast rosa - Nach deiner Beschreibung handelt es sich hier um ein baurechtlich zu behandelndes Thema und - da es sich offensichtlich um einen Gastgewerbebetrieb handelt - auch um eine gewerberechtlich relevante Änderung/Erweiterung der Betriebsanlage.
Für´s Baurecht bräuchten wir für konkretere Antworten zunächst das Bundesland?
Ansonsten wär auch noch die Flächenwidmung von dir und deinem NAchbarn wichtig und ob es einen Bebaungsplan für eure Grundstücke gibt und wenn ja, was dieser vorschreibt.

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  •  Gawan
  •   Silber-Award
14.4.2010  (#6)
@rosa - und was ist herausgekommen beim Gespräch mit dem Wirt ?

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