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Sehr schmales Grundstück - Tipps?

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  •  mirli
15.5. - 23.6.2010
19 Antworten 19
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Wer hat auf einem (sehr) schmalen Grundstück gebaut?
Welche Tipps zur optimalen Nützung könnt Ihr uns geben?
Was muss man bedenken oder geht gar nicht?
Ab welcher Breite ist es möglich, ein Standard-Fertigteilhaus aufzustellen?

Mit schmal meine ich ca. 15 - 16 m breit, 45 m lang.
Seitlich sind jew. 3 m Abstand zu halten, ebenso an der
Strassenfront. Das heisst, es bleiben ca. 9 - 10 m Breit zum Verbauen übrig.
Man darf dort nur Nebengebäude aufstellen,
wie Garage, Abstellraum zB.

Bevor wir beschliessen, diesen Grund zu kaufen, würden wir einfach gerne wissen, worauf wir uns bautechnisch einlassen emoji.
Danke schon mal!!!

  •  MajorDomus
16.5.2010  (#1)
Bauordnung NÖ? - Hallo mirli:

1) ich weiss nicht in welchem Bundesland sich das Grundstück befindet, aber in der NÖ Bauordnung z.B. ist im geregelten Baulandbereich ein seitlicher Bauwich im Ausmaß der halben (mittleren) Gebäudehöhe einzuhalten, jedoch mindestens 3m. Hängt also u.a. von der Bauklasse, der Gebäudehöhe, der Dachform, der Hanglage, usw. ab. Siehe §50 und §53 der NÖ Bauordnung. Ein Beispiel: wenn die Gebäudehöhe am Ende 8m wäre, müsstest du 4m Bauwich freilassen und nicht 3m...

2) du müsstest halt die schmale Seite eines rechteckigen Hausgrundrisses auf die Strassenfront ausrichten. Wie sieht es von den Himmelsrichtungen aus, usw.

3) das mit dem Standard-FTH würde ich nicht so eng sehen. Viele FTH FTH [Fertigteilhaus]-Firmen bauen auch individuell bzw. kannst du oft die Standard-Grundrisse verkürzen/verlängern.

4) optimal ist es sicher nicht, aber möglich ist vieles emoji Habt ihr schon versucht auf Basis eurer Haus-Anforderungen einen Wunschgrundriss zu skizzieren?

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  •  wagnerb
  •   Bronze-Award
16.5.2010  (#2)
geht schon - Also sehr schmal ist dieses GS sicher nicht, da gibts noch schlimmere. Wir haben 18m und es geht sich sogar eine Doppelgarage aus. Schmale Seite Richtung Straße und es ist alles kein Problem. 9m Hausbreite reicht eigentlich völlig aus, baut eben in die Länge nach hinten, da habt ihr ja genug Platz. Ihr musst halt nur mit einer Einzelgarage vorlieb nehmen. Schaut euch lieber die anderen Parameter des GS genau an, die Breite allein sollte kein Argument sein.

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  •  johro
16.5.2010  (#3)
hallo - die breite war für uns eines der hauptkriterien, und auch eine doppelgarage, aber wenn du eh 16m hast dann ists ok, bei 15m wird es schwieriger ein haus mit 9m zu finden, aber gehen tut es natürlich.

lg
johannes

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  •  gruebler
  •   Bronze-Award
16.5.2010  (#4)
Entscheidungshilfe .. sehr schmales Grundstück - Meine Antwort hat eigentlich NICHTS mit der Breite oder Schmäle eines Grundstücks zu tun. Ich habe in einem N.Ö.-Seminar gehört, man solle bei der Grundstücksuche vor allem darauf achten, dass das Grundstück an einer Straße liegt, die optimalerweise von Osten nach Westen führt. Des Weiteren sollte Der Hauseingang im Norden (also knapp hinter der Grundstückgrenze) liegen und der Garten somit nach Süden ausgerichtet sein. Nach Möglichkeit ist noch auf die Beschattung von anderen Gebäuden, großen Bäumen etc. zu achten. Wenn man südseitig aus den Fenstern schaut sollte man freie Sicht auf seinen Garten haben(also nicht auf einen Berghang blicken). Außerdem solle man sich VOR DEM HAUSBAU die Gartengestaltung überlegen (damit man nicht vom Klofenster in den Garten schaut und vom Wohnzimmer zum Nachbarn auf den Misthaufen zum Beispiel!

Na ja --- ob man immer all diese Regeln beachten kann ...?
Somit klafft Theorie und Praxis auseinander.

P.S.: Mein Grundstück ist ein L - nicht sehr praktisch. Es ist nach SSW ausgerichtet, der Eingang liegt im Norden. Es ist 13 Meter breit, deshalb an einer Seite gekoppelte Bauweise vorgeschrieben.
Das L hat an der Längsseite 50 Meter, ums Eck dann 26 Meter, dann 13 Meter, noch mal 13 Meter und 37 Meter!

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  •  nymano
  •   Gold-Award
17.5.2010  (#5)
@gruebler: sehe ich etwas anders - meiner ansicht nach sollte der eingang im osten liegen und nicht auf der wetterexponierten nordseite. weiters finde ich einen garten mit süd/west-ausrichtung optimal.

lg nymano.

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  •  nymano
  •   Gold-Award
17.5.2010  (#6)
@mirli - also "schmal" ist das nicht sonderlich. 9m bis 10m breite für ein haus ist mehr als genug - da passen sogar die meisten fertighäuser von der stange.

unser grundstück ist "wirklich" schmal mit nur 12m. haus ist 8m breit und funktioniert auch ganz gut...

lg nymano.

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  •  poidl23
17.5.2010  (#7)
.Hi!
Mein Grundstück ist zwischen 18 und 20m breit, und ca. 90m lang.
Mitlerweile würde ich das Haus anders hinstellen, wenn ich nochmal anfangen würde.
Mein Tip: Stell das Haus in die "Zeile", damit du die Häuserfront geschlossen hast, eventuell auf einer Seite mit der Garage, und die restlichen Räume an einer Seite zurückbauen, quasi in "L" Form. Da verlierst du am wenigsten vom Garten, und bist nochdazu an 2 Seiten dicht und verlierst weniger Wärme im Winter. 2. Nebeneffekt ist dass du den Garten in 2 oder mehrere Zonen unterteilen kannst, der Teil der näher am Haus ist, is quasi das verlängerte Wohnzimmer mit Terrasse und Grillplatz, und weiter hinten hast dann Ruhezone, Gemüsebeete u.s.w.

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  •  reini aus flake
19.5.2010  (#8)
ich auch - witzig wir kaufen auch grad so einen Grund (15x45m)...hoffentlich kaufen wir nicht den gleichen emoji)

kann man von der 3meter unter gewissen voraussetzungen abweichen?

-an alle die schon "schmal" gebaut haben: habts ihr vielleicht Pläne/Fotos?

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  •  oldtimersammler
  •   Gold-Award
19.5.2010  (#9)
.Das mit den 3 m ist zwar richtig und meist auch einzuhalten,aber wie gesagt meist.
Muß auch nicht sein,das kommt auf die Bauweise der umliegenden Häszuer sehr stark an.
In alten Siedlungen im Ortskern ist es oft so daß Haus an Haus oder nur 1m bis zum Nachbarhaus abstand sind,in dem Fall kann auch meist ohne Einschränkungen angebaut werden.
Das kannst du dann aber nur auf der Gemeinde klären.

l.G. Gerhard

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  •  Karl10
19.5.2010  (#10)
mirli schrieb eingangs: - "seitlich sind jew. 3 m Abstand zu halten, ebenso an der
Strassenfront" - das klingt sehr nach Bebauungsplan. Auch der Hinweis auf "...Man darf dort nur Nebengebäude aufstellen.." lässt auf Bebauungsplan schließen (Regelung für Nebengebäude im seitlichen Bauwich)
Das letzte posting von oldtimersammler hätte nur dann Gültigkeit, wenn es KEINEN Bebauungsplan gibt.
(Gilt alles für NÖ)

Es ist schade, dass die threads sehr oft mit unvollständigen und unpräzisen Angaben gestartet werden. Es wird bei Unklarheiten kaum nachgefragt und jeder postet drauf los, je nachdem wie er sich die Situation des Fragestellers subjektiv zusammenreimt. Oft gehen die Antworten dann komplett am Thema vorbei bzw lenken die Diskussion weg von der ursprünglichen Frage in ganz andere Richtung.

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  •  nymano
  •   Gold-Award
20.5.2010  (#11)
ja leider - das liegt aber auch daran, das leute wie "mirli" eine frage reinstellen und sich dann null dafür interessieren, geschweige denn jemals wieder posten - damit ist der weg frei für unkontrollierte diskussionen...

es wäre durchaus hilfreich, wenn der ursprüngliche fragesteller sich ab und zu äußern würde.

lg nymano.

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  •  mirli
21.5.2010  (#12)
Jaich würde gerne noch einmal etwas dazu sagen.
Es gibt Menschen, die müssen auch arbeiten oder sich um ihre
kranken Kleinkinder kümmern, soll tatsächlich mal vorkommen.



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  •  mirli
21.5.2010  (#13)
Zu den Fragen - kann ich sagen: Das Grundstück ist in NÖ.

Es gibt keinen Bebauungsplan, dh. sagen wir so, "die Natur gibt die Bebauung vor" wurde uns auf der örtl. Gemeinde mitgeteilt. Sprich was rundherum bereits gebaut wurde, darf gebaut werden.
Es wurde nicht gekuppelt gebaut, es wurde sowohl an einer vordern Grundstücksgrenze gebaut u. an der hinteren, aber immer unter Einhaltung des 3-m-Abstand.

Bauklasse ist I, es kann auf II aufgezahlt werden.

Mittlerweile habe ich genauere Maße, haben 16,5 x 56 m gemessen. Die ganz genauen Maße bekommen wir erst, der Grund wurde einmal vom Geometer vermessen, die jetzige Besitzerin hat ihn vom Vater geerbt u. weiss gar nichts, hat keine Unterlagen.
Evtl. muss er noch einmal vermessen werden, spätestens bei einem Hausbau. Zuerst müssen wir ihn aber mal kaufen, was wir vorhaben.

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  •  mirli
21.5.2010  (#14)
@poidl23 - Wenn man das Haus "in die Zeile" stellt - schaut da nicht einer dem anderen ins Teller sozusagen? Gerade in dem Fall wo Du Längsseite auf der West- bzw. Ostseite ist?
In die Zeile stellen ist dort gar nicht einfach. Auf den beiden Parzellen links davon ist noch niemand, noch einmal eins weiter links steht das Haus genau in der Mitte der Länge, rechts wird dort niemand bauen, da wenn der sein Haus auch in die Zeile stellt, es an der anderen Strassenfront (es handelt sich um einen Eckgrund) stehen würde.

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  •  reini aus flake
1.6.2010  (#15)
@energiesparhaus - es wäre läßig wenn es ein Skizzen Plugin geben würde, wo man so <10kb ein bissl zeichnen kann. Ich glaub das würde viele Diskussionen vereinfachen und beschleunigen.

In wieweit das technisch machbar ist, weiß ich leider nicht- wer hätte eine Idee bzw. kennt so ein Plug in/ kann java programmieren?

so redet man oft aneinander vorbei- oder jmd bekommt keine Antwort weil die LeserInnen sich nix drunter vorstellen können...

Reini

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  •  energiesparhaus
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1.6.2010  (#16)
skizzen plugin - muss man mal schauen, ich gebs auf die todo-Liste

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  •  Karl10
1.6.2010  (#17)
@mirli - "...Bauklasse ist I, es kann auf II aufgezahlt werden... - was soll das heißen?? Da es keinen Bebauungsplan gibt, gibt es auch keine verbindlich festgelegten Bauklassen. Ob höher als Bauklasse I gebaut werden darf, hängt davon ab, ob man von den in der Umgebung vorhandenen Gebäudehöhen "auffallend" abweicht. Ein auffallend höheres Bauen kann man sich nicht erkaufen!

"...immer unter Einhaltung des 3-m-Abstand...." - Die 3 m sind kein exakt vorgegebenes oder einzuhaltendes gesetzliches Maß. Wie schon gesagt, ohne Bebauungsplan zählt die Bebauungsweise in der zugleich sichtbaren Umgebung und davon darf man "nicht auffallend" abweichen. Heißt mit anderen Worten: man darf abweichen (also z.B. auch mit weniger als 3m Abstand bauen), die Abweichung darf allerdings nicht "auffallend" sein. Wenn alle auf 3 m stehen, dann werden z.B. 2,50 für das ungeschulte Auge des Normalbetrachters noch nicht in jedem Fall und sofort als auffällige Abweichung wahrgenommen.
Zu beachten ist allerdings - und das ist der wahre Hintergrund für diese oft sture "3-m-Hysterie" - dass du bei weniger als 3m Abstand eine öffnungslose Brandwand errichten mußt. Das wollen die meisten nicht und daher bauen alle auf 3m. Mit Brandwand dürftest du die 3m auch in deiner Situation durchaus unterschreiten, wenn auch nur sehr begrenzt (z.B. auf 2,50m).


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  •  mirli
22.6.2010  (#18)
skizzen plugin - skizzen plugin wär echt sensationell!
@karl: sogar im kaufvertrag steht, dass es sich um eine bauklasse I handelt u. die aufschliessung dafür bezahlt ist.

das wiederum hat das örtliche bauamt schriftlich bestägigt. bestätigen die etwas, was es nicht gibt?!?



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  •  poidl23
23.6.2010  (#19)
Hi@ Mirli

Die Sache mit "in die Zeile" stellen war jetzt von mir interpretiert, da ich die von dir später genannten Gegebenheiten nicht wusste, und daher von meiner Situation ausgegangen bin, und wir auch ein recht schmales und langes Grundstück haben.
So, also Links von dir sind 2 Parzellen frei, dann steht ein Haus in der Mitte, rechts von dir steht auch noch nichts... stimmt das jetzt?
Also kannst eigentlich bauen wie du willst.
Könntest du ev. mal Fotos von der Umgebung reinstellen, Bilder sagen mehr als 1000 Worte...
Lg,

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