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Raum teilen für Raucherbereich

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  •  Romeo Toscani
24.6. - 28.6.2010
22 Antworten 22
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Jetzt hab ich auch mal eine Frage, einer von euch wird sich mit dem Thema hoffentlich auskennen.

Wegen dem Nichtraucherschutzgesetz ist in einem Lokal geplant, einen Teil des Raumes als Raucherberich abzutrennen.
Das soll nichts fix aufgestelltes sein (also keine Wand, keine Verglasung etc.), weil es in den warmen Monaten des Jahres die Möglichkeit gibt, den Gastgarten zu nutzen (für die Raucher).

Die angedachte Lösung ist es jetzt, einen Flächenvorhang anzubringen (wird von unten auf die Decke montiert, die einzelnen Stoffbahnen sind ca. 100 cm breit, raumhoch, und aus Trevira CS - wegen Brandschutz).
Einzelne Stoffbahnen sind farblich anders (zB grau) und mit Bedienstab zu verschieben, so dass sie quasi optisch eine Tür darstellen.

Jetzt die eigentliche Frage: Ist so eine Lösung im Sinne des Nichtraucherschutzgesetzes erlaubt (Belüftung ist vorhanden), oder muss tatsächlich eine fixverbaute Wand gemacht werden?

Es geht da nämlich auch ums Budget: Die Lösung mit dem Flächenvorhang kommt auf ca. 800 Euro, Wand im Trockenbau kommt nicht in Frage, und Lösung mit Glas kostet das 10-fache und wäre unrentabel.

Wäre über hilfreiche Antworten sehr dankbar.

PS: Ist nicht meine Baustelle, sondern mein Nachbar, der das Lokal hat. Ich hab gemeint, ich mach mich da mal schlau ...

  •  heinzi
  •   Gold-Award
24.6.2010  (#1)
@ romeo - du musst das mit der zuständigen bezirkshauptmanschaft abklären. das gibt mit mehreren stellen eine bauverhandlung. brandschutz, gewebetechniker, hochbautechniker, lebensmittelaufsichtsorgan, usw. ich persönlich glaube nicht dass diese lösung akzeptiert wird. es gibt auch klare vorschriften, z.b. dass der gang zum wc vom nichtraucher nicht durch die raucherabteilung erfolgen darf oder die lebensmittel von der küche in richtung nichtraucher auch nicht durch die raucherabteilung erfolgen darf.
aber die schonfrist ist in einer woche vorbei! da ist dein nachbar richtig früh dran was zu machen?

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  •  Karl10
24.6.2010  (#2)
@romeo, @heinzi - Die Vorhanglösung ist im Sinne des Tabakgesetzes und nach den erläuternden Richtlinien des Ministeriums NICHT zulässig. Es müssen getrennte RÄUME geschaffen werden. Ein Vorhang gilt nicht als raumtrennende bzw. raumbildende Wand.

heinzi schreibt: "...es gibt auch klare vorschriften, z.b. dass der gang zum wc vom nichtraucher nicht durch die raucherabteilung erfolgen darf oder die lebensmittel von der küche in richtung nichtraucher auch nicht durch die raucherabteilung erfolgen darf...." -
woher hast das??? Das steht jedenfalls nicht im Tabakgesetz und stimmt nach meinem derzeitigen Wissenstand so nicht. Es darf der Zugang zum Nichtraucherbereich über den Raucherbereich erfolgen und es dürfen auch Speisen über den Raucherraum in den Nichtraucherraum getragen werden. Genauso ist es zulässig, wenn man nur über den Raucherraum zum WC gelangt.
Dem Tabakgesetz geht es nur um das Vorhandensein von getrennten Räumen, in denen Speisen und Getränke VERABREICHT werden. Wie und von wo man in diese Räume kommt, ist nach dem Tabakgesetz nicht geregelt.

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  •  creator
  •   Gold-Award
24.6.2010  (#3)
in ergänzung zu Karl10 - (der wieder schneller war + recht hat):
die idee mit dem lüftungsvorhang ist weder neu noch zulässig - vgl. z.b.: http://aerzteinitiative.at/EKZspruch09.pdf

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
24.6.2010  (#4)
ich würde...mit tischler reden, die auf schiebwände/faltwände spezialisiert sind. die können dann im sommerbereich auf eine seite zusammengefaltet werden und man sieht nur mehr die schwellenlosen schienen. man könnte die elemente auch aushängen dann benötigen sie auch keinen seitlichen platz wenn man sie im sommer wo anders lagern könnte.

aber bei 800eur geh ich davon aus, man will nix investieren. beides geht nicht: mobile wand und billig. billig wäre eine fixe 10er-gipskartonwand.

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  •  meister
  •   Gold-Award
24.6.2010  (#5)
oder - billigste lösung - ein nichtraucherlokal daraus machen ;) ;) ;)

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  •  heinzi
  •   Gold-Award
24.6.2010  (#6)
@karl10 - ist glaub alles auslegungssache und vin land zu land verscheiden. ich kenne grad so einen konkreten fall wo genau das so mit wc zugang und "speisentransport" so gefordert wird.
ich hab auch so einen fall in meinem restaurannt beim herren wc muss lt. bauordnung 1.5 meter hinter dem pissoir mindestens sein. ich habe 1.7 meter und auf der hinteren wand ein kleines hand waschbecken. es steht nicht im baugesetz dass da keines sein darf! die wc anlage funktioniert auch einwandfrei. dieser idiot von lebensmittelkontroleur will dss ich ein piss wegmache und dort das waschbecken platziere! der soll besser die hygiene in den meisten china restaurannts überprüfen!

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  •  Hitcher
  •   Gold-Award
25.6.2010  (#7)
@creator - Bist du dir sicher mit deinem pdf? Romeo Toscani will einen Stoffvorhang machen, in deinem Link gehts um einen Luftschleier oder Luftvorhang, bei dem der Trenneffekt durch Unter/Überdruck entstehen soll? Ich kann auch keine endgültige Feststellung finden obs dem Gesetz nun genüge getan hätte oder nicht, sondern lediglich daß das Vorhandensein eines Luftvorhanges geprüft werden hätte müssen aber eben nicht passiert ist. Geschrieben ists so als ob so eine Lösung Chancen auf Anerkennung gehabt hätte weil sie gleich wirksam ist.

Auch ob Stoffvorhänge eine bauliche Trennung darstellen oder nicht wird überhaupt nicht erörtert?

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  •  Romeo Toscani
26.6.2010  (#8)
Danke für eure Antworten! emoji -
Also eins mal vorweg: Da braucht kein Nichtraucher durchgehen, kein Essen wird durchgetragen, und das WC wird auch erreicht, ohne dass man den Raucherbereich betreten müsste.

Da handelt es sich um eine separate Nische, die sich in Sichtweise der Bar befindet.
Flächenvorhang deswegen, weil
a) das ganze transparent sein soll (die Raucher sollen ja nicht "weggesperrt" werden).
b) diese Nische, wenn man sie mit einer Wand verbaut, dann einen Gefängnis-Charakter bekommen würde. Ist von den m² zu klein zum "zumachen".
c) im Sommer die Raucher eh draußen im Gastgarten sitzen, und diese Nische dann auch aufgemacht werden kann (damit das Lokal optisch nicht kleiner wirkt als es tatsächlich ist).

Der Flächenvorhang besteht wie gesagt aus etwa 1 Meter breiten brandschutzhemmenden Bahnen, unten haben sie eine PVC-Platte eingebaut (zur Stabilität), und die einzelnen Bahnen könnte man vertikal noch mit einer Art Bürstendichtung ausstatten, damit ja kein Rauch durchkommt.

Die Zeit drängt schön langsam, weil spätestens im Herbst (wenn der Gastgarten nicht mehr benützbar ist), eine Lösung her muss, die im Sinne des Nichtraucherschutzes richtig ist.

Eine Umwandlung in ein Nichtraucherlokal ist nicht denkbar, da diese Lokalität von Stammgästen lebt (zum überwiegenden Teil Raucher).

Nachfrage beim zuständigen Magistrat hat auch nicht viel gebracht.
Abgesehen von der mangelnden Erreichbarkeit kennt man sich dort nicht aus, ein "ja" oder "nein" gibt es nicht.

Wahrscheinlich kommts dazu, dass dieser Flächenvorhang montiert wird, und dann bei einer eventuellen Überprüfung irgendjemand sagt, ob das ok ist oder nicht.
So typisch österreichisch halt. emoji

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  •  Noldman
  •   Gold-Award
26.6.2010  (#9)
typisch österreichisch halt, - Diese Aussage bringts exakt auf den Punkt.
Ich glaub nicht dass die Variante mit den Stoffbahnen durchgehen wird. Und warten bis die Anzeige kommt (und die wird sehr schnell kommen, schließlich zeigen jetzt schon extrem viel Nichtraucher die Wirten an und viele Gruppen haben bereits angekündigt dass sie jedes Lokal besuchen werden ....) ist in meinen Augen bei der Höhe der vorgesehenen Strafen sehr gefährlich. Der zuständige Minister hat ausdrücklich alle zuständigen Stellen darauf hingewiesen rigoros vorzugehen, so in die Richtung beim 2. Verstoß verdoppelung bis Ausschöpfung des Maximalrahmens (immerhin 10.000€ maximal pro Verstoß!) und bei mehrmaligem Verstoß (so ab dem 3. bis je nach dem wie die Behörde drauf ist) Schließung des Lokals! Ich glaub nicht dass die Wirten es sich leisten werden können das Gesetz nicht auf Punkt und Beistrich einzuhalten, außer sie scheuen die Risiken des Ganges durch die Rechtsinstanzen nicht.

Die Frage ist allerdings wie lange wird das Gesetz eigentlich halten?!? Und damit meine ich nicht diese idiotischen Ansichten dass die EU ein generelles Rauchverbot einführen wird sondern dass in Wien bereits mind. 2 Lokale angekündigt haben dass sie nicht umbauen und sie sich auch nicht ans Gesetz halten werden. Die werden dann erst mal eine Strafe aufgebrummt bekommen gegen die sie berufen werden und dann schauen wir mal ob das ganze überhaupt verfassungskonform ist. Ich glaub so wie viele andere auch dass es ganz klar wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz verfassungswidrig ist. Aufgrund der festgesetzten Größenkriterien wird es zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung kommen und die Wirten!! werden sich gegenseitig vor Gericht zerren.

Wieso kann dem Betroffenen hier bitteschön die zuständige Behörde keine definitive Auskunft geben?!? Das kanns ja auch nicht sein. Wenn eine Anzeige kommt müssen sie doch auch wissen was sie tun und da wäre es doch am besten dafür zu sorgen dass es erst gar nicht so weit kommt .....

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  •  creator
  •   Gold-Award
26.6.2010  (#10)
@hitcher: ja, bin ich. - aber du hast recht, ich bin nicht explizit auf die sachverhaltsvarianten dort eingegangen - die lüftung war nämlich nur eine (die offensichtlichste xy-ungehorsams-)variante. das xy-cafe ging ja durch die medien, da hab' ich wieder zu viel vorausgesetzt.
das war mein fehler, ich war da zu kurz, weil karl 10 hat es eh schon geschrieben: ein vorhang ist keine raumbildende wand.
vgl. die ausführungen auf seite 7: "Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch wird unter einem Raum ein zum Nutzen verwendeter, (baulich) umschlossener Teil eines Gebäudes verstanden."
laut angabe sollte "das nichts fix aufgestelltes" sein - und damit keine bauliche trennung.
wenn jetzt stoffbahnen (die - wenn auch nur gering - luftdurchlässig sind und die auch noch eine xy-variante waren) eingesetzt werden sollten, widerspricht dies den anforderungen:
"Somit darf in Betrieben ... nur dann das Rauchen gestattet werden, ... wenn gewährleistet ist, dass aus diesem Raum der Rauch, außer beim kurzen Durchschreiten der Eingangstür, nicht in den übrigen, mit Rauchverbot belegten Verabreichungsbereich dringt."

die verfassungsrechtlichen bedenken wurden eh angezogen und erwartbar entschieden.


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  •  heinzi
  •   Gold-Award
26.6.2010  (#11)
ein sinnloses gesetz! - ich denke auch dass sich ab 1 juli nicht viel ändern wird und eine anzeigenflut auf die wirte zukommen wird! die gerichte werden das gesetz als verfassungswidrig aufheben. danach kommt ein generelles rauchverbot wie in italien und den meisten länder der eu. danach sind die paar wirte die gelackmeierten die teuer umgebaut haben. dann werden diese um ihre baukosten den staat klagen! eine österreichische lösung hald!

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  •  Romeo Toscani
27.6.2010  (#12)
Genau das denk ich auch, heinzi. -
Im speziellen Fall kommt noch dazu, dass der Lokalbetreiber nicht Besitzer, sondern lediglich Mieter der Lokalität ist.
Hat also nebst Magistrat auch noch der Vermieter gewaltig was mitzureden, wenn es hier zu baulichen Veränderungen kommt (in Form einer fix aufgestellten Wand).
Bleibt zu hoffen, dass der Vermieter dem Vorschlag mit dem Flächenvorhang zunächst mal zustimmt, denn immerhin wird er sich auch an den Kosten zu beteiligen haben und eine für ihn günstige Lösung suchen.

Schlimm an der ganzen Sache ist, dass dieses Lokal ausschließlich von seinen Stammgästen lebt. Davon sind etwa 40% Raucher, 60& Nichtraucher.
(Dem Großteil der Nichtraucher war es in Vergangheit völlig egal,
ob hier gequalmt wird.)

Die Leute kommen gruppenweise, und 1-2 Raucher sind da immer dabei.
Sie sitzen stundenlang am Tisch, unterhalten sich und konsumieren anständig.

Etwa 5% der Gäste in diesem Lokal wären für ein Rauchverbot, das sind aber auch diejenigen, die in 2 Stunden ein alkoholfreies Getränk konsumieren und danach vielleicht noch ein Glas Leitungswasser bestellen wollen.

Der Großteil besteht aus Gruppen, die zusammensitzen, und wo pro Tisch 50-60 Euro Umsatz gemacht wird.
Wenn die das dort nicht mehr können, gehen sie woanders hin.

Ich kann da auch für mich sprechen: Ich bin selbst Raucher, schaffs natürlich auch, mal 2 Stunden keine Zigarette anzuzünden, wenn ich irgendwo zum Essen eingeladen bin.
Aber wenn ich nach Feierabend mal spontan in ein Lokal gehe, oder mich mit Freunden treffe, dann würd ich auch dort hingehen, wo ich neben meinem Bier auch rauchen darf.
Und das so, dass ich nicht den Tisch verlassen muss, um vors Lokal zu gehen.
Denn dann kann ich genauso gut zu Hause bleiben und mein Feierabend-Bier daheim trinken.

Und da bin ich sicher nicht der einzige, der so denkt.

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  •  Karl10
27.6.2010  (#13)
..... möchte mich nicht an der Raucher/Nichtraucherpolemik beteiligen, denn das war ja gar nicht ursprüngliches Thema.
Ich weise noch auf einen Satz aus der zitierten Entscheidung von creator hin, der lautet:
"Nur baulich umschlossene Teile eines Gebäudes stellen daher Räume im Sinne des Tabakgesetzes dar."
Wo gibt´s hier noch Zweifel?? Es steht klipp und klar fest: der Vorhang passt nicht!!
Creator hat auch schon darauf hingewiesen, dass verfassungsrechtlich alles ok ist. Hier der Satz aus der Entscheidung:
"Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die angewandten gesetzlichen Bestimmungen sind bei der Berufungsbehörde nicht entstanden. Auch gegen die Übergangsbestimmungen bestehen solche nicht....."

Die Aussage von heinzi "....die gerichte werden das gesetz als verfassungswidrig aufheben..." ist bereits durch den UVS (Unabhängigen Verwaltungssenat)widerlegt. Was gibts da noch zu diskutieren????


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  •  heinzi
  •   Gold-Award
27.6.2010  (#14)
@karl10 - kann schon sein, mit gerichten hatte ich noch nicht viel zu tun und kenne ich mich nicht aus

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  •  heinzi
  •   Gold-Award
27.6.2010  (#15)
@romeo - man sitzt ja nicht in ein lokal nur weil man da rauchen darf. man geht hauptsächlich um andere mitmenschen und freunde zu treffen. wenn überall nichtraucher ist streiken ein paar raucher ein paar wochen, aber dann kommen sie eh wieder. weil sie ausweichen können in lokalw wo man rauchen darf, gibts natürlich eine wettbewerbsverzerrung und wird für verschiedene lokale sicher schwierig.

dass raucher die besseren gäste sind kann ich nicht bestätigen. das trifft nur auf einschlägige trink-wirtschaften beim umsatz von den alkoholischen standart getränken zu. (bier, billige weine, billige schnäpse)in meinem restaurant sind 65 nichtraucherplätze und 20 raucherplätze. in diesem verhältnis, also ca.jede fünfte reservierung wird im raucher gebucht. (wobei viele raucher zum essen im nichtraucher buchen.) Die pro kopf umsätze sind im nichtraucher massiv besser da viele z.b. einen aperol sprizz, eine vorpeise, hauptspeise und sogar noch einen dessert bestellen und dazu noch eine gute flasche wein. der durchschnitts umsatz beträgt 40 bis 60 euro pro person. bei den rauchern, die nehmen meistens nur eine hauptspeise und 2 oder mehr bier dazu. der umsatz ist natürlich geringer. aber das sind alles nur tendenzen und keine pauschalbeurteilungen.


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  •  Noldman
  •   Gold-Award
27.6.2010  (#16)
Der UVS hat was bestätigt. LOL!!! - Zuständig ist der VfGH und sonst niemand. Derzeit kann niemand der betroffenen vor den VfGH gehen um das Gesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen. Wie auch, ist ja noch gar nicht in Geltung, zumindest der Großteil davon nicht (also der Teil der die Probleme bereiten wird). Daher warten wir erstmal die Verfahren die kommen! ab.

Wie wirds ablaufen: Ein Lokal hält sich nicht daran und wird deswegen angezeigt. Folge Strafe. Berufung dagegen und der Gang durch die Instanzen beginnt und zum Schluss dann Gang zum VfGH. Wie schon geschrieben zumindest von 2 Lokalen weiß ich dass sie sich mit einem Anwalt bereits darauf vorbereiten. Das kommt also wie das Amen im Gebet. Wie dann der VfGH (bzw. der EuGH) urteilen wird, schaun wir mal .... Und nicht zu vergessen das ganze wird dauern, wer also die nötige Kohle nicht aufbringen kann um sich die ganzen Verfahren zu leisten der sollte sich auf Strich und Beistrich an dieses Gesetz erstmal halten. Und ein Vorhang zählt sicher nicht dazu. Da kann man sich die 800€ für diesen Vorhang gleich sparen und für die erste Strafe verwenden, denn die kommt mit diesem Vorhang.

@creator: Wie soll dieses Gesetz bitte Verfassungskonform sein? Die Grenze von 50 und 80 m² wurde willkürlich festgelegt. Die Folge ist eine massive Wettbewerbsverzerrung die existenzbedrohende Ausmaße annehmen wird (und bereits dazu führt dass sich die zuständige Interessensvertretung und die Kammer für die Wirten [richtige Bezeichnung ist irgendwas mit Kaffesieder oder so ähnlich] bereits für ein totales Rauchverbot ausspricht!). Ich bin echt mal gespannt wie man diese Willkür mit dem Gleichheitsgrundsatz in Einklang bringen will. Mehrere Entscheidungen genau zu diesem Thema in anderen EU Ländern (gleicher Kulturkreis wie unserer und daher viele Urteile doch auch mit hierzulande vergleichbar) zeigen ganz klar dass die Höchstrichter hier einen Verstoß sehen. Ob auch unsere hier einen Verstoß sehen, werden wir erst wissen wenn sie auch tatsächlich darüber urteilen müssen. Und das ist bis dato noch nicht geschehen. Also hier davon zu sprechen irgendwas wurde bestätigt ist an den Haaren herbeigezogen.

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  •  Romeo Toscani
27.6.2010  (#17)
@heinzi: - Kann deinen Gedankengang, was die Nichtraucher (und Esser) betrifft, schon nachvollziehen.

ABER! In diesem Fall sind es solche, die 2-3 Mal pro Jahr das Lokal besuchen.

Im Gegensatz zu den Stammtischen (-gästen), wo minimal 1-2 Raucher dabei sind, und wo jeder mindestens 5 Getränke konsumiert. Die kommen mindestens 1 Mal pro Woche!

Also hochgerechnet bringt der Nichtrauchertisch (40 bis 60 Euro pro Person ist übertrieben, sagen wir 20 bis 30 pro Kopf) wesentlich weniger als der Stammtisch an dem geraucht wird (15 Euro pro Kopf x 5 Personen, und das zumindest 50 Mal pro Jahr).
Das sind jetzt grob gerechnet schon mal knapp 4000 Euro, die allein von einem Tisch im Jahr an Umsatz fehlen, weil die gehen natürlich 20 Schritte weiter ins nächste Lokal, wo geraucht werden darf.
Von denen hört ja deswegen keiner auf zu rauchen, solangs kein generelles Rauchverbot gibt.

Bei mir wärs wohl das selbe ... ich bin jetzt zwar kein Säufer, der jeden Tag am Stammtisch sitzt, und seine 8-10 Bier konsumiert, aber treffe mich trotzdem gerne nach der Arbeit mit Freunden in einem Lokal und trink meine 2 bis 3 Achterln Wein oder Gläser Bier.
Die ein oder andere Zigarette gehört dort für mich dazu.
Und zwar so, dass ich nicht extra eine Unterhaltung unterbrechen muss, um vor die Tür zu gehen ...

Aber gut, wir driften weit vom Thema ab.
Es bleibt unterm Strich: Die Lösung mit dem Flächenvorhang ist nicht in Ordnung.
Ich hätte im Einkauf ebenjenen was organisieren können, aber werde die Anschaffung nicht empfehlen.


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  •  Karl10
28.6.2010  (#18)
@heinzi - Es ist richtig, der VfGH fehlt noch. Der UVS ist allerdings eine österreichweite Oberinstanz mit Richtersenat und hat für mich entsprechendes Gewicht.

Dass der VfGH noch nicht angerufen werden konnte, weil vieles vom Gesetz noch nicht gilt, stimmt so nicht: es gibt schon jede Menge Strafverfahren.
Es wird vielfach übersehen, dass die Übergangsfrist bis 1. Juli 2010 nur dann gilt, wenn
1. das Lokal bisher tatsächlich nur einen einzigen Raum hatte,
2. dieser Raum mehr als 50 m² groß ist und
3. die vom Inhaber beabsichtigten baulichen Maßnahmen zur Schaffung eines gesonderten Raumes einschließlich der allfällig erforderlichen Klärung bau-, feuer- oder denkmalschutzrechtlicher Vorfragen UNVERZÜGLICH nach Ablauf des Tages, an dem das Tabakgesetz in der Fassung BGBl. I Nr. 120/2008 kundgemacht worden ist (das war der 11. August 2008), in die Wege geleitet worden sind.
Heißt mit anderen Worten: Alle Lokale mit 2 oder mehr Räumen mußten den Hauptraum (= der größere Raum)bereits am 1.1.2009 als Nichtraucherraum deklariert haben. Das haben viele nicht gemacht bzw. sind sehr oft die Haupträume noch die Raucherräume. Da laufen bereits eine Vielzahl von Anzeigen.
Alle einräumigen Lokale mit mehr als 50 m² mußten schon bis spätestens Ende 2008 (="unverzüglich") nachvollziehbare Schritte für die geplante Raumteilung "in die Wege geleitet" haben; heißt: nachvollziehbare Planungsprojekte, Bauanträge hiefür usw.
Jetzt darüber nachzudenken, wie man den Raum teilen könnte, ist längst zu spät. Auch dafür hats bereits Strafen gegeben.

In einem weiteren Punkt kann ich ebenfalls nicht zustimmen, wenn du schreibst: "Wie soll dieses Gesetz bitte Verfassungskonform sein? Die Grenze von 50 und 80 m² wurde willkürlich festgelegt."
Es gibt unzählige Gesetzesbestimmungen, die irgendwelche Grenzen enthalten, die - wenn man so will - als willkürlich gewertet werden können. Der Gesetzgeber hat hier sicher gewisse Freiheiten; ob das gleich eine Verafssungswidrigkeit ist, würd ich nicht so sehen. Immerhin siehts auch der UVS - ein Richtersenat - so (auch wenn der für dich anscheinend nichts zählt).
Jedenfalls hätte es längst einer der vielen schon jetzt Angezeigten bis zum VfGH treiben können.

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  •  Noldman
  •   Gold-Award
28.6.2010  (#19)
es war aber noch niemand beim VfGH - und nur der VfGH kann ein Gesetz wegen verfassungswidrigkeit aufheben (wenn man mal mal bestimmte Kompetenzen der EU weglässt).
Ich habe das Urteil vom UVS gelesen und verstehe sehr wohl wieso hier nichts geschehen ist.
Die willkürlich festgesetzte Grenze erzeugt eine derart eklatante Wettbewerbsverzerrung die eine katastrophe darstellt sondergleichen. Ja der Gesetzgeber hat gewisse Gestaltungsräume. Er muss aber klar begründen können (außer er will unbedingt wie hier riskieren dass der VfGH alles aufhebt) wieso Ausnahmen nötig sind um gewisse Ungleichheiten etc. ausgleichen zu können bzw. aus anderen Gründen wie für die Sicherheit nötig etc. Hier machen die Ausnahmen nichts anderes als dass sie Ungleichheiten "verursachen" und zwar ohne jeglichen erkennbaren Grund. 50 und 80² warum nicht 60 m² oder nicht 100²? Wo liegt der Unterschied? Es gibt einfach keinen den man rational erklären kann. Und man muss sich schon auch die Folgen dieser willkürlichen Grenzen ansehen und da wird einem schon bange wenn heuer die Gastgartensaison vorbei ist.
Ein legaler Weg Raucherlokale einzuführen wäre etwa dass in diesem Lokal ausschließlich der Eigentümer selbst arbeitet und sonst wirklich niemand.

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  •  creator
  •   Gold-Award
28.6.2010  (#20)
@noldmann: ich habe keine wertung bezüglich - verfassungsmäßigkeit abgegeben, sondern geschrieben: "die verfassungsrechtlichen bedenken wurden eh angezogen und erwartbar entschieden."
no na, was soll der uvs denn sonst tun, wenn ein totalverbot a la italien auch denkbar wäre, es übergangsfristen und sogar schätzungen zu den einkommenseinbußen gibt - deswegen "erwartbar".

wie bei allen verfassungsrechtlichen bedenken ist der faktor "zeit" entscheidend - ned umsonst haben behörden zeit für verfahren und sind devolutionsanträge restriktiv geregelt: bis irgendwann mal der vfgh die - dann genau umrissene - thematik in einer session behandelt und ggf. auch entscheidet (und ned richtung vwgh abschiebt), vergehen ca. 3 jahre.
was immer er dann entscheidet, ist wurscht, weil es so lange eh keiner schafft, sich kosten- und straflos zu widersetzen - und damit fakten geschaffen werden.
ob und wie das erkenntnis umgesetzt wird, ist dann auch sekundär, wenn die eu in form von richtlinien oder verordnungen zwischenzeitlich was ganz anderes will...

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  •  Noldman
  •   Gold-Award
28.6.2010  (#21)
..der Sprecher und ein paar andere Mitarbeiter des zuständigen Kommissars in der EU hat heute auf diese Frage aus Österreich sinngemäß geantwortet dass die EU derzeit überhaupt nicht daran denkt ein generelles Rauchverbot einzuführen. Der Kommissar sieht das als ein Problem der Nationalstaaten bei dem die EU zwar Rauchverbote unterstützen wird, aber nicht aktiv eingreifen wird.
Keine Ahnung wie man in Öst. immer darauf kommt auf die EU zu verweisen (ein generelles Rauchverbot kann die EU gar nicht einführen!, die EU kann einem Selbstständigen zb. der alleine in seinem Lokal arbeitet nicht verbieten sich Passivrauch auszusetzen. Ein Rauchverbot kann die EU nur über den Umweg von Arbeitsschutzrichtlinien einführen und könnte trotzdem zb. umgangen werden durch Räume die abgetrennt sind und kein "Mitarbeiter" da hineingehen darf. Die EU kann "nur" dafür sorgen dass die Mitarbeiter keinem Rauch ausgesetzt sind, hat aber keinerlei Befugnisse hinsichtlich der Gäste.)

Und ad creator, ich stimme dir da völlig zu, es wird ca. 3 Jahre (eher mindestens) dauern bis wir mal vom VfGH etwas dazu hören werden. Und ich glaube auch, wer nicht zig tausende Euros für Strafen und Verfahren verbraten will bzw. sogar seine Lizenz riskieren will, dem bleibt in Wahrheit gar nichts anderes übrig als sich an dieses Gesetz zu halten.

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