« Hausbau-, Sanierung  |

Raum teilen für Raucherbereich

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
 1  2 
  •  Romeo Toscani
24.6. - 28.6.2010
22 Antworten 22
22
Jetzt hab ich auch mal eine Frage, einer von euch wird sich mit dem Thema hoffentlich auskennen.

Wegen dem Nichtraucherschutzgesetz ist in einem Lokal geplant, einen Teil des Raumes als Raucherberich abzutrennen.
Das soll nichts fix aufgestelltes sein (also keine Wand, keine Verglasung etc.), weil es in den warmen Monaten des Jahres die Möglichkeit gibt, den Gastgarten zu nutzen (für die Raucher).

Die angedachte Lösung ist es jetzt, einen Flächenvorhang anzubringen (wird von unten auf die Decke montiert, die einzelnen Stoffbahnen sind ca. 100 cm breit, raumhoch, und aus Trevira CS - wegen Brandschutz).
Einzelne Stoffbahnen sind farblich anders (zB grau) und mit Bedienstab zu verschieben, so dass sie quasi optisch eine Tür darstellen.

Jetzt die eigentliche Frage: Ist so eine Lösung im Sinne des Nichtraucherschutzgesetzes erlaubt (Belüftung ist vorhanden), oder muss tatsächlich eine fixverbaute Wand gemacht werden?

Es geht da nämlich auch ums Budget: Die Lösung mit dem Flächenvorhang kommt auf ca. 800 Euro, Wand im Trockenbau kommt nicht in Frage, und Lösung mit Glas kostet das 10-fache und wäre unrentabel.

Wäre über hilfreiche Antworten sehr dankbar.

PS: Ist nicht meine Baustelle, sondern mein Nachbar, der das Lokal hat. Ich hab gemeint, ich mach mich da mal schlau ...

  •  Noldman
  •   Gold-Award
28.6.2010  (#21)
..der Sprecher und ein paar andere Mitarbeiter des zuständigen Kommissars in der EU hat heute auf diese Frage aus Österreich sinngemäß geantwortet dass die EU derzeit überhaupt nicht daran denkt ein generelles Rauchverbot einzuführen. Der Kommissar sieht das als ein Problem der Nationalstaaten bei dem die EU zwar Rauchverbote unterstützen wird, aber nicht aktiv eingreifen wird.
Keine Ahnung wie man in Öst. immer darauf kommt auf die EU zu verweisen (ein generelles Rauchverbot kann die EU gar nicht einführen!, die EU kann einem Selbstständigen zb. der alleine in seinem Lokal arbeitet nicht verbieten sich Passivrauch auszusetzen. Ein Rauchverbot kann die EU nur über den Umweg von Arbeitsschutzrichtlinien einführen und könnte trotzdem zb. umgangen werden durch Räume die abgetrennt sind und kein "Mitarbeiter" da hineingehen darf. Die EU kann "nur" dafür sorgen dass die Mitarbeiter keinem Rauch ausgesetzt sind, hat aber keinerlei Befugnisse hinsichtlich der Gäste.)

Und ad creator, ich stimme dir da völlig zu, es wird ca. 3 Jahre (eher mindestens) dauern bis wir mal vom VfGH etwas dazu hören werden. Und ich glaube auch, wer nicht zig tausende Euros für Strafen und Verfahren verbraten will bzw. sogar seine Lizenz riskieren will, dem bleibt in Wahrheit gar nichts anderes übrig als sich an dieses Gesetz zu halten.

1
  •  creator
  •   Gold-Award
28.6.2010  (#22)
... so lange sich die eu des nichtraucherschutzes rühmt... wird halt auch darauf verwiesen. ist ja gemütlicher und die kompetenzrechtliche situation ist da wie immer wurscht...:

http://eur-lex.europa.eu/de/dossier/dossier_01.htm

früher war man mal ehrlicher und hat auch gesagt, was man kann/nicht kann und in welchem dilemma man steckt (z.b. betreffend förderungen von tabakproduzenten):

http://ec.europa.eu/dgs/health_consumer/consumervoice/cvsp_52005_de.pdf

die lobbyisten waren halt gut... ist ja bei banken ned anders: da kannst auch lange drauf warten, bis da mal was reguliert wird.



1
 1  2 

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Rasen ansäen