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Versicherung

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  •  WP2000
27.6. - 29.6.2010
7 Antworten 7
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Hallo liebe Fachleute,

wir werden unser Haus in Eigenregie bauen und haben dafür folgende Konstruktion gewählt:

Ein Baumeister ist offiziell Bauführer (gibt die Bautafel), hat aber einen Haftungsausschluss in seinem Vertrag ("... der Bauherr erklärt, dass er gegenüber dem Bauführer für sämtliche Schäden und Mängel selbst haftet...")

Über einen Bekannten bekommen wir Professionisten vermittelt. Dabei handelt es sich um selbständige Arbeiter aus Tschechien für den Rohbau. Diese arbeiten offiziell (sie dürfen das als Einmannfirmen) und haben die entsprechende Berufsbefugnis (Baumeister, Maurer...). Es gibt Stundenabrechnungen mit USt, dh alles legal.

Daher müssten sie auch versichert sein.

Ich habe vor Baubeginn eine Eigenheimversicherung abgeschlossen, habe daher jetzt die sogenannte "Rohbauversicherung".

meine Frage: Bin ich gegen die wesentlichen Risken geschützt? Was passiert, wenn sich ein Bauarbeiter auf der Baustelle verletzt? Eine Verletzung unbefugter Dritter müsste durch die Rohbauversicherung abgedeckt sein (da ist eine Haftpflicht dabei).

Soll man vielleicht doch sicherheitshalber eine "Bauherrenhaftpflichtversicherung" abschließen?

Vielen Dank
WP 2000

  •  speeeedcat
28.6.2010  (#1)
du bist mit - der rohbauversicherung geschützt, und zwar gegen:

-) haftpflichtanspüche (nur wenn dir ein verschulden zuzurechnen ist, die haftpflicht übernimmt auch die abwehr ungerechtfertiger ansprüche
-) feuer: wenn die bude brennt, eh klar
-) sturm: wenn bereits fenster drinnen sind, ist auch die möglichkeit gegegben, eine rohbau-haushaltsversicherung zu machen. (die kostet jedoch, rohbauversicherung ist gratis)

die bauherrenhaftpflicht übernimmt schäden, die einem dritten durch deine bautätigkeit entstanden sind (z.b. dein nicht ordnungsgemäß aufgestelltes und abgesichertes gerüst fällt in nachbars garten oder beschädigt dessen fassade. sie ersetzt aber keine schäden am eigentum oder an der gesundheit der arbeiter (sehr wohl aber durch dessen tätigkeit, sofern legal)

dauer der prämienfreien rohbauversicherung: normal drei jahre, kann bis zu 5 jahre verlängert werden. bei früherer fertigstellung übergang in eigenheimversicherung (die dann ab einzug kostet).

ad unfall für die helfer und professionisten: wenn ein kunde bei mir unfall- und rohbauversichert ist, sind seine am bau tätigen leute gratis mit den leistungen des versicherungsnhemer mitversichert! sowohl legale als auch die pfuscher!
wies im sozialversicherungsbereich (krankenhaus, rahab-kosten, pflegegeld udgl. aussieht, wird dir creator weiterhelfen können.

ps: das sollte dir aber alles dein versicherungsmann erklären können, sind nicht alle soo böse, wie viele denken. nur bei online-billigstanbietern wird das oft schwer : )

mlg, speeeedcat


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  •  creator
  •   Gold-Award
28.6.2010  (#2)
umgehungskonstruktion bleibt umgehungskonstruktionist ja schon cooles denken: ich nehm' mir ein paar pfuscher und spar' mir steuern, aber wenn was passiert, sollen bitte alle anderen dafür zahlen. wenn die bude dann schief wird, ist man das arme opfer...

auch der superschlaue baumeister sollte nicht glauben, dass er einen sittenwidrigen haftungsausschluss durchkriegt.

da haben sich die richtigen gesucht und gefunden... pfusch auch noch schriftlich bestätigen zu lassen, ist wahrhaft meisterlich! dieses wunderbare dokument sollte man sich einrahmen lassen - ist ggf. ein milderungsgrund.

hier mal ein zusammenfassung: http://www.hacklco.at/content/steuerberater_wien/sozialversicherung/beschaeftigung_von_eu___buergern_in_oesterreich/

so, wie es geplant ist, kann man gleich ein paar typen vom arbeitsstrich nehmen: http://www.solidbau.at/home/artikel/Interview/_Wir_kennen_manche_Stammkunden_schon/aid/499?analytics_from=archiv

sollte der bau erst in einem jahr starten, schaut das natürlich schon besser aus...




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  •  WP2000
28.6.2010  (#3)
@ Creator - vorerst vielen Dank für Deinen Beitrag

... uns wurde das als völlig legal dargelegt:

1) die von uns Beschäftigten sind Ein-Mann-Unternehmen mit entsprechender Gewerbeberechtigung --> ist unserer Ansicht nach zulässig; nur die Beschäftigung von "Arbeitnehmern" ist unzulässig; solange der Unternehmer selbst arbeitet, sollte das legal sein
2) Es werden von diesen Unternehmern Rechnungen mit österreichischer USt gelegt
3) Diese Unternehmer sollten daher steuerlich und auch sozialversicherungsrechtlich erfasst sein und daher SV-Beiträge bezahlen.

Wir gehen davon aus, dass es sich nicht um "Pfusch" handelt.

Vielen Dank
WP2000

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
28.6.2010  (#4)
naja@creator:
so wie ich das posting verstehe will der bauherr vom baumeister anscheinend null dienstleistung haben, ausser dass er baustoffe liefert und den bauführunsstempel und tafel hergibt. diese 1mann-unternehmer oraganisiert sich der bauherr selber und der baumeister hat mit dem nichts zu tun.

@WP2000:
im leben spart oder verdient man geld, wenn man risikobereiter unterwegs ist. das gilt fürs anlegen, selbständig werden, usw. und auch fürs häuslbauen :) ich glaub nicht dass dir das so durchgeht. ein großes konstrukt aufzubauen wo alles scheinbar rechtmäßig ist glaube ich nicht dass das funktionieren kann. sonst würden viele nach so einem konstrukt mitarbeiter beschäftigen. vielleicht hast du wirklich so eine lücke entdeckt dass es rechtlich völlig ok ist und trotzdem noch ein ordentlicher spareffekt da ist, aber willst dir ein rechtsgutachten über dieses konstrukt auch noch leisten? wenn nicht dann sag ich dir dass die versicherung im schadensfalle dass sehr wohl machen wird. da kann es günstiger sein gleich nicht zu versichern.

es gab schon fälle wo die gebietskrankenkasse systematische beauftragungen von einem auftraggeber an mehrere 1mann-unternehmen nachweisen konnte. dann gilt scheinselbständigkeit und die krankenkasse fordert dann die uneinbringlich ausstehende sv-beiträge vom auftraggeber (=beschäftiger) ein, weil die 1männer im ausland verschollen sind. auch wenn auf der rechnung eine UST angegeben ist, heisst das noch lange nicht dass das geld beim finanzamt landet. ich glaub nicht dass eine haftpflichtversicherung dir sv-abgaben zahlen wird.
mein tipp (oder der tipp den ich dir nicht gebe): entweder du findest ein baumeister der dir ein leistbares angebot macht, oder mach die baustelle gleich völlig im pfusch aber lieber mit einheimischen aus deiner region wo bei einer kontrolle oder einem versicherten unfall freundschaftshilfe eher glaubwürdig ist als bei leuten die nicht deine sprache sprechen.
zu deiner ursprünglichen frage:
ja, du findest eine versicherung die dir das alles versichert. sollte jeder große versicherer hier im lande schaffen. natürlich hat jeder eine klausel dass am bau nur rechtmäßig beschäftigte versichert sind. ob das mit deinem konstrukt der fall ist, musst du selber beurteilen oder von einem 25jährigen versicherungsvertreter beraten lassen der seine berufsausbildung in einer 8wochen-schulung gemacht hat.

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  •  speeeedcat
29.6.2010  (#5)
cc9966 - wollte mein wissen auf obige frage kundtun. bei aussagen wie "ja, du findest eine versicherung die dir das alles versichert. sollte jeder große versicherer hier im lande schaffen. natürlich hat jeder eine klausel dass am bau nur rechtmäßig beschäftigte versichert sind. ob das mit deinem konstrukt der fall ist, musst du selber beurteilen oder von einem 25jährigen versicherungsvertreter beraten lassen der seine berufsausbildung in einer 8wochen-schulung gemacht hat."

fühle ich mich doch leicht auf den schlips getreten. man mag ja aversionen gegen versicherer haben, fakt ist, dass jeder österreicher im schnitt 2,5 polizzen hat. dass die sog. online-abschliesser bei nichtzahlung diverser schäden über die ach so böse versicherung herziehen, kann jeder mitsingen. ist aber schon klar, bei ner schadensmeldung entscheidet manchmal punkt und/oder beistrich über deckung oder ablehnung. aber das wirst du als fachmann und branchenkenner ja wissen...

achja, bin keine 25, hab keinen 8 wochen crashkurs, bin laufend in ausbildung und schulung, hab HAK-matura und bin seit 15 Jahren im job....und ich zieh nicht über dachdecker, ärzte, mechaniker, juristen, usw. her.
PS: und die pfuscher sind definitiv in der unfall mitversichert, zumindest bei uns.



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  •  hbinspe
29.6.2010  (#6)
@ Ausländische Arbeiter - Ich denke auch, dass die 1 Mann Firmen aus dem Ausland zwar brav die USt auf die Rechnung schreiben aber dann wahrscheinlich nur einen Bruchteil (wenn überhaupt) davon dem Finanzamt melden.
Sonst kann ich mir nicht vorstellen, dass sie so viel billiger sein können als eine inländische 1 Mann Firma.

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  •  WP2000
29.6.2010  (#7)
@ hbinspe - Hallo,

die USt wird von der österreichischen Firma einbehalten und an das Finanzamt abgeführt, dh diesbezüglich ist alles in Ordnung.

WP2000

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