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Verständnissfrage Bebauungsplan

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  •  merlin.AT
  •   Silber-Award
27.6. - 28.6.2010
2 Antworten 2
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Hallo

Also, in meinem Bebauungsplan steht folgender Satz den ich nicht verstehe:
Die Verkehrsübersicht darf, jeweils 6m bis zum Knickpunkt der Strassenschrägen im Kreuzungsbereich gemessen, nicht durch Bebauung, Zäune und Bepflanzung behindert werden.

6m zum Knickpunkt der Strassenschräge??? Was ist das? Kann mir das ev. jemand anhang einer Skizze erklären?

Und wann spricht man von einer Behinderung? Hecke mit 90cm ist keine Behinderung oder?

danke
Tom

  •  Karl10
28.6.2010  (#1)
....Ich versteh das so:


http://i50.tinypic.com/9iw9w1.jpgBildquelle: http://i50.tinypic.com/9iw9w1.jpg

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  •  merlin.AT
  •   Silber-Award
28.6.2010  (#2)
mein plan - Also bei mir siehts so aus:
907/4 ist unser Grundstück. Und um die Kurve links rein in die Strasse 1993/1 gehts. Wo wäre da die Strassenschräge anzusetzen?


http://i45.tinypic.com/2cnfrpc.jpgBildquelle: http://i45.tinypic.com/2cnfrpc.jpg

Danke
Tom

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