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sag uns auch noch das bundesland... weil deine Frage ja auch ins Baurecht hineinspielt |
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Ersitzungsrecht - Hallo
Möglicherweise greift hier das "Ersitzungsrecht". Das bedeutet, dass der Nachbar, sollte er den Grund ohne es zu wissen (schwer nachweisbar) wie sein Eigentum mehr als 30 Jahre benutzt haben, ersessen hat. Wenn ihr euch unsicher seit, würde ich auf jeden Fall vermessen lassen und dann mit dem Nachbarn reden. Aber am besten auch bei einem Notar nachfragen, .... mfg Harald |
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an alle, die jetzt nevös werdenAm Grundbuchsauszug isr im A1-Blatt rechts neben der Spalte "GST-NR" eine Spalte "G" vorgesehen. Wenn rechts neben der Grundstücksnummer des jeweiligen Gst. also ein G steht , ist das Gst. im Grenzkataster und die Grenzen sind somit "amtlich".
Wenn man beim Vermessungsamt die Aufnahme seines Gst. in den Grenzkataster begehrt, müssen der ermittelten Grenze aber alle Beteiligten Grundstückseigentümer zustimmen... |
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2 grundsätzliche links - http://www.meingrundstueck.at/Mein_Grundstuck/___Mein_Bundesland/Niederosterreich.pdf
http://books.google.at/books?id=PtkY-8AJ6JgC&pg=PA18&lpg=PA18&dq=Grundst%C3%BCcksgrenzen+Grenzkataster+%C3%9Cbereinstimmung&source=bl&ots=YMcWe2bp6q&sig=g0abKyOgvqJclDwewo9fLHdcZLI&hl=de&ei=KJ6ITJzIIYHKswaump3pCg&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=3&ved=0CCMQ6AEwAg#v=onepage&q&f=false wennst dich nicht streiten willst, schlag dem nachbarn einfach vor, dass er (und sämtliche rechtsnachfolger) deinem bauvorhaben vorab zustimmen und er einen ersitzungsverzicht abgibt, das kannst auch eintragen lassen. über das geld könnt's auch dann auch einigen... |