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Nochmals Frage, Grundstück-Schenkung

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  •  Gast Gast
7.11. - 19.11.2010
18 Antworten 18
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soooo ich habe einen ähnlichen Beitrag schon gelesen, muss jetzt aber trotzdem nochmals nachfragen und hoffe auf möglichst genaue Antworten emoji

So : Bei uns ist es so Schwiegerpapa hat eine Firma, Baugrund für meinen Mann bekommen wir geschenkt. Dieses Baugrundstück ist aber noch nicht abbezahlt. Werden weiterhin meine Schwiegereltern machen...das wir einen Ehevertrag nachträglich wegen der Firma machen ist für mich auch gar nicht schlimm!
Im Grundbuch soll ich auch eingetragen werden ( Grundstück), doch im Scheidungsfall soll das Grundstück aber meinem Mann gehören! Haus uns! Möglich???

Unser Haus das darauf gabaut werden soll, gehört uns Beiden.
Wie läuft das aber wenn wir uns scheiden lassen sollten? ( Ich hoffe, dass der Fall natürlich nie eintritt...man bekommt aber so vieles im Bekanntenkreis mit emoji )

Wie wird das dann geregelt? Zwei Kinder haben wir auch emoji

Hoffe nochmals auf Antworten.....

  •  gdfde
  •   Gold-Award
7.11.2010  (#1)
Najo, nachdem deinem Mann nach der Scheidung das Grundstück zugesprochen wird, gehört das Haus dann auch ihm...er wird dir dann die Hälfte des Hauses und des Grundstückes (du stehst ja auch im Grundbuch) abgelten müssen.
Die Regelung sollte dann auch Teil des Ehevertrags sein, inkl. der Zahlungsmodulitäten emoji

Für mich ist aber einiges noch nicht ganz klar...
Seid ihr schon verheiratet und wollt jetzt einen Ehevertrag machen?
Wenn ja, dann haben dein Mann und seine Schwiegereltern eher schlechte Chancen...es kann dich ja keiner zu dem Vertrag zwingen.

Einen Ehevertrag sollte man VOR der Ehe abschliessen und nicht danach, wenns ernst wird und jemand Panik bekommt, dass er im Falle der Scheidung etwas vom gemeinsamen Besitz, den man sich während der Ehe angeeignet hat, abgeben müsste emoji

Generell kann man wohl alles mit Verträgen regeln, es müssen nur beide einverstanden sein...du solltest aber darauf achten, dass du dann mit den beiden Kindern nicht mittellos auf der Strasse sitzt und vorher dein ganzes Vermögen ins Haus reingebuttert hast.

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  •  kittysilvester
  •   Bronze-Award
7.11.2010  (#2)
Nochmals Frage, Grundstück-Schenkung - Hallo und schönen guten Abend.

Ohne tiefergehende Rechtsberatung geht da m.E. gar nichts. Zum Einen kann ich dem Beitrag entnehmen, dass das Grundstück nicht lastenfrei ist, was zu bösen "Überraschungen" führen könnte. Wie schaut das Grundbuch aus - wurden Pfrandrechte intabuliert, bzw. ist es sonst lastenfrei(Veräusserungsverbot, Belastungsverbot)? Was passiert, wenn die Alten nicht mehr zahlen (können oder wollen)?

Riskieren Sie ein paar Euro für eine Rechtsberatung und lassen Sie in solch heiklen Fällen die Finger von Pseudo-Juristen und selbst ernannten Grundbuchspezialisten!


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  •  MFÄ
8.11.2010  (#3)
Hallo Gdfde,

ja wir sind verheiratet!
Es ist so, das Grundstück ist noch nicht komplett abbezahlt. Das Grundstück ist genau neben meinen Schwiegereltern ( habe auch kein Problem damit ! )
Das mit dem Ehevertrag ist soooo schwierig, es geht ihnen wohl nur darum...wenn wir uns scheiden lassen würden dass das Grundstück weiterhin ihnen bzw, wenns abgezahlt ist meinem Mann gehört.
Sie machen ihm die Schenkung, möchten aber nicht das es dann Streit wegen dem Grundstück gibt.
Wobei mich das alles ( vielleicht stell ich mich auch blöd an ) verwirrt...Denn das Haus welches mein Mann und ich bauen möchten, gehört uns.
Wenn ich gegen den Ehevertrag bin, dann ist doch das Verhältnis auch nicht mehr so prima ????
Weiß einfach nicht was ich tun soll.....

Ich habe die Angst weil das Haus ja dann auf dem mir nicht gehörenden Grundstück steht !! D.H. ich muss schauen, dass im Ehevertrag die Klausel steht, dass ich ausbezahlt werde...eben was das Haus zur Hälfte ( vermute ich oder ?) wert hat.
Ich kenn mich einfach nicht aus. Demnächst gehts zwar zum Anwalt, möchte aber davor schon Infos auf was ich wirklich achten muss.
Eben das ich nicht die Arschkarte ( entschuldigung ) ziehe!

Hört sich alles so dooof an, ich hoffe wirklich und glaube auch nicht das wir uns trennen! Aber wer weiß schon was in den Jahren kommt !!?!??!!?!!! Bekommt man ja oft genug mit !!!!

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  •  andelal
8.11.2010  (#4)
Du solltest erst einmal - ALLEINE zu einem Anwalt oder Notar gehen und dich beraten lassen. Nicht, dass du dann quasi halb unter Zwang etwas unterschreibst, wenn ihr alle gemeinsam dort sitzt.
Meine persönliche Meinung: lass die Finger von so etwas.

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  •  joski
  •   Silber-Award
8.11.2010  (#5)
keine Schenkung - ich glaube einfacher ist es, das Grundstück wird nicht verschenkt. Ihr baut euer Haus, ähnlich einer Superedifikat. Ihr braucht keinen Ehevertrag und irgend wann wird das Grundstück vererbt.


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  •  gdfde
  •   Gold-Award
8.11.2010  (#6)
@joski:
Versteh deinen Vorschlag nicht ganz, sie werden ja nicht ein kleines Gartenhaus haben wollen, dass sie dann mitnehmen können emoji

@MFÄ:
Das Thema scheint ziemlich heikel zu sein und kann sicher nicht im Forum hier gelöst werden, ich schliess mich auch den Vorrednern an, hier mal alleine einen Anwalt aufzusuchen, sonst kann das ganze Böse enden und im worst case zahlst deinem Exmann die Kreditraten und du stehst auf der Strasse.

Persönlich würd mir das ganze ein wenig zu denken zu geben, eine Ehe besteht aus Rechten und Pflichten...ich würd auch eher die Finger davon lassen und mir gemeinsam was anderes, billigeres oder eher leistbares suchen.

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  •  mighty123
8.11.2010  (#7)
hi!

warum so kompliziert? dein mann und du wollen doch sicher eine vernünftige lösung, ich würde also mit ihm reden und gemeinsam einen anwalt besuchen.
wenn deine schwiegis es IHM schenken möchten, und angst haben wegen einer scheidung, dann würde ich das auch genau so akzeptieren. mich würde das nicht kümmern, dass rechtlich gesehen EUER haus auf SEINEM boden steht, vorausgesetzt das ist rechtlich möglich.
im falle einer scheidung (ich hoffe das kommt nie) müsste dein mann dir dann halt die hälfte von dem haus abzahlen. das grundstück, das ihm gehört, bleibt halt auch bei ihm.
das dieser wunsch von deinen schwiegis/mann so ist, würde ich einfach akzeptieren, denn die scheidungsraten sind halt leider schrecklich hoch...

LG!

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  •  andelal
9.11.2010  (#8)
Was meint eigentlich - dein Mann dazu?

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  •  MFÄ
9.11.2010  (#9)
Hallo mighty123

ja ich seh das auch so wie Du..ich kann auch meine Schwiegis verstehen. Es ist ja nicht nur das Grundstück...das Grunstück schließt an die Firma an. Sie wollen halt nicht das im Streitfall irgendjemand Anderes auf das Grundstück kommt, nur weil wir keine Lösung finden ( im Falle eines Streites- Scheidung). Noch ist das Grundstück das meiner Schwiegis...mein Mann bekommt es halt als Schenkung, da aber das GS noch nicht komplett abbezahlt ist,sie es für uns weiterhin zahlen, möchten sie sicher gehen!

Werde auch zum Anwalt gehen emoji

Mein Mann steht mitten drin, er kann seine Eltern verstehen die nicht wollen das im Falle einer Scheidung alles außer Kontrolle gerät und er kann auch mich sehr sehr gut verstehen!

@joski :

Stimmt Du hast Recht, wie doof so hab ich noch gar nicht gedacht! Eigentlich müsste die Schenkung, solange das GS eh von meinen Schwiegis abbezahlt wird gar nicht geschehen!
Dann bräuchten wir auch nicht so nen doofen Ehevertrag....
Werde das mal mit meinem Mann reden. So hat er bestimmt auch noch nicht darüber nachgedacht. Er hat mir halt erzähl was seine Eltern gerne als Absicherung ( GS ) hätten.

Das Haus an sich läuft so oder so auf uns Beide ( Eheleute )!

Wenn es zu einem Ehevertrag kommen würde, werde ich nicht dort unterschreiben. Mein Mann weiß das! Werde ihn auch von einer meiner Personen ( Anwalt ) durchschauen lassen!

Das Schlimmst ist, mein Mann und ich haben in den meisten Dingen wirklich die gleiche Meinung....als das Thema Ehevertrag ( wegen des GS ) angeschnitten wurde, war ich total gekränkt.....weiß er auch!
Mal schauen wir sich das regeln lässt emoji

Vielen Dank erstmal für die Antworten

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  •  ocp
  •   Silber-Award
9.11.2010  (#10)
@mfä - OT
"als das thema ehevertrag angeschnitten wurde, war ich total gekränkt"
warum eigentlich gekränkt...??? ich sag´s jetzt einfach mal gerade raus: warum sollte ich gekränkt sein, wenn jemand sein eigentum dem sohn schenkt, und das für alle fälle absichern will ??? ich, oder in dem fall DU, hast nichts für dieses grundstück beigetragen, also sllte es doch auch keinen grund geben gekränkt zu sein.... man sollte doch viel lieber froh darüber sein, dass ein grosser brocken des sparens abfällt, oder dass es solche eltern noch gibt, welche den kindern noch etwas so grosses schenken...

was ich sagen will: ich verstehe einfach nicht, warum beim wort "ehevertrag" gleich einer der "böse" ist und der andere "gekränkt"... gerade in der heutigen zeit, wo die scheidungsrate extrem hoch ist, sollte man im vorhinein alles abklären, aber emotionslos...

jetzt zum thema: wenn dein mann ohnehin verständnis für deine sorgen zeigt würde ich nicht alleine zum anwalt bzw. notar gehen, sondern mit ihm... das szenario im falle einer scheidung und der daraus resultierenden eigentumsverhältnisse durchbesprechen, und sich dann gemeinsam (ev. für einen beidseitig akzeptablen ehevertrag) entscheiden...
möglichkeiten alles gerecht aufzuteilen gibts jedenfalls...

ocp



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  •  johro
  •   Gold-Award
10.11.2010  (#11)
Hallo - darf ich fragen wieviel Geld du voraussichtlich in das Haus einbringen wirst?
wenn dein Mann im Grundbuch steht, kann er ja Grund und Haus ohne dein Wissen verkaufen. was heisst denn das Haus läuft auf uns beide? Meiner Meinung ist das keine Aussage.

mit den Kinder bekommst du im Fall der Scheidung aber eh sehr wahrscheinlich das Recht in dem Haus zu bleiben und dein Mann müsste sich eine neue Bleibe suchen.

lg
johannes

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  •  ocp
  •   Silber-Award
10.11.2010  (#12)
@johro - "mit den Kinder bekommst du im Fall der Scheidung aber eh sehr wahrscheinlich das Recht in dem Haus zu bleiben und dein Mann müsste sich eine neue Bleibe suchen"

wenn alles auf ihn geschrieben ist, dann nur vorübergehend, bis sie eine andere unterkunft gefunden hat...

ocp

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  •  MFÄ
10.11.2010  (#13)
@johro und ocp......

Laut dem letzten Gespräch, werden wir Beide im Grundbuch eingetragen ( Haus so oder so, bauen-finanzieren wir zusammen und beim Grundstück auch )...
Meine Schwiegis wollen nur, dass eine Klausel im Vertrag steht ----> bei einer Scheidung wird das Grundstück an sie zurück gehen oder eben an meinen Mann! Das Haus wird voll auf meinen Mann und MICH laufen !!!!

Jetzt ist mir aber noch ne doofe Frage gekommen, wie ist das rechtlich bei einem Todesfall...? Müsste ich dann das Haus verlassen?
Ich frag nur so, weil ich echt keinen Olan habe.

Ja das mit dem Anwalt wird jetzt dann geschehen. Werden zusammen gehen, werde den Vertrag aber zuhause und mit Jemandem von mir durchgehen!

Gekränkt war ich nur, weil ich nie damit gerechnet habe das irgendwann mal so ein blöder Ehevertrag zustande kommen würde.
Was die Firma betrifft schon, ist auch gar kein Problem für mich!
Ist völlig in Ordnung. Als über das GS damals gesprochen wurde, hieß es immer sie schenken uns! Deshalb war ich total überrumpelt was das mit dem Ehevertrag und GS anging.
Wie schon oben geschrieben, kann ich meine Schwiegis schon auch verstehen. Bin da nicht so !
Möchte einfach nur wissen wie ich mich absichern muss,dass ich im schlimmsten Falle ( was ich nieeeeee hoffe und bisher noch nie darüber nachgedacht habe ) abgesichert bin!!

Möchte ja nicht mein Herz und Energie in unser Häuschen stecken und muss dann raus falls mal je was sein sollte! Finde diesen Gedanken richtig furchtbar !!!!



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  •  gdfde
  •   Gold-Award
10.11.2010  (#14)
@MFÄ - Im Todesfall trifft dann das Erbrecht zu, in deinem Fall heisst das dann, dass deine Kinder und du das bekommen.

Wie schon vorgeschlagen, klär das mit einem Anwalt ab, bevor du irgendeinen Vertrag unterschreibst...

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  •  MFÄ
11.11.2010  (#15)
Hallo emoji
ja werde das auch machen!!!

Vielen Dank nochmal !!!!!

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
12.11.2010  (#16)
was ich noch vergessen habe...deine Kinder und du sind nur Alleinerbe, wenn kein Testament vorhanden ist, also Standard lt. Erbrecht.
Im Gegenzug würde aber auch ein etwaiges Belastungs- und Veräusserungsverbot erlischen.

Wenn er z.b. alles seiner neuen Freundin vermacht, steht dir nur mehr die Hälfte vom Pflichtteil zu, wenn ich mich jetzt nicht irre.
Aber auch das solltest alles mit dem Anwalt klären.

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  •  kittysilvester
19.11.2010  (#17)
@gdfde - sie schreiben: "Wenn er z.b. alles seiner neuen Freundin vermacht, steht dir nur mehr die Hälfte vom Pflichtteil zu, wenn ich mich jetzt nicht irre.
Aber auch das solltest alles mit dem Anwalt klären."

Woher stammt diese Info - würde ich gerne mal verifizieren lassen. Gibts da was letztinstanzliches zu diesem Sachverhalt???

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
19.11.2010  (#18)
@kittysilvester - Die Info ist am ABGB unter Erbrecht nachzulesen.

Kurzer Auszug:
"Wenn der Erblasser ein Testament verfasst, ergibt sich eine Einschränkung der Testierfreiheit aus dem Pflichtteilsrecht. Pflichtteilsberechtigte sind der Ehegatte und die Kinder (§ 762 ABGB). Jedem Kind und dem Ehegatten gebührt die Hälfte dessen, was ihm nach der gesetzlichen Erbfolge zugefallen wäre (§ 765 ABGB)."

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