Habe ein Fertigteilhaus bekommen, wo wir bei der Aufstellung bemerkten, das der Dachstuhl, nicht die im Einreichplan festgesetzte Höhe hat, aber eine Neigung von 22°. Lt. Einreichplan hätte der Dachstuhl eine Höhe von 2,49m mit 29°, jetzt haben wir einen Dachstuhl von 2,00m und 22°. Nach Rücksprache mit dem Architekten von der Firma, meinte er nur die Grade gehen vor die Höhe, dh. wir müssen diesen Dachstuhl so lassen....die Kosten die jetzt auf uns zu kommen,wie zB. den Fertigteilkamin versetzen und auch noch kürzen, mit dem Kachelofen gibt es dann auch noch Probleme! Jetzt stellt sich dann eben die Frage, wer für diese Kosten aufkommen werden muß....????
Hallo - Höhe des Daches 2.49m mit 22° so der Vertrag und Einreichplan,
Jetzt haben wir nicht ganz 2m und 22°, somit Probleme, den jeder hat sich nach den Zahlen gerichtet was am Plan steht.Wer ist schuld ??? Für was gibts Pläne ??? Was ist jetzt mit den mehr Kosten usw Danke
@Falco - Nachdem du es mit Reden schon probiert hast, simply follow creator´s Mantra: Alles dokumentieren, eingeschriebene Mängelrüge, Kohle zurückbehalten, auf Fehlerbehebung (eher unmöglich) oder Abgeltung durch Kohle bestehen. Wenn sich wegen gegenüber der Planung abweichender Ausführung Folgekosten ergeben, dann muss der Verursacher dafür aufkommen....
Gruss
mikee
1
Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.