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Fertigstellung

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  •  poidl23
  •   Bronze-Award
14.12.2010 - 16.9.2011
14 Antworten 14
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Grüß euch!

Nach dem ich das Dillema um die Grundsteuerbefreiung (in NÖ)nun auch schon mitbekommen habe, und wir am kommenden Wochenende endlich ins neue Haus einziehen werden, wollte ich euch fragen ob ich eine Fertigstellungsanzeige bei der Gemeinde machen kann, auch wenn die Fasade (16cm WDVS WDVS [Wärmedämmverbundsystem]) noch nicht fertig ist.

Wer weiß was?!?

Lg,

  •  gloitom
  •   Bronze-Award
14.12.2010  (#1)
Wenn du folgendes abliefern kannst:

NÖ Bauordnung § 30 Fertigstellung

(1) Ist ein bewilligtes Bauvorhaben (§ 23) fertiggestellt, hat der Bauherr dies der Baubehörde anzuzeigen. Anzeigepflichtige Abweichungen (§ 15) sind in dieser Anzeige anzuführen. Die Fertigstellung eines Teiles eines bewilligten Bauvorhabens darf dann angezeigt werden, wenn dieser Teil für sich allein dem bewilligten Verwendungszweck, den Vorschriften dieses Gesetzes und der NÖ Bautechnikverordnung 1997, LGBl. 8200/7, und dem Bebauungsplan entspricht.

(2) Der Anzeige nach Abs. 1 sind anzuschließen:
1. bei einem Neu- oder Zubau eines Gebäudes (ausgenommen Aufstockung und Dachausbau) ein Lageplan mit der Bescheinigung des Bauführers oder der Eintragung der Vermessungsergebnisse über die lagerichtige Ausführung (§ 21 Abs. 6) des Bauvorhabens (2-fach),
2. bei anzeigepflichtigen Abweichungen (§ 15) ein Bestandsplan (2-fach),
3. eine Bescheinigung des Bauführers (§ 25 Abs. 2) über die bewilligungsgemäße Ausführung (auch Eigenleistung) des Bauwerks,
4. die im Bewilligungsbescheid vorgeschriebenen Befunde und Bescheinigungen.

(3) Wird keine Bescheinigung nach Abs. 2 Z. 3 vorgelegt, hat die Baubehörde eine Überprüfung des Bauwerks auf seine bewilligungsgemäße Ausführung durchzuführen. § 33 Abs. 2 und 3 gilt sinngemäß.

(4) Wird ein anzeigepflichtiges Vorhaben nach § 15 Abs. 1 Z. 3 (Wärmeerzeuger) und 12 (Senk- und Sammelgruben) fertiggestellt, sind der Baubehörde vorzulegen:
o bei einer Anlage nach § 15 Abs. 1 Z. 3 eine Bescheinigung des Heizungsinstallateurs über die vorschriftsmäßige Aufstellung des Wärmeerzeugers und ein Befund eines Rauchfangkehrers über den vorschriftsmäßigen Anschluß dieser Anlage an den Schornstein
o bei einer Anlage nach § 15 Abs. 1 Z. 12 ein Dichtheitsbefund eines befugten Fachmannes.

(5) Einen Lageplan nach Abs. 2 Z. 1 hat die Baubehörde 22 dem zuständigen Vermessungsamt zu übermitteln.

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  •  Karl10
  •   Silber-Award
14.12.2010  (#2)
eine Fertigstellungsanzeige "kann" man immer machen. Entscheidend ist, was man ihr beilegt. Eine wesentliche Beilage ist eine Bauführerbescheinigung. Wenn der BAuführer einigermaßen seriös ist, dann darf er dir ohne Wärmeschutzfassade keine Bauführerbescheinigung übergeben. Somit hast du kein Recht auf Benützung.

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  •  poidl23
  •   Bronze-Award
15.12.2010  (#3)
HiNa das ist ja das lustige an der ganzen Sache...
Rohbau vom Nebengebäude wurde 2008 begonnen, Rohbau vom Haus im Frühjahr 2009. Dazwischen ist die Baufirma pleite gegangen.

Der Mitarbeiter dieser Baufirma, der die Bauführung übernommen hat, ist dann zu einer anderen Firma gegangen, hat dann noch einmal nach dem Deckenbetonieren vorbeigeschaut und seit dem nichts mehr von sich hören lassen...

Naja, werd mal wieder rumtelefonieren müssen...

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  •  fruzzy
  •   Gold-Award
15.12.2010  (#4)
@Karl10 - also wir haben mit eine seriösen (im Pool von Wienerberger) Firma gearbeitet und haben trotz fehlendem VWS die Fertigstellungsanzeigen bekommen. Es wurden nur dir Sicherheitsrelevanten Sachen wie z.b. Handläufe überprüft.

lg
fruzzy

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  •  Sumo
  •   Silber-Award
15.12.2010  (#5)
auch bei uns im Salzburgerland - ist es so wie fruzzy es bereits beschrieben hat.
Zudem kann man div. Einschränkungen anführen sodaß die Bewilligung überhaupt kein Problem darstellt.
Stiegengeländer, Balkon...usw. die gefährlichen Dinge halt werden geprüft.

Im Land Salzburg ( zumindest in unserer Gemeinde) sind Neubauten 12 Jahre Grundsteuerbefreit.

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  •  Karl10
  •   Silber-Award
15.12.2010  (#6)
na dann seid froh.... dass ihr die Bauführerbescheinigung bekommen habt. Ist ja nicht euer Problem, dass der Bauführer gesetzwidrig eine Falschbestätigung hergibt.

@sumo: in NÖ gibts keine gesetzliche Möglichkeit von Einschränkungen usw. oder von Unterscheidung von gefährlichen oder nicht gefährlichen Dingen.
Vorraussetzung für das Recht auf Benützung ist unter anderem eine Bauführerbescheinigung. Diese hat zu bestätigen, dass das Bauwerk wie bewilligt und unter Einhaltung der vorgeschrieben Auflagen fertiggestellt wurde...

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  •  Sumo
  •   Silber-Award
16.12.2010  (#7)
@karl10 - sind wir auch !

Alles Gesetztreu ausführen geht beim Hausbau ohnehin nicht.
Bei Hausbestellung wenn man selber keinen Finger rührt vielleicht.

Ich hab vieles selber gemacht und auch helfen lassen und im Nachhinein betrachtet hätte ich wohl für Jahre hinter Gitter landen müssen !

Mein Grund/Mein Haus/Mein Geld......solange ich meine Steuern zahle kommt mir kein Sesselfurzer ins Haus.



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  •  xxdieselxx1
16.12.2010  (#8)
heißt das, dass ich in mein haus ohne fertigstellungsanzeige nicht einziehen darf? Wir planen nämlich auch unseren einzug mit märz. Dort wird die Fassade und einige kleinigkeiten wie gländer usw. noch nicht fertig sein.

Und vorallem wer will oder kann mich eigentlich daran hindern?

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  •  gloitom
  •   Bronze-Award
16.12.2010  (#9)
@xxdieselxx1 - Hindern kann dich niemand, nur ist zB in der NÖ Bauordnung der § 37 Verwaltungsübertretungen - Abs (2) - Punkt 3 zu beachten!
Wenn dich jemand nicht leiden kann, werden bis zu 730€ fällig!


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  •  Karl10
  •   Silber-Award
16.12.2010  (#10)
@sumo - "......solange ich meine Steuern zahle kommt mir kein Sesselfurzer ins Haus..."

Heißt das, du gehst davon aus, dass die Gesetze für dich nicht zu gelten haben, weil du ohnehin Steuern zahlst?!

Im Übrigen schätze ich dieses Forum, da trotz allfälliger unterschiedlicher Ansicht zu manchen Themen ein gewisser gegenseitiger Respekt erkennbar ist. Mit der völlig unmotivierten Aussage "..kommt mir kein Sesselfurzer ins Haus..." hast du dich hier aus meiner Sicht selbst disqualifiziert.




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  •  Sumo
  •   Silber-Award
17.12.2010  (#11)
@karl10 - nix für Ungut.

Die Wächter der Gesetze sollten sich um die Wirtschaftsverbrechen der oberen zehntausend und über Gewaltverbrechen und Asylpolitik kümmern.

Wird Zeit, dass die Verwaltungsreform kommt, dann hat sowieso keiner mehr Zeit für belangloses Bauherrngefrozel.

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  •  poidl23
  •   Bronze-Award
17.12.2010  (#12)
HiNa da hab ich wieder eine Lawine losgetreten....

Jungs, habt euch lieb, nächste Woche ist Weihnachten!

Also, man KÖNNTE es auch so machen, dass der Bauführer die Bescheinigung für den Antrag ausstellt, und diese dann "verlegt", wir derweil bei der Gemeinde den Antrag stellen und im Frühjahr kommt eh die Fasade drauf...
Einziehen wollen wir so oder so, da Geländer bei den Stufen ja schon vorhanden ist, sehe ich hier auch kein Problem. Klar, die Grundsteuer ist schon ein schöner Patzen, aber was soll man dagegen tun, manche Gesetze kann man nicht umgehen egal ob sie sinnvoll sind oder nicht.
Zumindest wird heute noch der Antrag für die Solarförderung weggeschickt, damit wir nicht ganz leer ausgehen.

Lg,

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  •  Teifoe
16.9.2011  (#13)
@Teifoe - Hello Leute,

ich habe mal eine Frage:

Wir haben die Passivhausförderung schon komplett bekommen, nun bekommen wir Nachwuchs! Ich habe keine Fertigstellungsanzeige bei der Gemeinde gemacht, wohnen aber schon drinnen! Haben dort auch schon unseren Hauptwohnsitz, die Mistkübeln haben wir auch schon von der Gemeinde bekommen!

Kann die Gemeinde ohne unser Wissen eine Fertigstellungsanzeige machen, oder müssen wir das machen?

Wir wollen nämlich solange warten, bis das Kind geboren worden ist, um uns dann noch die Familienförderung einholen zu können! Geht das ?

Danke, für eure Hilfe!

Lg Teifoe



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  •  gloitom
  •   Silber-Award
16.9.2011  (#14)
@Teifoe - Glaube nicht, dass die Gemeinde ein Fertigstellungsmeldung macht.

Familienförderung:
Es ist so, dass sich die Familienförderung nach der jeweiligen Familiensituation richtet, wobei die Antragstellung bis zur Erteilung der Fertigstellungsmeldung erfolgen kann. Das heißt: Eine Jungfamilie mit einem Kind (Familienförderung € 10.000,- bereits bewilligt) bekommt während der Bauphase Zuwachs. Für das 2.Kind kann nun eine Aufstockung beantragt werden. Dadurch erhält die Familie ein zusätzliches Darlehen von € 8.000,-.

Achtung: Sie können um die Passivhausförderung ohne Einkommensnachweise einreichen; die Familienförderung wird aber nur bei Vorlage und Unterschreitung der Einkommensgrenze (zum Zeitpunkt der Ersteinreichung) zusätzlich zuerkannt.

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