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denke schon das das so stimmt - mein Architekt hat soetwas eben so geplant im Erstentwurf. Mich würde das aber auch brennend interessieren wie das in der Praxis aussieht: darf man auf dem Drittel bis ganz nach oben (und noch höher) bauen? ist das nicht missbrauchsanfällig: man könnte ja einfach eine Wand länger machen und damit das Drittel fast beliebig vergrößern (bzw eben bis auf 5 Meter).
gutes interessantes Thema!!! Freue mich auf Input von denen die sich auskennen! lg, Reini P.S.: die Überschrift kann man leider nicht editieren, sonst hätt ich meinen s Fehler schon korrigiert |
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"P.S.: die Überschrift kann man leider nicht editieren, sonst hätt ich meinen s Fehler schon korrigiert "...wir wissen, dass du rechtschreiben kannst : ))
fragt mal beim zuständigen baureferenten auf der gemeinde, der sollte dir das sofort und rechtlich fundiert beantworten können (oder "gast karl", der wird aber das bundesland brauchen *g* ) |
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Bundesland wäre NÖ .. ist aber hier nicht so wichtig, da ja der Text aus der aktuellen (13.12.2010) Bauordnung ist. Mir gehts eher um die Auslegung des Textes! |
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viel gibt´s da nicht zu interpretieren. Die oben schon wiedergegebene gesetzliche Regelung ist ja klar: max. 2m in den Bauwich hinein oder max. den halben Bauwich (je nach dem, was früher erreicht wird) - und das Ganze max. 5 m Länge oder max. 1/3 der Gebäudelänge ohne Vorbauten.
Die zu diskutierende Frage wird oft sein, ob es sich tatsächlich um einen "ERKER" handelt. Dazu folgende Interpretation: Ein Erker ist nach allgemeiner Definition ein „Vorbau“ an der Fassade eines Hauses. Demnach ist ein solcher Gebäudeteil immer untergeordnet zur Fassade. Ein Erker ist auch zum dahinter liegenden Innenraum untergeordnet. Erker sind Bauteile, die räumlich aus der Fassade eines Gebäudes hervortreten! Sie sind daher auch nicht vom Boden bis zum Dach durchgehend. Zur Frage der zulässigen Höhe gibt § 53 Abs. 2 Auskunft: Wenn es sich tatsächlich um einen Erker handelt, dann ist dieser bei der Ermittlung der Gebäudehöhe nicht zu berücksichtigen (auch alle anderen Vorbauten nicht). |
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praktisch gesprochen - hat jmd Beispiele von Dingen die nicht als Erker akzeptiert wurden bzw. von Ausbuchtungen (sagen wir 5x1,5Meter) die eigentlich kein Erker sind, die angenommen wurden? Inwiefern ist das kosteneffizient/ energieeffizient? danke Karl für die gute Auskunft. |
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Muss dieser vorstehende Teil, der Erker, einen Mindestabstand vom Boden (Grund) haben? Wieviel cm? Von wo weg? Vd. Kellerdeckenoberkante od. wie man diese "Grenze" nennt?
Der Erker darf dann tatsächlich Fenster haben - auch wenn er innerhalb des Bauwichs (zB der 3 m) ist? Oder nicht? |
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@mirli - Fenster darf der Erker haben, auch wenn diese näher als 3 m zum Nachbarn liegen. Gesetzliche Grundlage ist § 10 Z. 3 lit. b NÖ Bautechnikverordnung... siehe http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2010080/LRNI_2010080.pdf |
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Danke, Karl! Und untergeordnet zur Fassade, AUCH dem innenliegenden Raum untergeordnet: Das bedeutet, der Erker ist kleiner als u. daher auch nicht gleich gross wie der innenliegende Raum? Richtig verstanden? |
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JA!!! |
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Danke! |
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.... wie sieht es eigentlich aus, wenn man jetzt den Erker hat .. der darf ja mit Fenster bis 50% max 2m die Flucht überschreiten.
In unserem Fall sind wir ca. 1,2m näher .. haben also "nur" mehr 1,8m zum Nachbargrundstück. Jetzt steht dort kein Haus, ist auch nicht so schnell geplant, aber was ist, wenn in ein paar Jahren jemand ein Haus bauen sollte .. muss er dann Rücksicht nehmen auf die Fenster/Lichteinfall? Danke |
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Hallo - Hi, das mit dem Lichteinfall kannst vergessen und ich finde es auch immer witzig wenn jemand zum nachbar einen Erker mit Fenster macht, und man dann später wie in der Auslage sitzt und einem der Nachbar reinschaut. ich würde das anders planen,
lg johannes |
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Erker - Hallo,
ne, sofern er vorne und nicht mitten im Grundstück bauen sollte, sitzen wir auch nicht in der Auslage .. ich habe auch keine bedenken diesbezüglich. Wollte einfach nur wissen ob es soetwas noch gibt ... Grüße Michael |
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Problem - @Karl ich hab dir auch eine PN geschrieben!
@Alle anderen .. vielleicht habt ihr noch einen Tipp für mich. Habe gerade einen Anruf vom Baumeister bekommen, dass der Sachverständige vom Land NÖ, bei der Gemeinde angerufen hat, dieser wieder bei meinem Baumeister.... Es geht um einen Erker, welcher die seitliche Bauwich von 3m um ca. 1m unterschreitet. d.h. ich habe hier zum Nachbarn nur noch ca. 2m Abstand. lt. NÖ Bauordnung, auch wie hier beschrieben, kein Problem. Sieht das Land NÖ auch so .. der Erker ist auch nicht das Problem. Jedoch möchte der Sachverständige jetzt "Brandschutzfenster" von uns. Oder wir machen einen Erker ohne Fenster. Leider finde ich diesbezüglich nichts in der NÖ Bauordnung. So ist es genau definiert das ein Erker verbaut werden darf, jedoch nicht wie es mit den Fenstern aussieht. Hat jemand Erfahrungen damit gemacht? Ideen? Vorschläge? Danke! lg Michael |
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.. ich lese nun schon die NÖ Bauordnung von oben nach unten und unten nach oben durch, und ich finde nicht diesbezügliches ...
das einzige was ich gefunden haben, was interessant sein dürfte und in meinem Fall zutrifft: §49 Anordnung von Bauwerken auf einem Grundstück §50 Bauwich §52 Vorbauten ABER... da steht nur drinnen, dass „sofern keine brandschutztechnischen Bedenken bestehen“ .. aber nichts davon, dass ich feuerfeste Fenster benötige.. Das sind ja so richtiger Gummi-Paragraphen .... |
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@mjaho - Versuch es einmal mit der NÖ Bautechnikverordnung http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2010080/LRNI_2010080.pdf
da gibt es jede Menge Bestimmungen für Brandwände und da ist bestimmt auch etwas für dich dabei |
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danke .. werde mal durcharbeiten ..
vom Land NÖ .. hab jetzt mit einem Dr. Haiderer telefoniert .. der meinte wieder, soetwas mit den Fenstern kennt er überhaupt nicht .. dafür meinte er wieder, mein Erker ist kein Erker .. und ein Erker ist erst ein Erker wenn er im 1. Stock ist ... *kopfgreif* *kennmichnixmehraus* Nachtrag: NÖ Bautechnikverordnung: § 20 Anforderungen an Vorbauten Für Vorbauten (z.B. Balkone, Erker und Veranden) gelten die Bestimmungen für Wände, Decken und Dächer sinngemäß. Ein geringerer oder kein Brandwiderstand ist erforderlich, wenn trotzdem die Sicherheit von Personen und Sachen gewährleistet ist. .. Auslegungssache?!? Karl, ich glaub wir benötigen deine Hilfe! |
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sprich mit dem "Sachverständige vom Land NÖ" persönlich, dann sollte sich das doch aufklären lassen!?!
Schließlich ist es der, der schlussendlich darüber entscheidet... |
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.. ich weiss noch nicht wer für uns zuständig ist .. ich dachte ja zuerst dass das Amt für Bauordnung zuständig wäre .. aber du brauchst ja Ewigkeiten das jemand vom Land abhebt und dann ist auch nicht jeder erreichbar.
Schlussendlich ist der zwar für meine Gemeinde zuständig, aber entscheidet nichts. Das Land schickt uns zum Baumeister und zur Gemeinde, die wieder sagen das Land hat etwas dagegen ... nicht einfach. Zudem möchte ich mich vorher mal Schlau machen, will nicht vorsprechen und hab nichts zum untermauern, weil sonst fährt der schneller mit mit Schlitten als mir lieb ist |
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@majo - "...ich weiss noch nicht wer für uns zuständig ist...": versteh ich nicht! Die Gemeinden haben normalerweise immer den selben Bausachverständigen und den wird man dir wohl sagen können.
"...dass das Amt für Bauordnung zuständig wäre...": Wer ist das "Amt für Bauordnung"??? - Kenn ich nicht! Ich hab hier am 16.12. beschrieben, was ein Erker ist. Unter anderem, dass der Erker "nicht vom Boden bis zum Dach durchgehend ist" - soll heißen: der Erker "hängt" in der Luft und steht nicht am Boden auf. Es kann ihn aber auch im Erdgeschoss geben, wenn darunter das Kellergeschoss über Niveau herausragt. Zu den Fenstern im Erker: Ist gesetzlich nicht ganz klar geregelt. Hast du ja selbst schon herausgefunden. Ich kenn die Auslegung in der Praxis, dass die Fenster im Erker keine brandschutztechnischen Anforderungen erfüllen müssen - ist ja nur ein untergeordneter Bauteil. Der von mir schon zitierte § 10 Z. 3 lit. b NÖ Bautechnikverordnung lässt den Erker ohne Brandwand zu. Daher dürfen Öffnungen - sprich: Fenster - sein. Wenns keine Brandwand sein muss, dann gilt das selbe wie bei der übrigen Außenwand des Hauses (also ganz normale Fenster in der Wand). Lässt sich aber alles ohne Zweifel diskutieren. Daher: mit dem Bausachverständigen deiner Gemeinde reden. Sollte er eine Brandschutzverglasung fordern, frag vorerst einmal, in welchem Paragrafen das steht und wie das genau begründet wird, weil du das auch selbst nachlesen bzw. dich erkundigen willst (man kann ja auch schon mal so nebenbei eine allfällige Berufung andeuten). Aber wie gesagt, nach meiner Infromation ist diese Frage nicht 100%ig eindeutig zu beantworten. |
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@Karl
.. das Problem ist nicht der Baureferent der Gemeinde, sondern der Bausachverständige vom Land NÖ. Und genau da weiss ich nicht wer für uns zuständig ist. Da führt aber Freitag (morgen) der Baureferent meiner Gemeinde nochmals ein Gespräch mit dem Sachverständigen (da er von Mo-Do unterwegs ist und nicht erreichbar und die mobile Telefonnummer nicht hergibt), sofern ich trotzdem noch "vorsprechen" muss, bekomme ich die Möglichkeit nächste Woche Di, da er an diesem Tag angeblich im Amt ist. Das Problem stellt sich ein wenig anders. Wie du schon richtig geschrieben hast, wird der Erker auch von Person zu Person unterschiedlich aufgefasst. Die Rechtsabteilung vom Land NÖ sieht es so wie du .. der Bausachverständige bzw. der Baureferent und die Gemeinde sehen das wieder so wie ich. Jedoch möchte der Sachverständige eine Maßnahme gegen den Brandschutz. Jetzt ist es jedoch so, dass ich das Grundstück (ist leider total verwinkelt, daher nicht ordentlich erkennbar) an den wichtigsten Stellen erneut vermessen habe. Auch habe ich einen Fehler in der Planung gefunden, somit wir momentan nicht mehr das Problem haben, dass der Erker (oder auch nicht Erker) nicht mehr bis auf 1,9m an die Grundstücksgrenze gebaut wird, sondern wir momentan auf 2,7m sind. d.h. uns fehlen nun "nur" noch 30cm um auf die 3m Abstand zu kommen. Jetzt werde ich nochmals mit der Gemeinde reden, ob ich vielleicht noch etwas näher an die Straßenfront rücken darf, dann gibt sich die Frage Erker ja oder nein nicht mehr .. weil ich dann sowieso die 3m zum Nachbarn einhalte. Wie gesagt, es ist alles eine Auslegungssache, klar am meisten kann die Gemeinde helfen, aber so wie es in unserem Fall ist, meinte der Baureferent und der Bürgermeister, sie sind zwar die letzte Instanz, wenn es jedoch um "Brandschutz" geht, mischen Sie sich nicht ein. Danke für die Hilfe, werde euch auf dem laufenden halten! lg Michael |