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.Es gibt weder eine generelle gesetzliche Regelung über die Höhe, noch über die Ausführung von Zäunen.
Es könnte aber ein örtlicher Bebauungsplan Regeln über Zäune und Einfriedungen enthalten. Meist aber nur vorne an der Straße - hinten sind solche Regeln ganz selten. Man muss daher schauen, ob es einen Bebauungsplan gibt und was drinnen steht. Die Regeln des Bebauungsplanes können aber nur im Falle einer Bewilligungs- oder Anzeigepflicht zur Anwendung kommen. Es ist daher vorweg zu entscheiden, ob der Zaun als bauliche Anlage zu werten ist und daher eine Baubewilligung braucht. Wenn eine Bewilligung notwendig ist, dann können neben den Regelungen eines allfälligen Bebauungsplanes auch Fragen des Ortsbildes und der Belichtung für Hauptfenster auf dem Nachbargrund zum Thema werden. Ist man nicht sicher, ob ein Zaun/Einfriedung eine bewilligungspflichtige bauliche Anlage ist, dann gibt es gem. §16 NÖ Bauordnung die Möglichkeit, sich das von der Baubehörde mit einer Frist von 8 Wochen schriftlich beantworten zu lassen. |
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Hallo Karl!
Ich werde auf der Gemeinde nachfragen ob es einen Bebauungsplan gibt. Mein Haus und der komplette Grund (Zaun) sind von der Straße NICHT einsehbar! Das Haus bzw. Hauptfenster vom Nachbarn ist ca.16 Meter von der Grundstückgrenze entfernt. Ein kleines (nicht bewohntes) Nebengebäude hat der Nachbar ca.7 Meter von der Grundstücksgrenze stehen. Daher sind die Fenster (Hauptfenster) von mir aus nicht zu sehen. Der Zaun besteht seit 39 Jahren und ist komplett verrostet und beschädigt. Ich hoffe diese Daten sind zum Vorteil für mich?! mfg |
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..Wie schon gesagt, ist die 1. Frage, ob du für den neuen Zaun eine Baubewilligung brauchst. Einsehbar oder nicht, ist da nicht von Bedeutung; für die Frage der Bewilligungspflicht spielt auch keine Rolle, wie weit Nachbargebäude entfernt sind. Diese Punkte sind erst im Bewilligungsverfahren von Bedeutung (so wie auch der Bebauungsplan).
Daher geht es im ersten Schritt um die Abklärung der Bewilligungspflicht. Sollte die gegeben sein, dann sind der große Abstand der Nachbargebäude sowie die Uneinsehbarkeit von der Straße jedenfalls ein Vorteil für dich. Es wird nichts gegen deinen Zaun sprechen und die Bewilligung eher eine Formsache sein. PS: Dass bereits ein Zaun seit 39 Jahren bestanden hat, ist auch ohne Bedeutung. Es geht um den neuen Zaun, egal ob´s schon einen gegeben hat oder nicht. 1 |
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ok
danke & mfg |