Ich habe auch schon die ganzen Zertifikate für die Benützungsbewilligung zusammen... Jetzt kann die Endbeschauung aber erst im Februar 2011 stattfinden...
Es ist so: die Gemeinde weiss eigentlich gar nicht (denken sichs vielleicht) das wir offiziell schon eingezogen sind...
Wisst Ihr wie das ist? Wir brauchen jetzt ja den neuen Meldezettel... ich fürchte das die Gemeinde dann sagt: Ohne Benützungsbewilligung kein Einzug...
Wir sind auch ohne Fertigstellungsmeldung eingezogen. Ist ja schließlich mein Haus und nicht das der Gemeinde. Habe mit der Versicherung abgeklärt >>> kein Unterschied. Es müssen einfach alle sicherheitsrelevanten Dinge fertig sein (Geländer...) und dann passt das.
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riskant - Solltest du in OÖ wohnen, lies dir bitte mal § 44 BauO durch. Du hast hoffentlich schon die Baufertigstellungsanzeige gemacht. Den Rat von hilfsarbeiter würde ich auf keinen Fall annehmen. Mit der Versicherung hat das nämlich gar nichts zu tun, sondern ist eine verwaltungsrechtliche Angelegenheit. Ohne Fertigstellungsanzeige das Haus zu bewohnen ist eine Verwaltungsübertretung und zieht ein Verfahren nach sich. Ich gehe davon aus, dass das in allen Bundesländern in etwa gleich ist.
@kech - ja es wird überall gleich sein, aber nur theoretisch!
meiner gemeinde war es egal wenn sie rechtzeitig, d.h. im angemessenen rahmen, bescheid bekommt. da wird dir normal keiner probleme machen wollen. weiß von einer entfernten gemeinde die mal vor jahren alle nicht endkommissionierten häuser als verjährt und automatisch erledigt angesehen hat (und keinen besuch abgestattet haben).
aber natürlich fertigungsstellungsanzeige machen, normal drückt eh das land auch drauf wenn eine förderung bezogen wurde.
bin auch aus OÖ - und gemeindemitarbeiterin vom meldewesen meinte dass sie das nicht kontrolliert ob eine fertigstellungsanzeige fürs haus da ist oder nicht.
Aufpassen - Sobald etwas passiert hast du ein Problem mit der Gemeinde.
Die Baufertigmeldung hat nämlich die Auswirkung dass jegliche Haftung auf dich übergeht.
Ansonsten haftet der Bürgermeister.
na, das mit der Haftung ist da wohl ein bisschen zu einfach dargestellt. So darf man das nicht stehen lassen. Es würde allerdings sehr (zu) weit gehen, das näher zu erläutern. Wenn gewünscht, muss dazu auf jeden Fall mehr Sachverhalt des Einzelfalles bekannt sein.
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