|
|
||
Nachdem Du zur Nachbargrenze hin Fenster haben wirst, und der Nachbar der Unterschreitung Deines GRENZabstandes (Anzahl der Geschoße +2 Meter)zugestimmt hat, ist mMn der GEBÄUDEabstand einzuhalten: Summe der beiderseitigen Geschoßanzahl + 4 Meter).
Lt. §13 ABs 8 Stmk. BauG kann die Behörde aber auch geringere Abstände zulassen. Also: Mit der Zustimmung des Nachbarn zur Behörde gehen. |