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...Soferne es sich um NÖ handelt:
Du brauchst eine Baubewilligung für die Abänderung. Inhalt und Gegenstand des Ansuchens, der Einreichunterlagen und der Baubewilligung sind ausschließlich die geänderte Dachausführung, alles andere bleibt von der ersten Baubewilligung aufrecht. Du hast dann letztlich für dein Bauvorhaben 2 Baubewilligungsbescheide, die untrennbar miteinander verbunden sind. Daher: Im Bauansuchen ausdrücklich nur um die Abänderung der Dachkonstruktion ansuchen; im Titel des Einreichplanes und der Baubeschreibung ebenso nur die Abänderungen anführen. In der planlichen Darstellung des Einreichplanes den alten Stand des ersten genehmigten Planes als Bestand kennzeichnen und über diesen mit eindeutiger Färeblung die Änderungen darstellen (gelb, was nicht ausgeführt wurde, rot, was nun neu bzw. abgeändert kommt). Es soll auf den ersten Blick erkennbar sein, was Gegenstand des Bewilligungsverfahrens ist. |