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Verbraucherrecht - Der Hintergrund der Sache ist, das ein Mitbewerber aus Tirol offenbar gegen die Produkte von Josko keine Chance hat und der AK Tirol die AGBs zur Überprüfung gegeben hat.
Diese sind im wesentlichen unverändert seit Jahren konfliktfrei im Einsatz gewesen. Nachdem die AK Tirol einige Punkte aufgezeigt hat, die nicht dem KSCH entsprechen, wurde von Josko sofort die alten AGBs eingezogen und durch neue vom Konsumentenschutz geprüfte und freigegebene ersetzt (ist schon einige Monate her). Trotzdem war die AK Tirol nicht von einer Klage (ohne Anlassfall) und Veröffentlichung abzubringen. Offensichtlich braucht man in dieser Institution "Erfolge" die man vorweisen kann, unabhängig davon ob jemanden ein Nachteil erwachsen ist. |
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Mein Gott, waren ja nur 21 widerrechtliche Passagen und es war auch mit Sicherheit kein Vorsatz dahinter ... was die AK doch für ein Spielverderber ist.
Es ist eine Sauerei, dass es immer wieder Unternehmen mit Endkundenkontakt gibt, die sich hinter den AGB's verstecken, die Ihnen im Großen und Ganzen freie Hand lassen, wie sie mit den Kunden umgehen. Mit AGB's die so weit weg von den Rechten sind, die man als Kunde annimmt zu haben ... weil verstehen tut man die AGB's als Laie eh erst nach fünfmal lesen - wenn überhaupt. Da wird nach dem Motto gehandelt: "Probiers mal halt, obs wer merkt ... und wenns auffliegt, wirds schnell geändert und gut ist". Da versteht man dann auch den Hintergrund der Josko-Threads mit den vielen veräppelten Kunden. |
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es ist eigentlich traurig, dass einer firma offenbar erst - auf dem gerichtsweg beizubringen ist, kschg-widrige und daher definitiv kundenfeindliche und gesetzwidrige klauseln nicht mehr anzuwenden.
dass josko zu den agb wie die jungfrau zum kind gekommen ist, glaubt eh keiner. wie es auch anders geht, zeigt die firma rekord, die ausdrücklich auf agb verzichtet. m.e. sind agb ein ko-kriterium, da sie den - nicht immer tauglichen - versuch darstellen, die kundenseite in ihren rechten einzuschränken und damit implizit zeigen, dass die firma unfair handelt. die klauseln waren gesetzwidrig und de facto zivilrechtlicher betrug, weil man konsumenten vorgetäuscht hat, dass die agb rechtens wären. nicht jeder kunde muss mit einem so benachteiligendem zusammenspiel der klauseln rechnen oder es gleich verstehen. andererseits ist die firma josko ein wunderschönes lehrbeispiel für miese tricks bei vertragsbedingungen. aber betrachten wir doch die ach so harmlosen klauseln mal näher: was sagen z.b. die klauseln 4,6,10,14 und 16? lieferzeiten sollen nicht verbindlich sein. leiwand, wenn man trotz lieferdatum im vertrag ewig drauf warten muss und dann noch höhere preise nach klausel 16 zahlen soll, schadenersatz ausgeschlossen ist und wem's nicht passt, halt nach klausel 6 gar nix geliefert wird. wenn's der kunde auch so machen will, sollen aber alle forderungen fällig gestellt werden können - mit vollen kosten. super fair. aber da ist ja niemandem ein schaden erwachsen - weil man kunden in dem glauben lässt, dass der schwachsinn gilt... klar, dass sowas stört, immerhin gilt der blödsinn aufgrund des versäumungsurteils jetzt in keinem einzigen bestehenden vertrag mehr. all jenen, die solche firmen verteidigen, rate ich mal, sich vorzustellen, wie das wäre, wenn sie von allen firmen so behandelt würden, wie es josko für sich reklamiert hat... |
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Das ist .. - alles miteinander sehr ungut formuliert.
Was den Inhalt betrifft, sind ja einige Punkte dabei, die ansich in Ordnung sind. "1. Vertragsinhalt ist nur, was auf diesem Vertragsformular schriftlich festgehalten oder von uns schriftlich bestätigt ist." Na was denn sonst? Was ein Monteur oder die Sekretärin des Händlers dem Kunden mündlich mitteilt? Natürlich ist Bestandteil eines Vertrags, was dort schriftlich drinnen steht. ------------------------------ "4. Die Angabe bzw Vereinbarung von Lieferzeiten ist nicht verbindlich. Es kommt kein Fixgeschäft zu Stande. Unklare und fehlende Angaben können eine Verlängerung der Lieferzeit bewirken." Zu 98% stimmt die Lieferwoche bei der Bestellung. Auch bekommt der Kunde im Regelfall 1-2 Wochen vor der Lieferung Bescheid, an welchem Tag und in welchem Zeitfenster (zB Montag, zwischen 13 und 15 Uhr) der LKW auf der Baustelle ist. Der Josko-Händler kann jederzeit im Partner-Portal nachsehen, wie weit der Auftrag ist. Und wenn es einmal passiert, dass eine Lieferung verzögert wird, dann kann der Händler dem Kunden rechtzeitig Bescheid geben. Die Welt geht in den seltensten Fällen unter, wenn bei einem Haus die Fenster um eine Woche später geliefert werden. Einen Härtefall hatten wir einmal, wo ein sehr knappes Zeitfenster seitens des Kundens gesetzt wurde, und der Liefertermin nicht eingehalten werden konnte (Verschulden Josko -> Folgekosten für den Kunden). Da hat Josko äußerst kulant reagiert, und einen ordentlichen Preisnachlass gegeben. ------------------------------ "5. Wir sind berechtigt, die Lieferung in mehreren Teilen durchzuführen." Ja, warum nicht? Blöd wären sie natürlich, wenn man 13 PVC-Fenster bestellt, und diese mit 3 verschiedenen LKW-Touren kommen. Das ginge ja nur auf Kosten von Josko. Bei FixFrame zB machts Sinn: Da kommen zuerst die Rahmen, und bis die montiert sind, dauersts schon mal eine Woche. Dann erst kommt das Glas. Umgekehrt würde sich der Kunde aufregen, wenn die Glaspakete wochenlang im Rohbau stehen würden (Gefahr Verschmutzung, Beschädigung, Diebstahl, viel Platz nimmts weg, usw.) -------------------------------- "7. Die Ware ist bei Ablieferung auf Vollständigkeit zu überprüfen. Beschädigte Verpackungen sind sofort zu reklamieren. Kratzer, Druckstellen, Dellen, Abschürfungen usw sind bei nicht vollständig verpackter Ware (insbesondere Fenster, Klappläden, Rollläden usw) sofort bei Ablieferung zu reklamieren." No na ... wenn man 10 Trümmer bestellt, am Lieferschein 10 aufscheinen, aber nur 9 da sind, muss man das halt sagen und nicht bloß blind unterschreiben. Wie soll man das denn sonst im Nachhinein nachvollziehen können? -------------------------------- "8. Der Besteller hat jede Lieferung unverzüglich, jedenfalls aber vor Einbau oder Weiterverarbeitung auf sichtbare Mängel zu überprüfen und festgestellte Mängel schriftlich in detaillierter Weise ebenso unverzüglich, spätestens binnen 10 Tagen zu rügen. ... 9. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen, sofern die Rüge innerhalb der Gewährleistungsfrist erfolgt." Ebenfalls logisch! Wenn ich mir einen Neuwagen kaufe, schau ich ihn mir auch an (zumindest oberflächlich), und wenn ich sehe, dass die Tür einen Schaden hat, meld ich das. Da fahr ich doch nicht 4 Monate mit dem Auto und reklamiere dann den Schaden an der Tür. Gleiches gilt für verdeckte Mängel. Wenn der Motor vom Auto nach 1 Monat komische Geräusche von sich gibt, meld ich das auch, und fahr nicht noch ein halbes Jahr lang weiter, bis er kaputt ist. ------------------------------------ Ich finde diese AGB aber - wie gesagt - |
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Am Besten man lässt solche Klauseln weg, denn in den meisten - Fällen sind sie ohnehin rechtswidrig und sorgen selbst bei voller Rechtsgültigkeit auch nur für Verwirrung. Lange AGBs sind für Kunden auch meist ein bitterer Nebengeschmack, wenn nicht ein Grund, zu einem anderen Hersteller zu gehen, so wie ich das praktiziere. Warum sich eine doch sehr bekannte Firma auf solche AGBs einlässt, ist mir schleierhaft, noch dazu, wo doch ohnehin scheinbar fast immer alles glatt läuft. Falls doch nicht, darf nicht der Kunde dafür gerade stehen. Die Klauseln widersprechen großteils dem Konsumentenschutzgesetz, da gibt es nichts schönzureden, auch wenn manche Dinge logisch erscheinen und dem guten Hausverstand nicht widersprechen. Das Konsumentenschutzgesetz gibt es eben deshalb, um den Kunden zu schützen, nicht um dem Hersteller im Streitfall das Recht einzuräumen, die Lasten am Kunden abwälzen zu können. Händler und Hersteller haben immer ein Restrisiko gegenüber zahlungsunfähigen Kunden, dafür gibt es Versicherungen und Margen, deshalb muss man nicht solche AGBs formulieren. Ich kann da leider auch nur den Kopf schütteln. |
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Hallo dandjo, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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@creator - Ok, ein paar Punkte in den AGBs klingen echt ein bisschen schräg.
Als Kunde der im 5stelligen EUR-Bereich bei einer Firma einkauft sollte ich aber durchaus in der Lage sein die AGBs sinnerfassend zu lesen und ev. strittige Punkte anzusprechen. Die AGBs der Firma Josko die ich im Zuge des Vertragsabschlusses bekommen habe (2009) sehen definitiv anders aus. Und sollte es wirklich zum schlimmsten aller Fälle kommen, dann klärt das Gericht als ersten Punkt der Tagesordnung, ob der Absatz in den AGB auf den sich die Firma beruft auch rechtliche Gültigkeit hat. |
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nochmal in aller deutlichkeit... die klauseln waren klar gesetzwidrig, also ned nur "ein bisschen schräg" (was ja leider zulässig ist). eben weil kunden NICHT alle klauseln sinnerfassend lesen müssen, sondern von gesetzeskonformen, maximal leicht benachteiligenden klauseln ausgehen dürfen. eigentlich eine nona-anforderung... es ist auch wurscht, ob ich was falsch verstehe oder nicht - weil sich eine firma gegenüber konsumenten die für sie schlechteste, aber vom wortsinn gerade noch gedeckte auslegung zurechnen lassen muss. meine interpretation ist vom wortsinn und im zusammenhang möglich, daher richtig und ex lege auch inhalt der klauseln. wurscht, ob das josko so vielleicht gar nicht bedacht hat (was auch bezeichnend wäre...). wenn ich als konsument trotz klarer rechtslage den gerichtsweg samt kostenrisiko und verzögerungen durch die instanzen einschlagen muss, ist das allein schon kein guter witz. genau deswegen hat die ak ja das recht, verbandsklagen einzubringen und so zig geschädigten die einzelverfahren zu ersparen. dass das firmen wie josko nicht schmeckt, ist nicht überraschend. ein zivilgericht prüft auch nicht von selbst (also amtswegig), ob die agb rechtens sind - ich müsste mein klagsbegehren dahingehend formulieren. das setzt voraus, dass ich weiß, von was ich spreche... das rechtsunkundigen, ganz durchschnittlichen konsumenten zuzumuten, ist gottseidank in ö. nicht möglich, auch wenn sich josko das wünschen würde (wobei: die würden beim anblick dieser klauseln - wie dandjo und ich - das gespräch sehr schnell beenden). durchschaute vera...schungsversuche sind nun mal nicht geschäftsfördernd. noch dazu galten die agb ned erst ab einem bestellwert "im 5stelligen EUR-Bereich" sondern immer - also ab dem 1. cent. |
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Dass man es als "der Firma Josko" nahestehender - oder als zufriedener Kunde recht gelassen sieht, versteh ich vollkommen. Bloss wenn man als Kunde zu Handkuss kommt - ich erinnere da an Beiträge mit nassen Fenstern und Schwitzwasser bei Dreischeibenverglasung - dann schaut die Welt ganz anders aus. Es geht nämlich heute recht schnell, dass das Verhältnis Kunde/Firma vergiftet ist ... und dann kann man sich nur noch sagen: Hätt ich den Mist bloss gelesen! ... und nicht unterschrieben ... den Blanko-Rechteverzicht. |
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@Romeo Toscani - Eine derartige Klausel kann ein Händler reinschreiben soviel er will: "1. Vertragsinhalt ist nur, was auf diesem Vertragsformular schriftlich festgehalten oder von uns schriftlich bestätigt ist."
Hilft ihm gar nichts. Mache ich etwas mündlich aus, dann gilt trotzdem das mündliche, weil ich ja dann konkludent mit dem Händler vereinbare dass die Klausel eben für das neu ausgemachte nicht gilt. Diese Klausel ist völlig fürn Hugo und ist eine der größten Verarschen von Unternehmern gegenüber ahnungslosen Kunden. Kenne genügend wo alles mögliche ausgemacht wurde und dann hieß es, Pech gehabt hier steht doch ausdrücklich nur was schriftlich ausgemacht wurde zählt. Und der ahnungslose Kunde schluckts, obwohl illegal. Gerade um Unternehmen die derartige Klauseln verwenden sollte man einen weiten Bogen machen! |
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offtopic - lese gerade aufmerksam den thread und genau drüber sehe ich ein josko werbe banner :) kann mir ein schmunzeln nicht verkneifen ;) |
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drunter ist auch eins.... so im agb-format... |
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...wenn man als Kunde zum Handkuss kommt.. - @2moose
a) Wer ist denn warum durch diese Klauseln wegen schwitzender 3-fach Gläser zum Handkuss gekommen? b) die Klauseln wurden sofort zurückgezogen, niemand hat einen Schaden erlitten c) immerhin, jetzt hat josko nun die bestgeprüftesten und garantiert KSCHG-entsorechenden AGBs. |
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@Noldman - Daneben ...
Der Händler schreibt das doch nicht rein, sondern das sind AGB von Josko, die automatisch am Ende des Angebots-Textes erscheinen. Der Händler erfindet die AGB nicht, sondern übernimmt sie nur via EDV. Beispiel: Kunde unterschreibt den Auftrag. Balkontür mit verdeckten Beschlägen und STV unten. Händler bekommt AB. 1 Woche nach der Bestellung kommt der Kunde drauf, dass er anstatt der STV unten lieber eine Thermo-Profil haben will, und anstatt der verdeckten Beschläge lieber sichtbare. Bestellung wird geändert, es gibt eine neue AB. Bei tausenden Bestellungen pro Jahr, zählt eben das, was dann letztendlich schriftlich vereinbart wurde. Wo ist das zum Nachteil des Kunden? Ganz im Gegenteil, für ihn ist es sogar noch von Vorteil, wenn er genau das bekommt, was er bestellt und unterschrieben hat, weil er es in schriftlicher Form hat, und deswegen auch noch die Möglichkeit hat, die AB zu kontrollieren .... Er soll ja genau das bekommen, was er bestellt hat (daher SCHRIFTLICH!!!). Josko kann nicht wissen, was der Kunde mit dem Monteur oder dem Verkäufer mündlich zusätzlich vereinbart. Das betrifft ja den Händler, den Monteuer oder sonst wen, aber sicher nicht den Hersteller. Generell wird da aber viel zu viel Wind um die Sache gemacht. Der Kunde steht mit dem Händler im Kontakt, nicht mit dem Hersteller. Der Händler muss hier fit sein, und das alles erledigen (davon lebt er), der Kunde muss aufgeklärt sein, und damit hat es sich. ------------- By the way, ich schreib hier nichts pro Josko. Ich hab damit schon lange nichts mehr zu tun, bin mittlerweile länsgst bei der Konkurrenz von ihnen tätig. Möchte nur fair und außenstehend die Sicht des Händlers, Herstellers erkären, damit das verständlich wird. |
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@fenstermann:
a) einfach suche bedienen - http://www.energiesparhaus.at/forum/21215 laut thread ned der einzige b)woher willst das für die vergangenheit und die zukunft wissen? die täuschung über die vertrags- und rechtslage ist ein schadensbegründendes vorgehen und genau deswegen darf sich josko ab urteil in allen BESTEHENDEN verträgen nicht darauf berufen, selbst wenn ein kunde den schwachsinn unterfertigt hat. gerade das verhindert ja den schaden der kunden. ob sich bislang wer hat täuschen lassen und berechtigte ansprüche nicht geltend gemacht oder zuviel bezahlt hat, weiß niemnad, kann aber auch niemand ausschließen. c)... und wer braucht die? rekord z.b. braucht gar keine agb - und mündige konsumenten auch nicht. das sind dann nämlich die bedingungen des kunden... a la "sämtliche unseren agb widersprechenden bedingungen wird widersprochen/sind ausgeschlossen" - ein hübscher strich quer über die agb oder ein simples "agb ausgeschlossen/widersprochen" bei der vertragsunterschrift beseitigt den benachteiligenden schwachsinn auch... @romeo: sch...egal, wie der händler zu den agb kommt - wenn sie nicht ausgeschlossen werden, will er sie geltend machen. wie den rest oberhalb der unterschrift. auch nicht neu, oder? der rest sind vertragsrechts-basics. wenn die bestellung geändert wird, ändert sich der ursprüngliche vertragsinhalt oder wenn der händler stur ist und das nicht will, wird laut kschg vom vertrag zurückgetreten. das macht dann der händler auch nicht allzu oft... kurze lektüre - und vieles wird klarer: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002462 um sich das zu ersparen, wird ein halbwegs verständiger händler auch eine vertragsänderung zulassen - nona. wer auf die schwachsinnige idee kommt, dass nur schriftliche verträge gelten sollen und zusagen nicht gelten, dem sei die lektüre des abgb §§883ff http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001622 empfohlen - oder gaanz viele formulare für alle einkäufe des täglichen lebens... für jedes bier beim wirten einen eigenen schriftlichen liefervertrag... na prost ![]() noch dazu würde wohl niemand was mündlich besprechen wollen, wenn man das doch nur schriftlich machen darf. spätestens beim versuch der mündlichen absprache müsste ja dann vom vertreter des händlers auf das schriftlichkeitsgebot hingewiesen werden... das protokollieren schau' ich mir auch mal in der praxis an... |
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@creator - Rekord hat auch ein wesentlich geringeres Risiko, weil 1/3 Anzahlung be Auftragserteilung und Restzahlung bei Abholung.
Bei Josko zahlt man meines Wissens bis 20.000 Euro gar nichts an. |
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@hbinspe: stimmt, ned ganz, selbst wenn man - ... die "auftragsabwicklung" http://rekord-fenster.com/wissenswertes-abwicklung.php in variante a als eine auflistung von agb werten mag, denn selbst die (per überweisung) geleistete anzahlung ist bei rücktritt, z.b. nach §5e kschg, rückabzuwickeln - nur ist die rücktrittsfrist bei den von rekord erklärten lieferfristen verhältnismäßig sehr lang. zudem kann man überweisungen leicht bei der bank widerrufen.
http://rekord-fenster.com/wissenswertes-faq.php?kat=Abwicklung&id=199#199 in variante b ist es noch bequemer, da man mit den montagepartnern direkt verhandeln kann... da gibt's dann meiner erfahrung nach immer kreative lösungen. hab' das für einen freund verhandelt... soo klein ist das risiko da meines erachtens für rekord nicht - und ich bin sicher kein freund von vorleistungen. was rekord schlau verkauft, ist natürlich das do-it-yourself samt selbstabholung und damit auch überwälzung des mess- und transportrisikos auf den kunden (oder montagepartner). aber halt alles kschg-konform und in sehr einfachem stil (für fernabsatz verständlich) gehalten. kann man schlecht missverstehen... |
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@ creator
a) Weder die Sach- noch die Rechtslage hätte sich auch bei anderen AGBs dadurch geändert. b) sagen wir mal, ich weis diesbezüglich einfach mehr als du. c) die AGBs braucht es hauptsächlich deshalb, weil die gleichen Verträge auch für Nicht-Konsumenten angewendet werden. Das Konsumenten zu Schaden gekommen sein könnten ist schon deshalb Schwachsinn, weil sowiese gilt das evtl. dem KSCHG zuwiederlautende Bestimmungen keine Gültigkeit haben. Aber na gut: du hast deine Einteilung in gut und böse schon getroffen und willst es auch nicht anders sehen. Ciao. |
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Asooo, der Konsument musste also ned die AGB's verstehen, - sondern gleichzeitig die gem. KSCHG ungültigen Passagen erkennen und Joskos Vorsatz dulden. AGB steht anscheinend für _A_lles _G_utgläubige _B_ittsteller!? ![]() ****Edit: Sollte "... ned NUR die AGB's ..." heißen ****** |
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Zum Rekord Fenster - Was ist denn bei deren Bedingungen fair für den Endverbraucher?
1/3 Anzahlung, selbst wenn du nur ein 08/15 Kellerfenster brauchst. Das geht noch nicht mal in die Bearbeitung, bevor die Kohle am Konto ist. 2/3 Restzahlung, BEVOR du das Fenster in der Hand hast. Kann man also als Laie vorab höchstens auf offensichtliche, und sichtbare Mängel prüfen. Erkennt man einen, muss man trotzdem bezahlen, weil sonst kommt man nicht zu seinen Fenstern. Im Falle eines verdeckten Mangels, den man erst während oder nach der Montage erkennt, hat der Kunde nicht das Druckmittel zu sagen "Ich zahl erst wenn es in Ordnung ist." Rekord hätte das aber gar nicht notwendig, weil nur in wenigen Fällen große Geldsummen im Spiel sind. Der Hauptteil deren Aufträge bewegt sich im Bereich zwischen 1000 und 3000 Euro. Sollte das ganze über einen Fensterhändler oder eine Montagefirma ablaufen, treibts dann eh den Preis nach oben (der Effekt der Rekord-Philosophie "schneller, billiger" wäre weg), und an den Zahlungsbedingungen ändert sich auch nichts. Außer, dass dann noch einer ins Boot geholt wird, der sagt: "Na, meine Schuld ist das nicht ...", wenns denn zu Problemen kommen sollte. Fairerweise muss ich dazu sagen, dass die Abwicklung via Rekord im Regelfall sehr gut funktioniert. Bis dato hat immer alles gepasst. Einmal hatten wir eine Reklamation über einen Glasbruch, den Rekord verschuldet hatte. Das ging sehr flott und reibungslos, bis das behoben wurde. Trotzdem haben Gesetze und Geschäftsbedinungen schon ihre Berechtigung, weil im Ernstfall eben das so gehandhabt werden muss, nachdem man sich zu richten hat. |
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so einfach machts man sich wiedermal KSchG zuwiederlautende Bestimmungen haben keine Gültigkeit ... Na eh. Faktisch jedoch kennt sich der Durchschnittskonsument rechtlich gleich null aus. Ihm wird dann vorgehalten, das wurde ja nicht schriftlich vereinbart, also gilts nicht. Und der einfache Durchscnittskonsument schluckt dass dann meißt auch. Nennen wir dieses Verhalten mal beim Namen: Versuchter Betrug. Kundenverarsche hoch drei. Da gibts nichts zu beschönigen. Und sorry Fenstermann - Romeo Toscani etc., rechtlich gelten die AGBs oft schon nicht, weil extrem oft schon die Prüfung ob sie überhaupt in den Vertrag einbezogen wurden scheitert. Die meißten Unternehmer arbeiten derart am Gesetz vorbei, dass sie vergessen wie AGBs überhaupt richtig in einen Vertrag eingebunden werden. Irgendwo ein lächerlicher Hinweis auf AGBs gilt nämlich meist nicht. Und dann solche Ausreden ala es kann ja nicht zählen was die Sekretärin, Monteur etc. sagt. Na so einfach gehts nicht. Da gibts ein breites Feld, von Anscheins-, Duldungsvollmachten, Ladenvollmachten, und und und. Haufenweise Gesetze die genau wegen dieser Einstellung von Unternehmern geschaffen werden mussten. Tja nur gut dass es Konsumentenschutzrechte gibt, die diesen ganzen Kundennepp abzudrehen versuchen. Inhaltlich siehts ja dann meist noch trauriger aus. Haufenweise AGBs die Inhaltlich ganz klar gegen Konsumenteschnutzrechte etc. verstoßen und zwar bei großen Unternehmen oft absichtlich. Die wenigsten Kunden kennen sich schließlich aus und können mit dem Verweis auf die illegalen AGBs schnell abgewimmelt werden. Ob hier Absicht oder Dummheit vorliegt weiß ich nicht. Die Frage die sich jeder stellen sollte, ist aber ob es nicht klüger wäre, Unternehmen ganz zu meiden, die es nötig haben zu derartigen Praktiken zu greifen. |
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ich unterscheide nicht kindergartenmäßig in "gut" und "böse" - ... sondern nach "gesetzeskonform" oder "gesetzeswidrig". wobei "gesetzeskonform" noch lange nicht "gut" ist, sondern leider auch konsumenten benachteiligende bedingungen umfassen kann (wie die anzahlung bei rekord).
mich wundert eh nix mehr, nur dass man offenen gesetzesbruch auch noch mit viel ärgerem schwachsinn verteidigt, wird mir nie verständlich sein. " c) die AGBs braucht es hauptsächlich deshalb, weil die gleichen Verträge auch für Nicht-Konsumenten angewendet werden." na prima, vielleicht sollen konsumenten auch noch zur kaufmännischen vorsicht und mägelrüge verpflichtet werden? wofür glaubt josko, gibt es ein eigenes konsumentenschutzgesetz - damit man es systematisch missachtet? das ist ja purer gewerbsmäßiger betrug, offenbar von einem "wissenden" bestätigt! nach der meldung müsste man dem "bösen konkurrenten aus tirol" die füsse küssen und zur belohnung nur noch dort kaufen... rekord habe ich nur als beispiel genannt, weil die den verzicht auf agb's recht offensiv bewerben und einen sehr einfachen kommunikationsstil haben- als beweis, dass es offenbar auch anders geht. ob dort große oder kleine aufträge die regel sind, weiß ich nicht, für meinen freund habe ich ca. 20k auftragswert verhandelt. es wird ja niemand daran gehindert, es denen gleich zu tun - ist wie bei hofer: da kannst auch alles, was du gekauft hast, ohne großes blabla zurückbringen und kriegst keine blödsinnigen versuche mit gutschriften und "selber schuld" serviert. dann heißt's wieder: ja, der hofer kann halt seine lieferanten quälen... ja, was interessiert mich als kunde das? und auf einmal können es lidl und andere auch... großes wunder, das gewährleistungsrecht des abgb wurde teilweise (nämlich nicht über 6 monate ab kauf) neu entdeckt. aber im klartext: agb sind nur zu einem einzigen zweck da - die rechtsposition des kunden zu verschlechtern. agb sind sozusagen die wahre visitenkarte eines unternehmens. je mieser die agb, desto mieser die firma gegenüber kunden. ist überall so, auch bei banken, versicherungen, allen firmen, weltweit. daher sind erstmal die agb durchzulesen - dann weiß man schon, wer einem wie entgegenkommt und ob man mit der firma wirklich weiter verhandeln soll. wer einem schon schiefer entgegenkommt als alle anderen, scheidet gleich aus, so toll kann da gar nicht gesabbelt werden. da tu' ich mir nix weiter an, ob da jetzt gesprochenes gilt oder nicht. ist reine problemvermeidung und selbstschutz. den vera...ungsversuch agb muss aber der kunde mit seiner unterschrift akzeptieren, um sie für ihn (so sie gesetzeskonform sind) im einzelnen vertrag gültig zu machen. das gegenmittel ist (wenn man immer noch was von der firma will) auch sehr einfach - wie oben beschrieben: durchstreichen und "agb widersprochen" neben die unterschrift setzen - und schon gilt nur mehr österreichisches recht. das blabla und die blöden blicke kann man für seinen vorteil leicht aushalten - und mir ist noch nie passiert, dass irgendein verkäufer wegen dem ausschluss der agb auf sein geschäft verzichtet hätte. die angst braucht niemand zu haben. aber selbst wenn eine firma dann nicht mehr will: dann ist klar, dass das tolle angebot möglicherweise sehr teuer werden kann... |
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Hallo creator, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: www.verbraucherrecht.at - news zu josko |