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Vergleich KV-Schlussrechnung

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  •  Manfredmw
23.3.2011
2 Antworten 2
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ich habe ein kleines Problem mit der Schlussabrechnung unseres Baumeisters.

Vielleicht kann mir wer helfen.

1.lt. KV und tatsächlich hat er mir eine Rüttelplatte 1 Tag zur Verfügung gestellt, verrechnet hat er 3 Tage. Dh. ich werde natürlich darauf bestehen nur 1 Tag zu bezahlen.
2. lt. KV wurde 110m2 xps (für Fundamentplatten-Dämmung) geplant, verbraucht haben wir angeblich 176m2 (bei einer tatsächlichen Grundfläche von ca. 125m2). Ich bin schon auf seine Erklärung gespannt, wohin der Rest verschwunden ist.
3.lt. KV sollten wir bei einer Dachfläche von etwa 150m2 (Pultdach mit 7°Bramacdeckung) ca. 85 Stk. Schneestopsteine benötigen, haben aber 185 Stk. verrechnet bekommen.
4.lt. Schlussrechnung verrechnet uns der Dachdecker ca. € 1000 (inkl. USt) an Kosten für eine Absturzsicherung die im KV gar nicht aufgeführt ist, aber vom Betrag her nicht unwesentlich ist.

die oben angeführten Punkte sind jene, die Preislich höhere Summen ausmachen. In Summe ca. € 3000 (exkl.USt).

In der Schlussrechnung bzw. Zusammenstellung scheint unsere Fertigstiege nicht auf. Ich kann daher nicht nachvollziehen ob wir die bereits mit unseren Akonto-Zahlungen bezahlt haben oder nicht. Wie sieht hier die rechtliche Situation aus, wie lange kann er die Stiege im Nachhinein verrechnen?

Vielleicht kann mir wer Tipps geben, wie ich argumentieren kann ohne einen Kampfkurs zu fahren und wie die rechtliche Situation in diesem Fall aussieht.

  •  Gawan
  •   Gold-Award
23.3.2011  (#1)
@Manfredmw - Ich kann dir nur sagen was ich gemacht habe:
Ich hatte beim Installateur irgendeinen Y-Verteiler auf der Rechnung der nicht im Angebot war - Zusatzkosten von 500 EUR.
Nach 15 Minuten streiten hab ich dann gesagt er soll das Ding ausbauen, ich will es nicht - plötzlich hat er gemeint das ist ein Geschenk der Firma.
Ich vermute das muss da rein und er hats im Angebot vergessen.

Zu den anderen Themen: Natürlich wird nur bezahlt was auch verbaut wurde, aber irren ist menschlich und die Rechnung schreibt meistens eine Sekretärin die auf Handzettel angewiesen ist. Da hatte ich auch ein paar Abweichungen die innerhalb kürzester Zeit zu meinen Gunsten geklärt wurden.

Bzgl. Stiege ... einfach mal fragen !?
Ich hab noch 1,5 Jahre später Rechnungen bekommen, die vorher schlicht und einfach vergessen wurden. Wieso sollte ich die nicht bezahlen ? Der BM hatte ja auch den entsprechenden Aufwand dafür.

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  •  whitesheep
23.3.2011  (#2)
soweit ich mich bei Bürgerlichem Recht (bzw. ABGB) erinnern kann gibt es keine Verjährung von Ansprüchen. Mit einer Ausnahme: 3 Jahre nach Rechnungslegung ohne weitere Massnahmen ist es verjährt.
Also:
+ keine Rechnung - keine Verjährung
+ Rechnung aber sonst keine weiteren Massnahmen (Mahnung, Klagen,..) - nach 3 Jahren Verjährung

Wenn die Gesprächsbasis zum Baumeister noch passt, dann grundsätzlich einfach die Punkte neutral udn sachlich ansprechen - hab wie auch Gawan die Erfahrung gemacht, dass sich diese Dinge dann zumeist in Wohlgefallen auflösen.

lg
sheep

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