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die Gemeinde muss dir die Verbindung zur öffentlichen Verkehrsfläche herstellen (du bezahlst ja Aufschliessungsgeb.).
NUR hab ich keinen Passus gefunden der besagt in welchem Zeitraum das geschehen muss. i.d.R. macht man das Auskoffern selbst im Zuge der Garagenzufahrt und die Asphaltgeschichte übernimmt die Gemeinde. |
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werd's vermutlich selber zahlen müssen. Habe einen entsprechenden Passus im Oö. Straßengesetz 1991, § 20 Anschlüsse von Straßen, Wegen und Zufahrten gefunden ... |