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Aufschließk.bezahlt - Frist Erledigung

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  •  Gast
7.6. - 8.6.2011
3 Antworten 3
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Liebe Leute!

Wir haben vor 5 Jahren in NÖ gebaut. Die Aufschließungskosten wurden ebenfalls bereits 2006 bezahlt.
Die Siedlung wurde dazumals neu parzelliert. Somit wurde im Siedlungsgebiet alles neu errichtet. Straßenlaternen, Kanal, Strom, Gas, Telekom...

Nur die Straße ist mehr als nur fällig. Lt. Gemeinde wird diese erst gemacht, wenn 75% verbaut sind. Ist das Rechtens? Immerhin haben wir vor 5 Jahren bezahlt. Gibt es eine Frist bis wann es gemacht werden muss?

Danke

  •  Karl10
  •   Silber-Award
7.6.2011  (#1)
..... ganz richtig ist die Aussage der Gemeinde nicht.
Geregelt wird das in § 38 Abs. 8 NÖ Bauordnung -
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2011059/LRNI_2011059.pdf

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  •  zillis
8.6.2011  (#2)
danke für die rasche antwort

bei unseren bauten handelt es sich um einseitig offene häuser

wenn ich das nun richtig lese, muss ich warten bis 70% verbaut sind (ausser die gemeinde macht es früher), bis dahin kann die gemeinde mit meinem geld arbeiten?! bzw dürfen die mein geld für andere projekte verwenden, sodas ggf für unsere strasse zum gegebenen zeitpunkt kein geld mehr da ist??

danke

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  •  Karl10
  •   Silber-Award
8.6.2011  (#3)
ja, so ungefähr ist das....

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