|
|
||
..... ganz richtig ist die Aussage der Gemeinde nicht.
Geregelt wird das in § 38 Abs. 8 NÖ Bauordnung - http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2011059/LRNI_2011059.pdf |
||
|
||
danke für die rasche antwort
bei unseren bauten handelt es sich um einseitig offene häuser wenn ich das nun richtig lese, muss ich warten bis 70% verbaut sind (ausser die gemeinde macht es früher), bis dahin kann die gemeinde mit meinem geld arbeiten?! bzw dürfen die mein geld für andere projekte verwenden, sodas ggf für unsere strasse zum gegebenen zeitpunkt kein geld mehr da ist?? danke |
||
|
||
ja, so ungefähr ist das.... |
||
|