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Bist Du Rechtsschutz versichert? Dann dort mal nachfragen.
Ansonsten mal einen Anwalt befragen (das Erstgespräch ist kostenlos) Viel Erfolg |
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würde - eine Anzeige machen bei der Polizei, dann ist der Fall mal von offizieller Seite protokolliert.
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hi
Rechtsschutzversicherung wird dir kaum helfen - ich hatte erst letztens die Absage bekommen, dass nicht mobile Gegenstände (zb Grund oder Haus) bei der Versicherung ausgeschlossen sind... weißt du, welche Firma das ist, die da baut? Ich würd denen mal einen eingeschriebenen Brief schicken und wenn möglich ausmachen, dass du den Bausachverständigen gern zahlst (den du natürlich aussuchst), wenn es von dir "Einbildung" ist/war und die Baufirma soll das übernehmen, wenn es deren Verschulden ist. Wenn der Typ sich so sicher ist, dass er nix dafür kann, dann kann er dem Vorschlag ja zustimmen. |
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Hallo atma, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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das ist mit dem nachbarn und ned mit dem baumeister zu - regeln - soll sich doch dein nachbar mit dem typen streiten. entweder er (der nachbar!) zahlt oder er riskiert einen baustopp samt besitzstörungsklage.da würde ich mich nicht auf diskussionen mir ihm oder SEINER (des nachbarn) haftpflichtversicherung einlassen - uninteressant und zeitverlust.sofort alles fotografieren und mit zeugen dokumentieren (für den zustand davor gibt's ggf. auch bilder).
bausachverständigen kannst - wenn du willst - auch für die schadenfeststellung heranziehen, sind vorprozessuale bzw. kosten der schadenfeststellung - die muss der nachbar zahlen. wenn er sich blöd stellt, mach unverzüglich (da darf man keine zeit verlieren) eine besitzstörungsklage beim bezirksgericht nach §340 ff abgb http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001622 und verlange einen baustopp wegen gefahr im verzug. dafür genügen reine behauptungen (mit fotos natürlich besser), der beweis wird eh durch das ga des sv bei gericht erbracht - ein privatgutachten kann da orientierungshilfe sein. wennst einen ra willst, nimm einen, der bei gericht in solchen sachen gut angeschrieben ist (möglichst gleicher gerichtssprengel) - das kann man am amtstag des bezirksgerichts erfragen. wenn du eine rechtsschutzversicherung für dein haus (grundstücks- bzw. eigenheim-baustein) - sofort deckungszusage schriftlich anfordern bzw. rechtsanwaltliche erstberatung anfordern. da solltest du jetzt keinesfalls zeit mit sinnlosen diskussionen verlieren - eile ist bei gefahr in verzug geboten. so eine klage kostet nicht wirklich viel, das kannst sogar als protokollarklage selber am amtstag bei gericht gegen den nachbarn einbringen - zurückziehen kostet auch nicht wirklich viel, ist ja bg-sache. dein gegner ist immer der nachbar, der baumeister kann dir wurscht sein, er ist erfüllungsgehilfe des nachbarn. was der nachbar mit dem baumeister macht, ist auch nicht deine sache. wenn sich dein nachbar in die hose macht, wird das bei der klage noch viel mehr... gute verhandlungsbasis. entscheidungsschwäche kann man mit fakten-schaffen und klagen gut begegnen. |
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....@häuslbauer 587 - In formaler und rechtlicher Sicht ist den Ausführungen von creator wahrscheinlich nichts hinzuzufügen.
Aus rein technischer Sicht kommt mir das allerdings ein bißchen eigenartig vor. Du schilderst: "...und es sind cm dicke Spalten entstanden. Des weiteren ist ein Teil der Grundmauer abgebrochen..." Das klingt ja einigermaßen dramatisch. Kommt bei einem normalen Hausbau in der Regel nicht vor. Bist du sicher, dass bei dir alles technisch ordnungsgemäß gemacht wurde(Fundament? Setzungen? richtige Verdichtung?)Eine Grundmauer bricht nicht so einfach ab. Wie weit ist die Bauführung deines Nachbarn von deinem HAus/Terrasse entfernt? Hats beim Nachbarn (oder früher bei dir) wesentliche Niveauveränderungen gegeben? Eine Terrasse setzt sich auf gewachsenem Grund und ordnungsgemäß verdichtetem Unterbau nicht so ohne weiteres um cm. Da müssen daneben schon schwere Geschütze aufgefahren sein. Will dich da nicht verunsichern - aber wenn bei dir alles technisch in Ordnung war, dann muss dein Haus die Bauführung auf dem Nachbargrund im Normalfall ohne Schäden zu erleiden aushalten. Was also war an der Bauführung beim NAchbarn nicht "normal", sodass dein Haus Schäden erlitten hat? Hätte man da nicht schon früher einschreiten sollen (Besitzstörung, Baueinstellung..)? |
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.Wenn sich eine Terrasse dermaßen setzt, wurde sie nicht auf gewachsenem Boden gebaut, ergo ist das an sich schon ein Baumangel. |
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wir wissen ja nicht, welche bodenqualität da vorhanden ist - und wie alte der beschädigte baukörper ist. bei sandigem oder auch lehmigem grund und starkregen genauso wie durch sonderbegabte lkw-fahrer durchaus möglich. ist aber auch ziemlich egal, weil der schaden vom durch den nachbarn beauftragten baumeister verursacht wurde. inwieweit der baukörper "schadengeneigt" bzw. anfällig war und ob es da überholende kausalität war, wird eh der gerichts-sv feststellen müssen. der nachbar als nutznießer der aktivitäten des baumeisters wird schon bald die seiten wechseln - spätestens dann, wenn ihm mittels baustopp nach klage klar wird, dass er verantwortlich ist und zahlen soll. |
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Besten Dank für eure Infos!
Also zum Boden, es handelt sich um aufgeschütteten Grund, dh keinen gewachsenen Boden. Beide Gründe, (sowohl meiner als auch der des Nachbarn) haben Schräglage. Mein Haus wurde auf aufgeschüttetem Grund errichtet (70 er Jahre), für das des Nachbarn wurde ca. 6 Meter hinunter gegraben. Risse oder Spalten hatten wir vorher keine, kausal hierfür war das Einschlagen von Stahlträgern (10 Stück) um die an den Nachbagrund angrenzende Straße zu stützen. Was mich an der ganzen Geschichte so nervt, ist das der Nachbar anfangs natürlich freundlich meinte, er wird für sämtliche Schäden aufkommen. Mittlerweile ist er nicht mehr auf der Baustelle zu sehen...Weiters ist der Baumeister mittlerweile sehr ungut und geht meine Gattin an, wenn ich nicht da bin. Daraufhin habe ich jetzt mal Anzeige erstattet. Es handelt sich bei mir um aufgeschütteten Grund, dennoch war noch nichts vorhanden, ist hier nicht die Kausalität durch den Bauvorgang gegeben? |
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anzeige ist wurscht, klage wie oben beschrieben beim - bezirksgericht - z.b. als protokollarklage nach rücksprache am amtstag als besitzstörungsklage - wäre sinnvoller und rascher, dann wäre der baustopp wegen gefahr im verzug sofort umsetzbar und damit wäre mal viel gewonnen.
der sinneswandel beim nachbarn kommt jetzt super überraschend... 8=)) genau das habe ich gemeint - eile geboten, diskutieren unnötig. ist ja wie immer: blöd rumschleimen (na klar wird alles bezahlt...), beruhigen, dann abtauchen - und beinhart weitermachen. wenn propheten wetten würden - hätte ich jetzt die nächste fette pizza gewonnen... jetzt hast halt mal eine woche zeit verstreichen lassen... kommt ned gut, wenn's angeblich so dramatisch ist. wenn es so ist, wie du es beschreibst, ist die kausalität - die eh ein sv beantwortet - zunächst mal ziemlich naheliegend. für die klage und den baustopp reichen behauptungen. wer weiß, ob sich der nachbar an alle auflagen hält... wie gesagt: eine klage bietet immer auch die möglichkeit eines vergleichs - da kann man viel verhandeln, vor allem aber nägel mit köpfen machen. |
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:)
ja nachdem ich voraussichtlich recht lange mit dem bauherrn in nachbarschaft leben werde wollte ich halt nicht gleich alle juristischen mittel anwenden - aber ja- du hast recht desto mehr zeit verstreicht und desto länger ich diskutiere desto weniger nimmt er mich ernst! ich halte euch am laufenden wie es weitergeht! |
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genau das ist abhängig davon, wie erfolgreich du klagst. je schneller und damit länger der baustopp, desto kürzer lebst in nachbarschaft... je nachdem, wie gut er versichert ist und wie schnell der nachbar auf seinen baumeister zurückgreist, desto länger vielleicht die nachbarschaft - auf die ich nach der schilderung nicht wirklich wert legen würde.... mir persönlich ist wurscht, ob du deine schäden ersetzt kriegst oder nicht... |
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Tja die geschichte ist im Endeffekt so ausgegangen, dass mir nur der Zeitwert meiner Terrasse ersetzt wird. Insofern muss ich ein drittel selbst zahlen.
Anfangs wollte mir der Sachverständige Hand in Hand mit dem Baumeister noch erklären mein aufgeschütteter Grund ist an Allem schuld. Als ich ihn jedoch darauf hinwgwiesen habe, dass man wenn man so eine tiefe Baugrube aushebt evtl. die Hügel nebenan unterfangen sollte, waren sie beide ganz baff. Jetzt stellt sich nur die Frage, wann die Baufirma kommt um die Arbeit durchzuführen, eine angemessene Frist ist laut Sachverständigem ein halbes Jahr ??!! Kann das stimmen? LG |
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ohne rasche besitzstörungsklage und baustopp ein - erwartbares ergebnis... und dementsprechend lange fristen. ein halbes jahr - wie kommt der drauf? ist da der boden so mies oder was? de facto ist ein monat das höchste der gefühle, alles andere ist eher witzlos... und erhöht natrürlich deine schäden... simpler beweissicherungsantrag und basta... aber das mit den bösen juristischen mitteln wolltest du ja ned... |
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danke für deine Auskunft! Ich hab ihnen aufgrund deiner Info jetzt eine angemessene Frist von einem Monat gestzt und alle waren einverstanden. (Hab ihnen erzählt, die Info kam von einem bekannten Fachmann, keiner hat wiedersprochen :) )
Zur Nachbarschaft: der Nachbar hat selbst jetzt so seine Probleme mit dem Baumeister und da habe ich ihm nur gesagt: "Na schauen Sie bei mir konnten wir uns mit ein bisschen Nachdruck und Informationseinholung auch einigen..." Insofern hat sich bis jetzt die Nachbarschaft (fast) gut entwickelt. Danke jedenfalls für die rasche Info |