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Hi! - Bin zwar aus Niederösterreich ( Bezirk Amstetten) bei uns musst eine Brandschutztür machen, schätze es ist bei dir das gleiche.
mfg Johannes |
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Hallo,
würde beim zuständigen Bausachverständigen der Gemeinde nachfragen!! Oder bei der Brandverhütungsstelle für OÖ in Linz. Die können dir sicher weiterhelfen!!! LG |
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Hallo,
habe gerade Gesetzestext gefunden: OÖ. Bautechnikverordnung § 55 Tore, Türen und Fenster in Garagen Tore, Türen und Fenster in Außenwänden von Garagen müssen so angeordnet und ausgestattet werden, daß durch sie keine erhöhte Brandgefahr verursacht wird. Weiß aber nicht ob das auch für den Keller unterhalb der Garage gilt!! LG |
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OÖ - Bauämter geben Richtlinien aus. In meiner Gemeinde heißen sie "Allg.Bedingungen und Auflagen für den Bau von Garagen".
Darin ist Folgendes geregelt: "Die Verbindungstüre zwischen Garage und Wohnhaus ist brandhemmend/brandbeständig auszuführen". Bzgl. einer Unterkellerung steht hier nichts. Ich weiß aber, dass in einigen Gemeinden die Unterkellerung von Garagen verboten ist. Wenn Euer Bebauungsplan eine Unterkellerung erlaubt, kann dir der Bausachverständige deiner Gemeinde sicher Auskunft geben, was Ihr einhalten müsst. |