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Betriebsgrund in Bauland umwidmen [NÖ]

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  •  waterboy83
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
9.9.2011 1
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Liebes Forum,

wir haben ein Betriebsgrundstück, auf dem bisher ein Gebäude steht in dem der Vorbesitzer gewohnt hat. Das Haus kann man nur noch wegreißen und meine Frau und ich möchten jetzt genau dort bauen.

Seitens der Gemeinde wurde uns mitgeteilt, dass man dort zwar bauen darf, jedoch keine Umwidmung in Baugrund erfolgt, weil das leider nicht möglich ist.

Natürlich würden wir so auch keinen Kredit genehmigt bekommen.
Kennt sich zufällig jemand mit dieser Materie aus, oder brauche ich unbedingt einen Rechtsanwalt vorher?

Mein Freund, der sich im Baurecht etwas auskennt meint, dass das Haus dann sehr abgewertet wird und er sich nicht ganz sicher ist, ob das rechtlich auch dann alles so geht. Denn er kennt einen Fall, wo dann das Haus nach 10 Jahren wieder abgerissen wurde. Und warum sollte eine Umwidmung nicht möglich sein?

Ich hoffe, dass mir irgendwer etwas Licht in die Sache bringen kann.

LG Waterboy

  •  Karl10
  •   Silber-Award
9.9.2011  (#1)
Hallo waterboy - Das was du da versuchst zu schildern ist ein ziemliches Durcheinander von Begriffen und nicht leicht zu verstehen:

"Betriebsgrund in Bauland umwidmen" - Betriebsgrund ist Bauland und kann bzw. braucht nicht mehr in Bauland umgewidmet zu werden!!!

"Seitens der Gemeinde wurde uns mitgeteilt, dass man dort zwar bauen darf, jedoch keine Umwidmung in Baugrund erfolgt, weil das leider nicht möglich ist" - wenn man dort lt. Gemeinde bauen darf, dann muss es Bauland sein! Unter dem Begriff "Baugrund" versteht man in der Regel auch ein Grundstück, das im Bauland liegt! Es scheint sich also ziemlich sicher schon bisher um "Bauland" zu handeln, braucht also nicht mehr auf "Bauland" oder "Baugrund" umgewidmet zu werden - oder??.
Du wirst dieses Grundstück hoffentlich nicht gekauft haben, ohne zu wissen, was es ist und was man dort darf!? (oder hast geerbt?)

Um es zu verkürzen, stelle ich mal eine Vermutung auf:
Es handelt sich laut Flächenwidmungsplan um ein "Bauland-Betriebsgebiet". Du möchtest dort ein neues Wohngebäude bauen und darfst das lt. Gemeinde nicht (womit die Gemeinde recht hätte). Voraussetzung für die Errichtung eines Wohnhauses auf diesem "Baugrund" wäre eine Umwidmung von "Bauland-Betriebsgebiet" auf "Bauland-Wohngebiet". Trifft das zu??

Übrigens: für eine weitere Diskussion brauchts neben präziseren Angaben und richtigen Begriffen auch noch das Bundesland...


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Hallo waterboy83,
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