Vor ca. 10 Jahren haben wir einen Zubau (ca. 20m²) ohne Baugenehmigung vorgenommen. Jetzt kommt der Abbruchbescheid des Bürgermeisters. Ist das rechtlich in Ordnung?
Einem Abbruchbescheid geht in der Regel ein Lokalaugenschein mit einem Sachverständigen voran. Da wird festgestellt, dass ein Bauvorhaben ohne Bewilligung besteht und hätte auch geprüft werden müssen, ob eine nachträgliche Bewilligung in Frage kommt (weil der Bau an sich zulässig wäre). Wenn das der Fall ist, hätte die Baubehörde dich mit Frist auffordern müssen, um die fehlende Bewilligung anzusuchen. Erst wenn die Frist versäumt wird, darf der Abbruchbescheid erlassen werden.
Ist der nicht genehmigte Zubau jedoch unzulässig, dann ist gleich der abbruch aufzutragen.
Beim Lokalaugenschein wirst du ja dabei gewesen sein, oder??
Was steht in der Niederschrift?? Warum ist der Zubau nicht genehmigungsfähig??
Da musst du uns schon mehr sagen, damit man beantworten kann, ob der abbruchbescheid rechtlich in ordnung ist!!
danke jedenfalls für die anerkennenden Kommentare.
Für den Threaderöffner ist´s offensichtlich - aus welchen Gründen auch immer - nicht mehr von Bedeutung.
Das kann man heute halt sehr oft feststellen, dass jemanden das Engagement anderer völlig wurscht ist.....
Ja leider - dabei sind die Tipps hier wirklich hilfreich :) Zur Baugenehmigung würde ich sagen: Einfach mal ausprobieren - muss doch was zu machen sein.
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