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Abschreibung - Bin zwar kein Steuerberater aber so wie ich das sehe kannst Du jählich 1,5% vom Anschaffungswert abschreiben. Das wird dann von der Steuerbemessung abgezogen. Zusätzlich natürlich alle Kosten für Renovierungen/Reparaturen.
Den Kredit kannst Du bei den Topfsonderausgaben sowieso nur bis ca. 2900 Euro ansetzen, und von dem wird dann nur 1/4 für die Steuerbemessungsgrundlage berücksichtigt. Die Ersparnis hält sich also in Grenzen. Wenn Du eine kleine Wohnung suchst hab ich was im Süden von Wien anzubieten (ca. 120.000, 61qm, gute Lage). Falls Du interessiert bist schreib mir ein PN. Dann kann ich Dir die Details geben. Ich hoffe ihr verzeiht den Beitrag in eigenem Interesse, aber es passt grad sehr gut. lg, Chris |
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hi chris,
danke für deine antwort. das ist schon klar, die anteilige nutzungsdauer von 64 jahren darf man ansetzen, also 1,5%. dacht aber eigentlich mietertrag abzüglich alle aufwändungen (AfA, zinsen, instandhaltung etc.) ergibt erst den zu versteuernden gewinn im bereich "vermietung". wenn die die zinsen in dem bereich auch nur den topf sonderausgaben betreffen, dann spielt das eh kaum eine rolle... wien ist mir viel zu weit weg, aber danke lg, dani |
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Ah da war ich etwas voreilig. Jetzt versteh ich erst wie Du das meinst. Kann gut sein, dass die Zinsen bei Vermietung und Verpachtung auch zu den Ausgaben zählen. Nur bei Privatnutzung sind es Topfsonderausgaben. |
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na ja... in zeiten wie diesen sind niedergeprügelte - dividendentitel a la telekom mit etwas geduld bis zur talsohle wahrscheinlich immer noch interessanter und diverse direktbanken bieten zeitlich befristet attraktive verzinsungen für die reinen einlagen. aber bleiben wir bei den vorsorgewohnungen. da kommt's mal drauf an, wie der vertrag genau aussieht und welche mietgarantien es gibt und wie hoch die mieteinnhamen wirklich sind. kleine wohnung < €12.000 p.a.? dann brauchst auch keine einkommensteuererklärung - http://ratgeber.bmf.gv.at/enb.cgi so werbebotschaften a la http://www.money4you.at/index.php?n=32&content=vorsorgewhg würde ich mal auf deine konkrete situation bezogen mit dem zuständigen finanzamt abklären - allerdings ist auch klar: nur, weil man's absetzen kann, ist das ned immer günstig. es kann ja nur steuerlich geltend gemacht werden, was vorher bezahlt wurde... hübsch sind daher immer die kleingedruckten hinweise unter den werbetexten: http://www.kapitalundsicherheit.com/newsblog/2011/02/14/steuerliche-vorteile-bei-anleger-bzw-vorsorgewohnungen/ : seit die einen die reichen besteuern wollen, zudem alle paar jahre die einheitswertediskussion neu aufkommt und mieterschutz verstärkt wird (wer zahlt therme?), ist es fraglich, so viel geld in eine immobilie, die man selbst nicht zu wohnzwecken braucht, zu setzen. |