Mein Vater besitzt mit meinem Onkel gemeinsam ein Grundstück, dass Sie mir und meiner Freundin schenken. Beide sind zu je 50% in Grundbuch eingetragen. Heirat ist in absehbarer Zeit geplant und die Schenkung könnte vor oder nach der Hochzeit stattfinden.
Wie sollte diese Schenkung durchgeführt werden, sodass möglichst geringe Kosten entstehen?
Würden durch einen Verkauf (zB. symbolischer Euro, überhaupt möglich?) anstatt der Schenkung geringere Kosten anfallen?
alsoUm die steuern kommt ihr/du nicht herum ;) wobei es aber verschiedene steuersätze gibt. schenkungssteuer von deinem vater zu dir sind 2,2% vom 3-fachen einheitswert, vin deinem onkel zu dir sinds 3,5%... wie das jetzt aber aussieht wenn deine freundin die hälfte des baugrundes bekommt keine Ahnung, am besten mal bei einem notar nachfragen der kann das genau erklären... und nicht vergessen, es kommt dann noch grunderwerbssteuer, grundbucheintragungsgebühr etc. dazu... alles abhängig wie gross und wieviel wert das grundstück ist...
Es gibt (momentan) keine Schenkungssteuer. Bei einer "unentgeltlichen Übertragung von Grundstücken" ist allerdings die Grunderwerbssteuer zu entrichten, wo es diese von Haasi erwähnten unterschiedlichen Steuersätze gibt.
Ach ja...stimmt, die wurde ja vor kurzem abgeschafft, ich war zu früh dran :D
Notargebühren auch nicht vergessen - bei mir warens für die Vertragsaufsetztung pauschal 900€...
bei uns wars ähnlich - meine verlobte und ich haben auch heuer einen baugrund geschenkt bekommen von meinen eltern.
ich musste 2,2% entrichten, meine freundin 3,5% von jeweils 50% des einheitswertes. waren bei mir ca 220€´, bei meiner freundin 350€ wenn ich mich recht erinnere. der einheitswert liegt meist weit unter dem verkaufspreis.
den vertrag selbst hat meine freundin erstellt (rechtsanwältin), wir musste also beim notar nur die beglaubigung zahlen, waren 75€. dazu kommen noch eintragungsgebühren beim grundbuch usw. genaue zahlen kann ich dir da nicht nennen, hat meine bessere hälfte erledigt.
bin wieder mal spielverderber... überlegt euch mal, ob und wenn ja, wie das geschenkte grundstück im weiteren - ggf. gemeinsamen - vermögen aufgehen soll - besonders auch bei unangenehmen kostellationen wie todesfall, trennung (mit und ohne kinder).
wenn das geklärt ist, kann man weiter schauen, wie man die schenkung realisiert, ob die schenker noch irgendwelche widmungen und sonstige wünsche/auflagen vorhaben und wie man ggf. weitere sonstige erben behandelt (die, wenn die schenker binnen 2 jahren ab schenkung sterben, die schenkung anfechten bzw. teile des werts der liegenschaft fordern könnten).
den dabei erzielten konsens sollte man auch schriftlich festhalten, erbverzichte ggf. auch vorm notar absichern. erst dann kann man den schenkungsvertrag beim notar in auftrag geben. bei juristischen laien sehe ich die diversen vertragsmuster´eher kritisch, weil die meist der individuellen situation nicht entsprechen - das kann teuer werden. achtung: auch notare lieben vertragsmuster - und da heißt's halt auch aufpassen und ggf. ist da das geld in die beratungsleistung gut investiert, man kann sich aber auch am amtstag bei gericht gratis erkundigen (richter/rechtspfleger, ned rp). notarhonorare kann man auch verhandeln, pauschalien sind besser als einzelpositionen, aber auch so sind ca. 25% rabatt auf die tarife laut notartarifgesetz drin.
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