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warum solltest...Aufgraben net durchbekommen?
Stehts irgendwo schriftlich? Wenn ja, dann sollte er sich auch an den Vertrag halten. Klar ist auch, daß er sich da rausreden bzw -zahlen will. Mußt ja nicht drauf eingehen. also drauf bestehen. Hast a Rechtschutzversicherung? Gebe allerdings zu, bei an Bauträger wird das natürlich (möglicherweise) etwas knifflig. Ansonsten würd ich mit dem Herrn Bauträger ausmachen, daß ein (von Dir ausgesuchter) Bausachverständiger den ganzen Käse schätzen soll. lg, Wolfgang |
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Hallo kraweuschuasta, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Ich - ..hae eh gesagt, dass ich bei der zahlung ausgraen lasse und auch eine Anzeige beim Bauamt, sonst, mache ich das eh mit dem Sachverständigen, aber das ist eine knifflige Frage.... |
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was soll daran "knifflig" sein? - mängelrüge war ja (hoffentlich richtig) schon, damit ist auch nix mehr fällig und der bauträger ist laut bauzeitplan im verzug - sprich die forderung wird laufend weniger... also entweder der tauscht auf was sinnvolles (und du nimmst - verspätet - wenn mängelfrei ab und ziehst nur die synallagmatisch wirkenden verzugszinsen aus seinen agb samt sonstigen - dokumentierten - verspätungsschäden ab) oder du suchst dir einen sv a la bauherrenhilfe und spielst auf zeit... wenn der bauträger nicht groß regagiert, wird's halt teuer für ihn, die rs-versicherung ist da beim neubau eh wurscht, weil keine deckung, ggf. geht's über den vertragsrechtsschutz, wenn nur sanierung oder so... sv-kosten sind vorprozessuale kosten und die kannst auch vom bauträger am klagsweg kriegen... |
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