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Abschlagszahlung

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  •  fritz73
23.11. - 24.11.2011
3 Antworten 3
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Guten abend!
Ich habe bei meinem Reihenhaus den Sonderwunsch Kellerdämmung genommen. Normalerweise wären 3 cm XPS-Platten, nun sollten 8cm XPS darauf sein. Durch Zufall bin ich draufgekommen, dass ich nun 8cm ESP-P Platten habe, die bei meinen Bedingungen nicht zugelassen sind. Nun hat der Bauträger dies zugegeben und will mir die Kosten des Sonderwunsches rückerstatten. Da ich den Keller aber als Wohnkeller nutzen wollte reicht mir das nicht.
Da die Platten nicht zugelassen sind und auch die Dämmung nicht vorhanden sein kann, sind diese nutzlos.
Mir wurde auch ein Innendämmung, der ich skeptisch gegenüberstehe angeboten.
Nun was kann man tun? Aufgraben und auswechseln werde ich nicht durchbekommen...
Ich habe 3500 Euro verlangt (keine Dämmung, heizungsmehrkosten,....). Dies wurde als unrealistisch agetan?
Über Vorschläge und Meinungen bin ich sehr dankar.

Schönen abend Fritz

  •  kraweuschuasta
  •   Gold-Award
23.11.2011  (#1)
warum solltest...Aufgraben net durchbekommen?

Stehts irgendwo schriftlich?
Wenn ja, dann sollte er sich auch an den Vertrag halten.

Klar ist auch, daß er sich da rausreden bzw -zahlen will. Mußt ja nicht drauf eingehen.

also drauf bestehen.
Hast a Rechtschutzversicherung?

Gebe allerdings zu, bei an Bauträger wird das natürlich (möglicherweise) etwas knifflig.

Ansonsten würd ich mit dem Herrn Bauträger ausmachen, daß ein (von Dir ausgesuchter) Bausachverständiger den ganzen Käse schätzen soll.

lg, Wolfgang

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  •  fritz73
23.11.2011  (#2)
Ich - ..hae eh gesagt, dass ich bei der zahlung ausgraen lasse und auch eine Anzeige beim Bauamt, sonst, mache ich das eh mit dem Sachverständigen, aber das ist eine knifflige Frage....

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  •  creator
  •   Gold-Award
24.11.2011  (#3)
was soll daran "knifflig" sein? - mängelrüge war ja (hoffentlich richtig) schon, damit ist auch nix mehr fällig und der bauträger ist laut bauzeitplan im verzug - sprich die forderung wird laufend weniger... also entweder der tauscht auf was sinnvolles (und du nimmst - verspätet - wenn mängelfrei ab und ziehst nur die synallagmatisch wirkenden verzugszinsen aus seinen agb samt sonstigen - dokumentierten - verspätungsschäden ab) oder du suchst dir einen sv a la bauherrenhilfe und spielst auf zeit... wenn der bauträger nicht groß regagiert, wird's halt teuer für ihn, die rs-versicherung ist da beim neubau eh wurscht, weil keine deckung, ggf. geht's über den vertragsrechtsschutz, wenn nur sanierung oder so... sv-kosten sind vorprozessuale kosten und die kannst auch vom bauträger am klagsweg kriegen...

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