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Wasser- und Kanalanschluss

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  •  juergenj
9.1. - 11.1.2012
9 Antworten 9
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Hallo lieber Forumgemeinde, gutes neues Jahr!

Wir sind nun mit der Planung unseres EFH halbwegs fertig geworden und sind deshalb beim vertieften Kostenermitteln angelangt. Nun will man ja auf nix vergessen, drum sind wir ja jetzt auf was gekommen, was mir etwas sauer aufstösst.

Wir haben letztes Jahr unseren Baugrund gekauft (über eine Immofirma einer großen bank) wobei die Mindestanschlussgebühren für Kanal und Wasser(etwa 6100 €) bereits enthalten und somit von uns bereits bezahlt sind. Diese sind für 150 m² berechnet.

Nun stellt sich die Sache aber so dar, dass hier die Bruttogeschossfläche (bis zu 50cm Mauerstärke) berechnet werden. Wir haben (kein Keller) 167 m² Wohnfläche, aber Brutto sind wir bei ca. 221 m²

Somit müssen wir für 71 m² nachzahlen, und das kostet pro m² in etwa 48 €. ergibt Nachzahlung ca. 3.400€

Da hauts dich schon mal um. Wusste nicht das die BGF herangezogen wird. ist doch eigentlich eine Schweinerei.
Ich werde e nicht auskönnen, ich wollte nur wissen wie das bei euch ist, weil das sicher von gemeinde zu gemeinde verschieden ist!

  •  noesro
  •   Silber-Award
9.1.2012  (#1)
Das mit BGF ist mir neu... Mich würde die Verordnung interessieren, was genau drin steht...
Bei unsere Gemeinde steht im Wassergebühren- bzw. Kanalgebührenverordnung folgendes:
Als Wohnnutzfläche gilt die gesamte Bodenfläche einer Wohnung mit
Ausnahme der Wandstärken und der im Verlauf der Wände befindlichen
Durchbrechungen (Ausnehmungen), der Stiegen- und Vorhäuser, Windfänge,
offene Balkone bzw. Terrassen und der Räume innerhalb einer Wohnung, die
für landwirtschaftliche Zwecke spezifisch ausgestattet sind. Die errechnete
Bemessungsgrundlage ist auf volle Quadratmeter abzurunden.

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  •  juergenj
9.1.2012  (#2)
lucky boy :)

bei mir schauts so aus:

Die Bemessungsgrundlage für bebaute Grundstücke bildet bei eingeschossiger Bebauung die Quadratmeteranzahl der bebauten Grundfläche, bei mehrgeschossiger Bebauung die Summe der bebauten Fläche der einzelnen Geschoße jener Bauwerke, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Anschluss an das gemeindeeigene, öffentliche Kanalnetz aufweisen.
Bei der Berechnung der verbauten Fläche wird die Stärke der Außenmauern lediglich bis zu einer
Stärke von 50 cm angerechnet Bei der Berechnung ist auf die volle Quadratmeteranzahl der einzelnen Geschoße abzurunden. Dachräume sowie Dach- und Kellergeschoße werden nur in jenem Ausmaß berücksichtigt, als sie für Wohn-, Geschäfts- oder Betriebszwecke benutzbar ausgebaut sind. In die Bemessungsgrundlage werden jedenfalls Saunen, Bäder, WC´s, Bügelzimmer, Bars,
Kellerstüberl, Räume zur sportlichen Betätigung sowie Hallenbäder einbezogen.

Mir gefällt dabei das Wort lediglich!!!! Wer hat den mehr als 50 cm Mauerstärcke !?!?!? wenn dan 25 cm steht is OK aber so überspannt das den bogen für meinen geschmack....

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  •  MajorDomus
  •   Bronze-Award
9.1.2012  (#3)
Welches Bundesland? - In NÖ ist das im NÖ KANALGESETZ 1977 bzw. NÖ GEMEINDEWASSERLEITUNGSGESETZ 1978 geregelt. Da dort der Begriff "Bruttogeschossfläche" nicht vorkommt, bist du wahrscheinlich nicht in NÖ...

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  •  juergenj
9.1.2012  (#4)
Nein, bin in oō. Da dùrfte dies anders sein :(

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  •  maechr
10.1.2012  (#5)
In OÖ ist es auch die Bruttogeschossfläche. Da hat man schnell mal ein paar mehr m². (Leider)

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  •  samoth
10.1.2012  (#6)
Hi,

also die 48,- pro m² find ich schon heftig. In unserer Gemeinde (Steiermark) verhält es sich so:

zitat..
Kanalisationsbeitrag: Einheitssatz € 15,00 pro m² Bruttogeschoßfläche


zitat..
Wasserleitungsbeitrag:

Jahr 2011: € 2.552,00 + 10 % MwSt. = € 2.807,20 inkl. 10 % MwSt.


lg
tom

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  •  schweigi
10.1.2012  (#7)
bgf plus ... wie bei uns (stmk) alle Flächen welche von min. 3 Seiten umschlossen sind.
Somit gehört bei uns auch die halbe Terrasse dazu.
Hat mich auch gestört, aber es ist so hier kann man nichts machen.bei den Kanal- Abgabe kannst dann mit der Gemeinde verhandeln
Lg schweigi

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  •  AndiBru
  •   Gold-Award
10.1.2012  (#8)
Hallo!

Glaubst du wirklich jemand wird die zahlen vergleichen ???

Also ich würde mir gedanken machen, wenn ein schrieb kommt oder es bei der bauverhandlung angesprochen wird, du magst ja sicher nicht kleiner bauen, und "diskutieren und kopfzerbrechen" kannst dann ja noch immer.

ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand die zahlen vergleicht, aber kann mich auch irren ... lg!

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  •  juergenj
11.1.2012  (#9)
andiBru

ich verstehe deinen Post nicht ganz?!?!?
welche zahlen vergleichen, zwischen den gemeinden oder die abmessungenen?!?!?

@schweigi
glaub nicht das man mit der gemeinde dabei verhandeln kann :/

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