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Also mein naives Verständnis ist, - nicht zu zahlen, wenn die Mängel an der Fassade nicht behoben sind. Hast Du eigentlich einen Haftungsrücklass vereinbart? Das ist eigentlich heutzutage state of the art, um genau dieses Thema zu vermeiden.
Zum Kellerraum: Wie konnte denn das passieren??? Es gibt ja im Normalfall einen Installationsplan - eine Besprechung mit dem Installateur, wo welche Leitungen hinkommen. Warst Du nicht vor Ort, sonst hätte man ja gleich bei Beginn der Montage STOPP schreien können? Wenn Du allerdings vor Ort warst, und denen beim Montieren zugesehen hast, ohne die Montage zu beanstanden, wird's vermutlich haarig. |
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... seit 2008 versuche ich hier, das verhalten bei mängeln - zu beschreiben...
mängelrüge mit zustellnachweis, alles dokumentieren - dann brauchst auch nicht zahlen, da keine fälligkeit eingetreten ist. nix unterschreiben, keine abnahme, daher firma in verzug - verzugszinsen abziehen, schadenersatz fordern, etc. hab' ich hier schon mantramäßig runtergebetet... einfach mit "mängelrüge" "zurückbehaltungsrecht" und "gewährleistung" suchen... http://www.energiesparhaus.at/forum/13384 http://www.energiesparhaus.at/forum/22389 |
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@kreuzenstein: tschuldige aber ich bin nicht doof, der Installateur hat den Planungsfehler gemacht, woher soll ich wissen dass die WRLZentrale fehlt, bin ja selber kein Installateur....Ausserdem hab ich ihnen nicht zugesehen sondern bin auf die Baustelle gekommen und da war das Ding, bei nachfragen wurde mir gesagt, dass es nicht anderes geht da der Installationschacht dort ist und sie sonst einen Knick haben....
Endaussage ist: kann man nicht anders machen haha @creator: Danke für die Schlagwörter, jetzt weis ich wonach ich suchen muss |
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Hallo - Hi Manu, oje das hört sich nicht gut an.
was mir nicht klar ist, hast du den Installateur direkt vergeben oder war der bei Haus dabei? Außerdem gibt es ja einen Haftungsrücklass auf 2 Jahre wo du eine Bankgarantie bekommst für eventuelle Mängel, stand das bei euch nicht im Vertrag? Soweit ich mich erinnern kann, sind ja im Haus die Wand- und Mauerdurchbrüche und Schlitze eingezeichnet, dh der Installateur muss sich ja irgendwie mit der Hausfirma abgestimmt haben. Du kannst ja für die Abnahme des Hauses einen Termin vorschlagen, der nach der Ausbesserung der Arbeiten liegt? Wodurch waren die 30 Monate begründet? Ihr hattet ja den Winter dazwischen und die Fassade konnte nicht mehr gemacht werden, soweit ich weiß? lg Johannes |