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Es geht um das Jahreshaushaltseinkommen und nicht um das Bruttogehalt:
"Das Jahreshaushaltseinkommen besteht aus den Bruttoeinkünften des Förderungswerbers abzüglich der Werbungskosten (z.B. Sozialversicherung, Pendlerpauschale etc.) gemäß § 16 des Einkommensteuergesetzes 1988 und der einbehaltenen Lohnsteuer." http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/SID-1BAE34ED-2E142FFC/ooe/hs.xsl/13877_DEU_HTML.htm |
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Hallo csi, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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zBBruttogehalt 39000 und hier werden darunter (beim Jahreslohnzettel) sozialversicherung 5000 geschrieben und diese 5000 kann ich dann abziehen und somit kann ich die Förderung beantragen?
Gelten alle Werbungskosten; dazu zählen Arbeitskleidung usw.. Wie findet man alles, was man bei Werbungskosten abziehen kann vom Bruttogehalt? |
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hallo - naja, eigentlich ist das jahreshaushaltseinkommen das Netto-einkommen x12, da ja Sozialvers. und Steuer abgerechnet werden,
bist du Angestellter? lg johannes |
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johro hats eh richtig gestellt.
Am Lohnsteuerausgleich bzw. im Finanzonline steht eh alles drinnen...auch die Werbungskosten inkl. Erklärungen. Erschreckend ist aber, dass auf der HP vom Land OÖ so ein Blödsinn zu finden ist...Sozialversicherung sind keine Werbungskosten. Abgesehen davon, dass bei einem Nettojahreseinkommen von 39 k€ die Werbungskosten eh schon fast vernachlässigbar sind. |
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Bruttogehalt ist 39k - Und davon will ich die Kosten fürs Land abziehen und da steht eben...
Bruttoeinkünften des Förderungswerbers abzüglich der Werbungskosten Was soll ich dann rechnen? Netto sind ja viel, viel weniger zB 1500 Euro pro Monat auf die Hand und dies mal 12 (oder doch 14) ist Nettogehalt, oder? Aber gefragt ist a BRUTTO.. Und ich glaube das viele ein Bruttogehalt von 37k haben... |