|
|
||
Bis zur Grundgrenze ist der Energieversorger für die Leitung zuständig.
Alles was danach kommt, ist Sache vom Besitzer des Grundstücks. Grunsstätzlich sollte es aber in deinem Interesse liegen, die Leitung auf dem Stand der Technik zu halten. |
||
|
||
Grundgrenze ist nicht richtig - In den meisten aktuellen Fällen erfolgt die Übergabe durch einen Anschlußkasten an der Grundgrenze, aber wie oben schon steht dürfte hier als Übergabepunkt der Dachständer definiert sein.
Aber das Hauptproblem ist sicherlich, dass der Versorger bei einer Aktualisierung der Leitung auch einen neuen HA fordern kann und dieser zieht dann eine Erneuerung des ganzen Systems nach sich, also neuer Anschlusskasten, Erdung, FI, ... |
||
|
||
neuer Hauptanschluß - und Erdung und FI und alles was innerhalb meines Eigentums gemacht werden soll, ist ja für mich ok, dass ich das bezahle.
Aber warum muss ich für die Erneuerung der Drahtleitungen bezahlen? 1) Die sind nicht mein Eigentum. 2) Muss nicht der E-Versorger dafür Sorge tragen, dass, wenn sich die Rahmenbedingungen ändern (Blechdach aufs Haus), er den Strom sicher überträgt. 3) Wenn er es unterläßt mich darüber zu informieren, dass die Montage eines Blechdachs den Leitungstausch zur Folge hat, er die Kosten zu übernehmen hat? Wie soll ich denn wissen, dass die Blechdachvariante Zusatzkosten vom E-Versorger verursacht? |
||
|