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abwasserkanal ohne putzstück -

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  •  user
9.6. - 15.6.2012
33 Antworten 33
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hallo! unser kanal wurde ohne putzstück ohne putzschacht und ohne rückstauklappe an den ortskanal (2m unter gok) angeschlossen. fundamentplattenoberkannte liegt ca 15 cm über dem strassengulli .( haben keinen keller) denke somit ist einrückstau bis ins haus eher unwahrscheinlich. allerdings haben wir keine putzmöglichkeit - unser installateur hat und da einfach nur die rohre hingelegt. sollte ich mich nachträglich um eine putzöffnung und schacht kümmern? und ja, wenigstens hat er auf ein kleines gefälle bei den rohren geachtet.
lg

  •  gdfde
  •   Gold-Award
9.6.2012  (#1)
würd ich schon machen.
Wie willst du irgendwann mal, falls der Kanal verstopft ist, den durchputzen?

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  •  jagernaut
  •   Bronze-Award
9.6.2012  (#2)
was war denn das für ein pfuscher ?
putzöffnung ein muss !
rückstauklappe ebenfalls ein muss !
wenn alle in deiner siedlung eine klappe haben und du nicht und wenn es einmal zu einem rückstau kommt wo geht es dann hin ?
ein zusätzlicher schacht kostet nicht die welt .

mfg chris

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  •  bautech
9.6.2012  (#3)
In NÖ ist eine Putzmöglichkeit binnen 2 Meter auf .. Eigengrund sogar vorgeschrieben - NÖ Kanalgesetz.

Ganz egal, wie hoch das Bauwerk über der Kanalsohle is - ein Putzstück sollte schon da sein, eine Rückstauklappe sehe ich auch als selbstverständlich an...

ng

bautech

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
10.6.2012  (#4)
wie schon geschrieben, setz einen Schacht und bau eine Rückstauklappe ein.
Abgesehen davon, falls mal bei dir was verstopft sein sollte, müsstest die Klomuschel abmontieren und dann von dort den Abfluß durchspülen, weil du nie mehr dran kommst (hast ja keinen Keller).
Es kommt auch vor, dass die Gemeinde oder wer auch immer den Kanal durchspült, und da besteht die Gefahr, dass dir den Dreck reinblasen...sieht dann ungefähr so in deinem WC aus, nur dass das kein warmes Wasser sein wird emoji


2012/2012061063747.JPG

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  •  kreuzenstein
11.6.2012  (#5)
Ad RückstauklappeUnser Bauamt hat den Einbau einer Rückstauklappe im Baubescheid VERBOTEN! Kann mir jemand sagen, was der Grund dafür sein könnte? Ich fürchte mich nicht, da wir ohnehin extrem steil in den Kanal gehen, aber die Sinnhaftigkeit ergibt sich mir nicht...

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  •  gloitom
  •   Gold-Award
11.6.2012  (#6)
@kreuzenstein - nur eine Vermutung:
vl. fungieren die einzelnen angeschlossenen Gebäude als, so eine Art, "Strangentlüftung" für den Kanal, welche dann nicht mehr gewährleistet wäre...

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  •  atma
  •   Gold-Award
11.6.2012  (#7)
*lol*
unsre nachbarn sind die letzten in der gasse und alle andren haben ein putzstück und rückstauklappe - da hat die baufirma begründet, dass wenn man der letzte is, der weg für den druck eh zu weit ist... ich frag mich manchmal wirklich, warum man an den paar hundert euro spart - da gäbe es sicher andere positionen, die mehr sinn machen.

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  •  kreuzenstein
11.6.2012  (#8)
@gloitom: Das kann sein. - Denn bei Frost hängen an unserem Dachentlüfter von Bramac rundherum Eiszapfen. Das heisst, durch den Kanal ziehts wie in einem Vogelhaus. Ob das für mein Haus jetzt so gut ist, wage ich zu Bezweifeln...

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  •  bautech
12.6.2012  (#9)
Bei uns ist es genau umgekehrtWir (als Gemeinde) empfehlen sogar den Einbau einer RSK, vorschreiben können wir es jedoch nicht.

@gloitom - Ein Abwassersystem ist nur gaaaaaaaaanz selten ein dichtes Bauwerk (die Schachtabdeckungen sind zu 90% nicht luftdicht - außer man baut bewußt versperrbare Deckel mit Dichtungseinlage ein, passiert aber im Normalfall nur, wenn Gärgase im Abwasser entstehen), und die privaten Häuser als Strangentlüftung zu missbrauchen - das wäre ja fatal mMn. Was ist, wenn ein Kanalgebrechen vorliegt und Schäden an den Bauwerken eintreten? Dann halt ich mich als Anrainer schadlos an der Gemeinde, da mir Präventivmaßnahmen verboten wurden?

Ich könnts nicht verantworten, jemandem die RSK zu verbieten...

ng

bautech

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  •  mikee
  •   Gold-Award
12.6.2012  (#10)
.Wir haben Spülöffnungen jeweils dort, wo unser Kanalstrang (wir haben insgesamt 3) unser Haus verlässt. Eine Rückstauklappe haben wir nach längerem Überlegen nicht gesetzt, da wir an einem Hang fast ganz oben gebaut haben, und der Gemeindekanal von unserem Grundstück weg ca. 40 Höhenmeter relativ steil fällt.
Gruss
mikee

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  •  ziegel 1
13.6.2012  (#11)
user - Meines wissens ist es Pflicht ,eine Putzöffnung vorzusehen bevor der Kanal das Grundstück verläßt.
L.G.
ziegel 1

1
  •  user
13.6.2012  (#12)
also bei uns ist weder einer rückstauklappe, noch eine putzöffnung pflicht lt gemeinde. unser häuslbauer (welcher aber nicht für die abwasserleitung zuständig war) hat gemeint das bei neubauten sowieso die meisten auf schacht und somit putzöffnung verzichten. schliesslich gelangt man eh über den kanal im haus zu der verstopfung unter der erde.
anderes beispiel ... mein eltern haben ein we haus im bgld ... dort liegt der kanal ziemlich weit oben ... wenig gefälle und auch nur ein dn100 rohr .... da war noch nie was verstopft - obwohl dort ein kleiner schacht gesetzt wurde .... war bis dato (30jahre) unnötig ...

im fall der fälle kann man sowieso noch einen schacht setzen. werde mich aber noch mit einem befreundeten installateur sowie einem verwandten baumeister diesbezüglich in verbindung setzen. es gibt soviele meinungen dazu .... als nichtfachmann hat mans da nicht leicht ....

lg

PS: hab gerade mitn installateur gesprochen .. der setzt mir gleich nach dem estrich ein putzstück mit dichtung und schraubverschluss bei jedem hauptstrang. somit bin ich auch beruhigt und ich hab nicht noch einen weiteren schirchen schacht *g*
zugänglich ist das ganze dann über ein fliesentürl im wc bzw. wandtürl im technikraum ... das passt :)

danke für eure beiträge :)

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  •  hausmaus
  •   Bronze-Award
13.6.2012  (#13)
ja... und vergiss die Rückstauklappe nicht. - Im vorigen Haus hatten wir keine und eine Woche vor dem Einzug standen im Keller nach einem Mega-Guss 3cm Wasser. Das Wasser kroch zur Bodenplatte und wanderte dann im Laufe der nächsten Wochen die Wände hoch. War super. Die Schimmelsanierung dauerte einen Monat - wegen 200 Eur für eine blöde Rückstauklappe. Nun hamma eine.

Hausmaus

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  •  johro
  •   Gold-Award
13.6.2012  (#14)
hallo - es lässt sich ja leider kein Bundesland herauslesen, aber in NÖ ist eine Rückstauklappe vorgeschrieben vom Land.

lg
johannes

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  •  user
13.6.2012  (#15)
wie gesagt haben wir keinen keller. in meinem baubescheid steht extra, dass ein nichtbedarf der klappe zu prüfen sei. kein muss kein zwang - nix...
bundesland ist nö :)

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  •  fruzzy
  •   Gold-Award
13.6.2012  (#16)
...ich habe wiederum vom baumeister gehört, dass bei einbau der rsk min. einmal im jahr diese geöffnet werden muss um gereinigt zu werden. ist glaube ich fast wie bei drainagen. sehr viele haben eine und bei vielen funktionierts gar nicht mehr richtig, weil verschmutzt. aber man schlaft ruhig weil man es vor x jahren ja mal eingebaut hat. emoji

lg
fruzzy

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  •  chris5020
13.6.2012  (#17)
Pflicht oder nicht - ich werd auf jeden fall eine setzen. im aktuellen Haus hatte ich früher keine, bei einem Starken Regen hatte ich ne netten Springbrunnen aus der Kloschüssel im KG. Hab dann aber sowieso den Kanal im Haus neu gemacht und eine eingebaut und zur Belohnung durfte ich dann gleich auch noch den ausserhalb neumachen, weil die betonrohre ziemlich mies beisammen waren, aber hatten auch 70J auf dem Buckel

Das mit dem 1x Jährlich steht so in der Anleitung, ich mach es alle 2 Jahre mal einfach auf und schau wie sie sich bewegen lässt, zur Not mal schnell mit dem Schlauch durchspülen.

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  •  johro
  •   Gold-Award
13.6.2012  (#18)
hallo - ich habe das so gefunden in der Bauordnung für NÖ:

zitat..
Ableitungsanlagen müssen so bemessen und hergestellt werden, daß
Abwässer technisch einwandfrei, gefahrlos sowie störungsfrei
abgeleitet werden und die Anlagen überprüft und gereinigt werden
KÖNNEN

Bei Einleitung der Abwässer in eine öffentliche Kanalanlage
sind alle Entwässerungsgegenstände (z.B. Klosett, Waschbecken),
die unterhalb der Rückstauebene liegen, gegen Rückstau so
zu sichern, daß oberhalb der Rückstauebene anfallende Abwässer -
auch im Falle eines Rückstaus - in das öffentliche Kanalnetz
abfließen können.



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  •  user
14.6.2012  (#19)
also laut meiner meinung ist das so gemeint ...

wenn du einen keller hast und dort auch einen abfluss dann musst du im grunde eine ruckstauklappe einbauen ... soll aber nicht heissen, dass das ganze haus damit gesichert sein soll.
wenn man eben dann im EG oder OG duschen oder aufs WC geht, dann soll das weiterhin abfliessen können (trotz rückstau im kanal) ... soll also heissen dort keine Rückstauklappe!

abgesehen davon bin ich über der Rückstauebene ohne Keller :)



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  •  user
14.6.2012  (#20)
.. wenn da nur eine klappe ist (direkt vorm haus).. und die macht zu ... weil das kanalnetz eben übervoll ist oder so ... und du merkst das nicht und machst fröhlich weiter im haus ... dann kanns auch schnell gehen das du dir deinen eigenen sumpf in den keller spülst ...

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  •  bautech
14.6.2012  (#21)
Rückstauebene - @user
Die Rückstauebene ist (wenn nicht anders definiert) die Strassenoberkante vor oder hinter deinem Grundstück, je nachdem, woher der Kanal kommt.
Also liegst zwar mit EG und OG über der RSTE, aber wenns zurück staut hast ein Spiel von 15cm... ist halt nicht das Meiste.

Wie gesagt, in meiner Heimatstadt (und meinem Wirkungsbereich) empfehlen wir es jedem, und die Bauordnung sieht definitiv eine Putzmöglichkeit vor. Hier schreiben wir eine Putzmöglichkeit innerhalb von 2 Metern nach der Grundstücksgrenze vor, einfach um von außen die Möglichkeit zu haben, mit großem Gerät (Kanalspülwagen, Kamerawagen oÄ) den Kanal in beide Richtungen (vom Grund weg und zum Haus hin) warten zu können.

Das soll keine Schikane sein, sondern eine Erleichterung für beide Seiten im Fall der Fälle ;)

ng

bautech

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