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Hallo - zu 1.)
Hat nichts mit schiefen Wänden zu tun, aber prinzipiell (und vor allem im Altbau) sollte man immer 3-fach messen. (Also in der Breite: unten, mittig, oben; und in der Höhe: links, mittig, rechts). Ist nicht selten so, dass die Mauerlaibung ein wenig schief ist... Generell werden alle Schäume, Kompribänder, etc. auf eine gewisse Fugenbreite geprüft. Da gibts +/- ein paar mm Toleranz, weil nicht jedes Mauerloch komplett im Winkel ist. Zwischen 10 und 20 mm Fuge ist normal. Erreicht man das nicht, könnte man zB ein paar mm von der Mauer abstemmen. zu 2.) Es ist richtig, dass nicht jede Sanierung nach Ö-Norm gemacht wird, weil teilweise der Aufwand sehr groß ist. Im Neubau ist das wesentlich einfacher zu realisieren. Auf alle Fälle muss man das aber im Vorfeld kommunizieren, und wenns nicht wirtschaftlich wird, Alternativen aufzeigen. Wir wissen natürlich nicht, von welchem "Spezial-Dichtband" du sprichst, aber ich vermute es auf der Außenseite (?). Wenn ja, dann stellt das (auch wenn das aus der Ferne etwas schwer zu beurteilen ist) zwar die äußere Schlagregendichtheit dar, und somit eine der 3 Eigenschaften, die die Bauanschlussfuge erfüllen muss. Punkt 2 (Wärmedämmung) und Punkt 3 (innen dampfdifusionsdicht) wird damit wohl nicht erreicht. Oder wurde dir ein Kompriband eingebaut? Das ist ein relativ dickes Dichtband, das vorkrompimiert ist, und nach dem Einbau "aufgeht". Klär uns da mal auf, am besten mit Fotos von der Anschlussfuge. |
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hallo, ÖNORM nicht üblich. so ein blödsinn, lass dir da nix einreden.
Önorm ist ein mindeststandard und nicht ein wenns leicht geht machen wir das!?!?!? um das zu erfüllen gibts verschiedenen möglichkeiten. bänder, bänder + spritzbarer dichtstoff, spezialschaum + spritzbarer dichtstoff .... je nach vorliebe/einkaufskonditionen und bausubstanz. das bei sanierung nicht innnen und außen mit dichtbändern gearbeitet werden kann kommt schon sehr häufig vor, aber es gibt dann eben die anderen möglichkeiten. fordere es ein, vermutlich wirst du es auch bezahlt haben. |
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von aussen gesehen: Silikon, dann Kompriband, dann mit etwas glück Schaum und acryl. das ist alles was beim fenstereinbau verwendet wurde.
die seiten die gestern nicht mit schaum befühlt worden sind (die fenster sind schon fertig) werden heute aufgerizt um dann doch mit schaum befühlt zu werden. warum man das nicht gleich gemacht hat.... |
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also dass ist dann auf jeden Fall weit weg von ÖNORM Einbau und entspricht dann mal definitv nicht der bestellten und vereinbarten Leistung.
Würd mal sofort den Verkäufer der Firma herzitieren und fragen wie er sich das vorstellt. |
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Önorm B5320 - fesntereinbau - die Önorm sagt in großen und ganzen nur folgendes aus.
außen schlagrechtdicht und diffusionsoffen, Wärmedämmebene diffusiondichtere Abdichtung innen, mit welchen werkstoffen das erzielt wird ist nicht vorgegeben und Romeo hat recht, das bei Sanierungen die bauanschlussfuge nicht immer Normgerecht ausgeführt werden kann und das ist auch zulässig! schick doch fotos dann kan man mehr dazu sagen |
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@dark diggler - Das hat nichts damit zu tun mit "nur wenns leicht geht, machen wir es nach Ö-Norm".
In gewissen Härtefällen ist eine Ö-Norm Montage im Altbau einfach so aufwändig, zeit- und materialintensiv, dass es sich aus wirtschaftlichen Gründen kaum bis gar nicht lohnt, oder dass es aus gewissen Vorgaben (die der Kunde, Planer, Architekt oder wer auch immer stellt) einfach nicht möglich ist. Meistens ist es aber natürlich eine Preisfrage. Das ist letztendlich auch der springende Punkt: Nicht wenige Fensteraufträge werden vergeben, nachdem man zwar bei einer Firma zur Beratung war, dieses Angebot an 5 weitere Firmen geschickt hat und 7 Wochen später kommts dann zur Bestellung, 15 Wochen später zum Einbau. Dann sagt der eine "das machen wir immer so" und der andere "aber ich dachte, Sie machen das anders". Fast alle dieser Probleme entstehen durch mangelhafte Kommunikation. Um hier nicht den Anschein zu erwecken, dem Kunden den schwarzen Peter zukommen zu lassen: Hier wurde schwarz auf weiß Einbau nach Ö-Norm vereinbart, und aus uns unbekannten Gründen wurde das nicht eingehalten. Ich sehe die Schuld hier beim Betreuer, der scheinbar etwas übereifrig so einen Begriff in den Mund genommen hat, und sich auch schlecht abgesichert hat. Dachte zuerst schon, dass es sich um einen typischen "ich hab das billigere Angebot gerechnet"-Auftrag handelt, aber derjenige war ja vor der Auftragsvergabe schon auf der Baustelle und hat alles gesehen. Was jetzt passiert, kann man dem Threadersteller aber auch sagen: Der Kollege baut jetzt sicher nicht alle Fenster aus, und nochmal wieder ein (so wie du es für richtig empfindest), weil dann könnte er genauso gut Geld verbrennen. Die Nachbesserung hat er mittlerweile veranlasst? Weiß nicht wie gut du mit ihm kommunizieren kannst, aber ich schätze mal, dass er jetzt behauptet, dass alles in Ordnung ist. Mit Laien-Meinung wirst ihn nicht vom Gegenteil überzeugen können, auch nicht mit dem, was du hier im Internet gelesen hast. Wenn du ihm ernsthaft unterstellen willst, dass er den Einbau verpfuscht hat, wirst du da einen Sachverständigen oder Gutachter auf die Baustelle holen müssen, mit dessen Ergebnis man die Firma konfrontieren kann. Müsstest sozusagen "den Streit ausrufen" ... Unsere Aussagen sind dafür nicht brauchbar, keiner von uns war auf der Baustelle, wir haben noch nicht mal Fotos gesehen, sondern können nur aus der Ferne mutmaßen und allgemeine Hilfestellung geben. |
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Ich würde da an deiner Stelle nicht lang umscheissen.... Wenn du bedenken hast, dann muss ein Sachverständiger her. Am besten gleich ein gerichtlich beeideter, weil dann hast du auch schon ein passendes Gutachten für den Streitfall.
Bei mir war auch heute der Sachverständige da. Weil ich meine Önorm-Abdichtung kontrolliert haben wollte, nachdem der Monteur beim Ausbauen der Aussenfensterbänke überall die Abdichtung beschädigt hat. Der SV hat auch noch gleich ein paar andere Mängel festgestellt (Neigungen der Fensterbänke (1,9° u. 3,4° anstatt 5° usw.)... Und die Kosten vom SV sparst dir meiner Meinung nach auf lange Sicht wieder herrein bzw. wenn es ganz hart auf hart kommt, kannst die als vorprozessuale Kosten geltend machen |
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Fotos - ich hoffe dass die Fotos da weiter helfen werden.
Wie bereits erwähnt, wurde von außen gesehen zuerst Silikon, dann Kompriband, PU-Schaum und letztendlich die innen Deckleisten mit acryl verwendet. Meine Fragen jetzt: 1. ist das alles noch zeitgemäss? OK, bei Sanierung wie die Firma beteuert, gibt es kein einbau laut Önorm, aber wurde hier ein Mindeststandard erreicht? Was mir Sorgen macht ist die Verwendung von Silikon, nach 1-2 Jahre (wenn nicht schon früher) kann man die erste Risse erwarten und damit könnte die Feuchtigkeit leichter reindringen was zur Folge eine Schimmelbildung hätte. 2. ist es auch nicht so, dass laut Gesetz der Önorm-Einbau generell verpflichtend ist. Ausnahmen gelten nur, wenn dies ausdrücklich anders vereinbart wird? |
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Schaut mir irgendwie nur nach einer riesen Sauerei aus Nahtpaste und Silikon aus. Das Silikon soll vermutlich der schlagregendichte Anschluss des Fensterbrettes zum Fenster hin sein. Ich würds von einem Sachverständigen Prüfen lassen. Hat bei mir ca. 350 € gekostet. Dann hast Schwarz auf Weiß was los ist. |
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Sohlbank - mit der alten Sohlbank ist ein ÖNorm gerechter Einbau gar nicht möglich. Das unter Dichtband kann nicht versetzt werden.
Leider das alte Thema mit der Fensterbauern. Sie möchten der fachgerechten Einbau wie der Teufel das Weihwasser. Ich denke dabei immer an die geförderten Fenster im den Wiener Gemeindebauten wo der Schaum "kubikmeterweise" raus schaut - immer unter dem Titel bei der Sanierung nicht wirtschaftlich. Daher auch beim privaten Hausbauer. |
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ich werde wie es aussieht nicht drum herum kommen, den Namen der Firma zu veröffentlichen.
Heute habe ich ein Anruf erhalten, nachdem ich eine Stellungnahme angefordert habe und meine Schadensersatzvorstellung bekannt gegeben habe. Obwohl auf den Montageschein, händisch von Arbeiter zugegeben wurde, dass die Montage nicht nach ÖNorm erfolgt ist und sogar der Önormzuschlag aus der Endabbrechung abgezogen wurde, will mir jetzt die Firma weiss machen dass der Eibau doch nach Önorm erfolgt ist. Angeblich bekomme ich nächste Woche eine Stellungnahme dazu. Auf mein Einwand, dass schriftlich mit unterschrift von Arbeiter zugegeben wurde, nicht ÖNormkonform gearbeitet worden zu sein, hat mir Herr **** geantwortet, dass der Arbeiter so was gar nicht entscheiden darf!!! Wie krass ist das denn? Der Arbeiter betont felsenfest, dass er bei mir nach Önorm nicht einbauen kann und die Firma behauptet das gegenteil? Kann mir bitte jemmand einen gerichtlich beeideter sachverständiger in Wien nennen? meine nächste Schritte werden sein: Konsumentenschutz, Anwalt, Sachverständiger --> das wird die Firma sicher mehr kosten als ich Schadenersatz gefordert habe. |
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http://www.sdgliste.justiz.gv.at/edikte/sv/svliste.nsf/suchsv!SearchView&subf=svf&scope=sv&SearchOrder=4&SearchMax=5000&query=%28%5BKat1List%5D%3D%28%2273%22%29%29%20AND%20%28%5BKat2List%5D%3D%28%2273.42%22%29%29
Schön vorgekaut... |
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danke!
hier ein letztes Bild. davon abgesehen dass kein Acryl zwischen PU-Schaum und Deckleiste verwendet wurde, ist das einbau laut ÖNorm? |
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vergessen Bild einzufügen - |
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Anputzleisten - Hi Leute!
Ich habe vor einer Woche meine Fenster von Actual eingebaut bekommen. Laut Vertrag war ein ÖNORM - gerechter Einbau abgemacht, wortwörtlich "in Anlehnung an ÖNORM b5320, innen Dichtbänder, aussen Dichtbänder durch Fassader. Eingebaut wurden allerdings im unteren Bereich der Fenster Dichtbänder (bis auf eine Höhe von ca. 10 - 20 cm), über den Rest der Rahmen wurden Anputzleisten montiert, an die der Innenputz angebracht werden soll. Dafür ist ungefähr 1 cm Platz. Ich habe schon wo anders gelesen / gehört, dass diese Art des Einbaus keine 10 Jahre hält, da die Fuge zwischen Putz und Anputzleiste arbeitet und dort Risse entstehen. Ich habe dieses Thema bei der Endabnahme angesprochen, der Vertreter hat nur gesagt "naja, es gibt hier einen rechtlichen Graubereich, diese Einbauart ist ÖNORM - gerecht" Ich bitte euch um eure Meinungen, ich bin nicht gewillt, den Einbau zu bezahlen, solange ich nicht sicher gehen kann, dass ich mit meinen Fenstern auch über den Gewährleistungszeitraum hinaus ohne Schimmel glücklich sein kann. Vielen Dank!!! |