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Küchenmontage - Frage

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  •  hiddenmaxx
20.8.2012
6 Antworten 6
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Sind hier Küchenbesitzer von Lutz/Hiendl?

Haben uns dort eine Küche gekauft und mussten eine Anzahlung leisten.

Bei dem noch offenen Restbetrag steht "Inkasso vor/bei Warenerhalt".

Wann genau muss ich jetzt den Restbetrag begleichen?

  •  LPrider
20.8.2012  (#1)
Habt ihr den Vertrag vor dem Unterzeichnen nicht durchgesehen/durchbesprochen? "Inkasso vor/bei Warenerhalt" bietet ja sehr viel Spielraum. Am besten du fragst einfach mal nach...

Auch wenn es dir jetzt vielleicht nichts mehr nützt, grundsätzlich würde ich den Restbetrag erst NACH der Montage bezahlen. Einfach um noch ein "Druckmittel" zu haben, sollte etwas nicht passen.
Achja, auch Anzahlungen lassen sich aus eigener Erfahrung gut wegdiskutieren, bzw. stark minimieren, zumindest vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags emoji.



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  •  hiddenmaxx
20.8.2012  (#2)
ja, da haben wir seinerzeit zu schnell eingekauftwaren da noch recht grün hinter den ohren. mittlerweile würde ich auch anders agieren...

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Hallo hiddenmaxx,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Küchenmontage - Frage

  •  samoth
20.8.2012  (#3)
bei meiner Küche war´s damals ähnlich. Zuerst eine Anzahlung bei Vertragsabschluss von € 100. Dann 50% beim Naturmaßnehmen und den Rest bei Montage. Da haben dann wirklich die Monteure nach getaner Arbeit den Restbetrag kassiert. Reklamationen im Nachhinein waren keinerlei Problem, wurden anstandslos behoben. Wir mussten zuätzlich bei Abnahme noch unterschreiben, dass der Boden durch die Monteure nicht beschädigt wurde. War bei uns das Magnet Küchencenter.

lg
tom

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  •  creator
  •   Gold-Award
20.8.2012  (#4)
natürlich nach warenerhalt - wenn alles passt. -

zitat..
"Inkasso vor/bei Warenerhalt".


ich hab' schon zig mal auf §6 abs 3 kschg verwiesen: unklar formulierte agb gelten nicht, agb gegenüber konsumenten sind unternehmensfeindlichst auszulegen => ständige judikatur.

zitat..
(3) Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vertragsformblättern enthaltene Vertragsbestimmung ist unwirksam, wenn sie unklar oder unverständlich abgefaßt ist.

- also würde ich mich auf den standpunkt stellen, dass die agb unklar ist, nicht gilt und daher die normale "geld folgt leistung"- regel des §1170 abgb für werkverträge (küche + montage!) gilt...

nur zur erinnerung:

http://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=574
http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=632200&dstid=1426&opennavid=52740

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  •  hiddenmaxx
20.8.2012  (#5)
ah, ok, da dämmert etwas - verkäufer hat seinerzeit erklärt, dass man den restbetrag direkt dem/den monteuren zahlen kann.

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  •  hiddenmaxx
20.8.2012  (#6)
und danke an creator - dann ist es eh ne klare sache:

bezahlt wird nach montage.

hat die unklare formulierung also ausnahmsweise auch mal was gutes. emoji

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