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Fertigstellungsmeldung und Förderung

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  •  Arnubil
25.8. - 26.8.2012
3 Antworten 3
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Servus liebe Gemeinde,
Ich würde gerne wissen wie das funktioniert. Wir sind bald fertig mit der Baustelle, zumindest wenn es darum geht, dass man einziehen könnte. Jetzt ist mir nicht ganz klar, wie das mit der NÖ Förderung zusammen spielt.
Angeblich wird die komplette Förderungssumme ausbezahlt, wenn die Fertigstellungsmeldung gemacht wurde, stimmt das?

Wenn dem so ist, muss dann auch der Garten schon fertig sein, da wir ja bei der Förderung angegeben haben, dass wir diese Garten-,Freiraumgestaltung machen... (Wildstrauchhecke, Wiese, Laubbäume, usw.)??

Und wenn der Garten auch fertig sein muss, dürfen wir dann schon einziehen, auch wenn noch keine Fertigstellungsmeldung gemacht wurde?

Check mich da grad voll nicht durch.
Danke für die Antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Arnubil

  •  fruzzy
  •   Gold-Award
25.8.2012  (#1)
neingarten muss keiner fertig sein für die fertigstellungsmeldung. da sind nur so sachen wie handlauf, usw wichtig.

da würden viele heute noch nicht im haus wohnen wenn man auch schon die bäume dazu braucht. emoji

lg
fruzzy

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  •  ghost030878
  •   Silber-Award
26.8.2012  (#2)
hallo - du brauchst noch eine einzugsbewilligung von der gemeinde
da kommen dann die dafür zuständigen personen und überprüfen ob die normen eingehalten wurden
hat aber mit der förderung nichts zutun das braucht jeder

mfg

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
26.8.2012  (#3)
@ghost - bitte auf Bundesland achten - dein Beitrag passt hier für NÖ überhaupt nicht

Im Übrigen zum Thema:
Man muss die baurechtliche Seite und die Förderung auseinander halten. Da gelten verschiedene Kriterien. Baurechtlich ist der Garten bei der Fertigstellungsanzeige egal. Worauf es bei der Förderung ankommt, weiß ich nicht (in der Regel genügt die Bestätigung der Gemeinde über die Fertigstellung - also rein aus baurechtlicher Sicht). Wenn man es nicht aus den Unterlagen eindeutig rauslesen kann, dann am Besten bei der Förderstelle nachfragen

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